Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.S., Versicherungsmakler, S., vertreten durch Ing. Mag. Klaus Helm, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Schulstraße 12, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18…
….... (4) Der Wertersatz ist allen Personen, die als Täter, andere an der Tat Beteiligte oder Hehler vorsätzlich Finanzvergehen hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände begangen haben, anteilsmäßig aufzuerlegen. § 20 FinStrG: (1) Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den…
…also eine tatsächliche Verfügungsmacht über ihn erlangt hat. Der Begriff des Ansichbringens wird schon dadurch erfüllt, dass die geschmuggelte Ware in die Gewahrsame des Hehlers gelangt, keinesfalls ist dazu ein Besitz im rechtlichen Sinne erforderlich. Es genügt vielmehr die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des O.P., 4020 Linz, Z, vertreten durch Mag. Lothar Korn, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Hessenplatz 8, vom 31. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz, vertreten durch HR. Dr. Norbert Koplinger, vom 10. Jänner 2006, Zl…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Wilfried Bischofer und Dr. Edgar Atzsmanstorfer als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des V.K., E., vom 16. Juni 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch Mag. Maria Wallinger, vom 13. Mai 2008, GZ. 500000/90011/14/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…jenem Ort, wohin er in Österreich verbracht worden war, abholen ließ und so Gewahrsame daran erlangte, wobei er eine Sache im Wert von S 400.000,00 verhehlte". Er habe hierdurch das Vergehen der Hehlerei nach § 164 Abs. 2 und Abs. 3 StGB begangen. Gemäß…
…in seinen Besitz gebracht hat und es sich um gestohlene oder veruntreute Waren handeln könnte. In diesem Fall wäre ich mit dem Vorwurf eines bedenklichen Ankaufes, allenfalls der Hehlerei konfrontiert, nicht aber damit, für entzogene Zollabgaben zu haften. Bei meiner Vernehmung im Finanzstrafverfahren wurde mir…
…verschiedene, rechtlich gleichwertige, Verfügungen über eine Sache, hinsichtlich welcher eine bestimmte Vortat begangen wurde. Insbesondere erfüllt dabei jegliche Form des Ansichbringens derartiger Sachen den Tatbestand der Hehlerei (vgl. VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060). "Ansichbringen" ist der Erwerb des Gewahrsams bzw. der Verfügungsmacht, ohne…
…und dazu, in Replik auf das Berufungsvorbringen ausgeführt, dass es allgemein bekannt wäre, dass der Schmuggel und die Hehlerei von drittländischen Zigaretten verboten ist und finanzstrafrechtliche und abgabenrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat, (UFS) ,ein. Als…
…nicht wesentlich, ob der Subhehler die Zigaretten selbst verraucht oder weiterverkauft, jegliche Form des "An-Sich-Bringens" erfüllt den Tatbestand der Hehlerei (VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060). Die Verletzung des Verbots des Handels mit Monopolgegenständen wird durch den Handel mit Tabakerzeugnissen, das ist…
…führen ebenfalls ins Leere, weil es für das Vorliegen einer Lieferung nicht auf die Einhaltung von Form Ordnungs- und sonstiger Vorschriften ankommt. Ansonsten wären gewerbsmäßig betriebene Hehlerei oder Rauschgifthandel steuerfrei, da beides evident (nicht nur) gegen das StGB verstößt. 2.3. Die mangelnde Schlüssigkeit in…
…des Bf. gegenüber dem einschreitenden Polizeibeamten, in den Kartons befänden sich Bierdeckel, sowie der einschlägigen Vorstrafe wegen gewerbsmäßiger Hehlerei, zu keinem anderen Ergebnis zu gelangen als der Schöffensenat in seiner Beweiswürdigung. Zum Einwand des Bf., er habe die Zigaretten niemals in Besitz gehabt, da I…
…Umsatzes zu Grunde zu legen gewesen seien. Vorsteuer habe deshalb nicht gewährt werden können, da der Wareneinkauf von Hehlern und Betrügern erfolgt sei, welche erfahrungsgemäß keine Rechnungen legen würden und seien Rechnungen auch im Zuge des gerichtlichen Strafverfahrens gegen den Bf. nicht zu Tage getreten…
…Dazu hat sich der OGH insbesondere in seinem Urteil vom 13.6.1975, 11 Os 43/75, dahingehend geäußert, dass Hehler nur sein kann, wer in irgendeiner Weise aktiv tätig wird, also zB. die vom Schmuggler überbrachten Waren an sich nimmt und in seiner Wohnung…
…Geschenkannahme durch Machthaber, Förderungsmißbrauchs, Wuchers, betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Vollstreckungsvereitelung und Hehlerei wird durch tätige Reue aufgehoben. (2) Dem Täter kommt tätige Reue zustatten, wenn er, bevor die Behörde (§ 151 Abs.3) von seinem Verschulden erfahren…
…Quittung bezüglich des Schmucks bekommen habe bzw. dass der Schmuck mit Isolierband in sechs Packungen abgepackt und in der Jacke versteckt gewesen sei, so dass es sich auch um gestohlenen Schmuck bzw. Hehlerware handeln könne, antwortete M.B., er wisse nicht, wo der Schmuck herkomme…
…Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 17.9. 2002 wurde der Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht Eisenstadt eine von einer Schmuggler- und Hehlerorganisation betriebene umfangreiche Verbringung von Zigaretten von Ungarn nach Großbritannien zur Kenntnis gebracht. Dabei wurden im Zeitraum vom 28.6. 2000 bis zum 13…
…bis Februar 2002 ca. 30 Stangen inländische Zigaretten verschiedener Marken, die zuvor von unbekannten Tätern gestohlen worden waren, als Hehlerware an sich genommen und diese teilweise ohne hiefür in Besitze der im § 5 Abs. 3 des TabMG 1996 erforderlichen Bewilligung zu sein, im österreichischen Monopolgebiet…
…Zwar ist nicht erforderlich, dass darüber ein eigenes Verfahren durchgeführt wurde, die Vortat muss jedoch im Zuge des Verfahrens wegen Hehlerei festgestellt werden. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist die Rechtsmittelbehörde aus folgenden Gründen zum Schluss gekommen, dass im gegenständlichen Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür…