Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vom 1. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 27. April 2010 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit den…
…ihm erteilte Bevollmächtigung, wird damit auch die Zustellungsbevollmächtigung gegenüber der Behörde zum Ausdruck gebracht. Die Zustellung des Bescheides an den Vertretenen - wie im vorliegenden Fall ausgeführt - vermag keine Rechtswirkung zu entfalten. Die Möglichkeit einer Heilung (§ 7 ZustG) des Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das…
…in seiner Rechtsprechung (vgl. VwGH 29.8.1995, 95/05/0196 und 5.10.1994, 94/15/0001) davon aus, dass durch die Weitergabe des Schriftstückes an einen anderen Adressaten auch ihm gegenüber eine Heilung eines Zustellmangels gem. § 7 ZustG erfolgt. § 7 ZustG stellt nämlich…
…womit es erforderlich ist, dass die der Behandlung dienende Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend ist. An den - vom Steuerpflichtigen zu führenden - Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung…
…in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Ritz aaO, § 7 Zustellgesetz Tz4, führt dazu Folgendes aus: Keine Heilung nach § 7 ZustG ist - zumindest nach hA - möglich, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen Empfänger lautet (st Rspr. - seit VwGH 17.12.1980, 2942/79…
…ebenso wie nach § 7 Abs. 2 ZustG idF des Bundesgesetzes BGBl. I 10/2004 - bei Nennung einer falschen Abgabestelle eine Heilung möglich. Wie der Bw. bereits in der Begründung des angefochtenen Bescheides vorgehalten wurde, ohne das sie dem inhaltlich etwas entgegnet hätte, wurde das am…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 1. September 1999, GZ. 100/21676/98-8, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…Rz 19) Zu prüfen ist allerdings die Frage der rechtswirksamen Zustellung des Abgabenbescheides des Zollamtes Innsbruck vom 15. September 2005 und die Frage nach einer allfälligen Heilung eines Zustellmangels. Die Verneinung einer rechtswirksamen Zustellung hätte das Vorliegen und die Anfechtung eines Nichtbescheides zur Folge. Gemäß …
…in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (§ 7 Abs 1 ZustellG). Eine Heilung des Zustellmangels im Sinne des § 7 Abs 1 ZustellG ist im Berufungsfall nicht erfolgt: Laut Auskunft des damaligen Masseverwalters Mag.T hat dieser den Umsatzsteuerbescheid 1994 an Dr.M weitergeleitet…
…vom Umstand der Bescheiderlassung erst durch die Zahlungsaufforderung Kenntnis. Die Übermittlung eines Bildschirmausdruckes des Bescheides an den nicht im konkreten Abgabenverfahren bevollmächtigten steuerlichen Vertreter bewirkt keine Zustellung des Bescheides und kann auch keine "Heilung" der unterlaufenen Zustellmängel im Sinne des § 7 ZustellG bewirken. Mangels Vorliegens…
…der Übermittlung der erstinstanzlichen Erledigungen - "Aufhebungsbescheide gemäß § 299 BAO" vom 29. Juli 2004 - in Kraft stehenden Fassung auch keine besondere Vorschrift für die Heilung einer infolge unterbliebener Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger mangelhaften Zustellverfügung durch tatsächliches Zukommen (vgl. VwGH 4.11.2009, 2008/17/0094…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P.H., in der Finanzstrafsache gegen N.N., F., vertreten durch C., Wirtschaftstreuhänder, H., G.Gasse 7, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des…
…somit dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich nicht zugekommen, diese Erledigungen wurden daher nicht wirksam; eine "Heilung" des Zustellmangels erfolgte nicht. Da der angefochtene "Bescheid" sowie die "Berufungsvorentscheidung" nicht wirksam erlassen wurden, war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Der Wiederaufnahmeantrag vom 7. Juli 2008 ist damit nach wie…
…Bescheid vom 29. 06. 2004 keine Rechtswirkung erlangen, da die Möglichkeit der Heilung eines Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem zu Unrecht nicht als Empfänger bezeichneten Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukomme durch die Novelle des Zustellgesetzes mit Wirkung ab 1. 03. 2004 beseitigt worden…
…weder eine Ersatzzustellung noch eine Hinterlegung eine Zustellung (Hinweis auf § 7 ZustG) bzw. tritt allenfalls, wenn der abwesende Empfänger dennoch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, eine Heilung des Zustellmangels nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustG ein (vgl. dazu VwGH vom 25…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mader & Kleinschuster Steuerberatungs GmbH, 8350 Fehring, Ungarnstr. 9, vom 19. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark, vertreten durch Mag. Rudolf Grübler, vom 30. März 2005 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988…
…Das ergibt sich alleine aus der Bestimmung des Artikels 859 ZK-DVO, wonach nach Maßgabe der dafür geltenden Voraussetzungen generell die Heilung aller Pflichtverletzungen im Versandverfahren vorgesehen ist, sofern die Waren der Bestimmungsstelle dennoch unverändert gestellt werden und der Beteiligte nicht grob fahrlässig gehandelt hat…
…Februar 2002 einen Betrag von 47.800 öS als außergewöhnliche Belastung. Dagegen erhob der Bw Berufung (Postaufgabe 1. März 2002) mit dem Begehren nach Berücksichtigung (auch) der Heilungskosten. Die seinerzeitige Berufungsbehörde wies die Berufung unter GZ. RV/154-17/13/2002 mit Entscheidung vom 16…
…nach Art. 204 Zollkodex wegen Nichterfüllung der Pflicht der unverzüglichen Anschreibung der am zulässigen Ort eingetroffenen Waren für sie entstanden sei, nicht geteilt: Es bestehe nämlich nach Art. 859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art. 204 Zollkodex dann nicht, wenn sich…
…gilt, sofern im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen, die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Allerdings ist eine Heilung nach § 7 ZuStG dann nicht möglich, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen Empfänger lautet (vgl. Ritz…