…irrtümlich nicht einmal Anstalten unternahmen, eine diesbezüglich ergänzende Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden zu erlangen, haben sie tatsächlich in das Hausrecht der A in Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt rechtswidrig eingegriffen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres…
…B 522/80 - JBl 1983, 478); ebenso werden Schließfächer und Banktresore zwar einem Hausrecht unterliegen, aber im Normalfall keine Räumlichkeiten darstellen, welche den zu durchsuchenden Geschäftsräumlichkeiten eines betroffenen Bankkunden an dessen Anschrift zugeordnet sind. Wird die Durchsuchung eines in einem Hausdurchsuchungsbefehl bestimmt bezeichneten Hauses angeordnet…
…9 Staatsgrundgesetz vom 27.10.1862 und des Art. 8 Menschenrechtskonvention geschützte Hausrecht bzw. allenfalls in das Recht auf persönliche Freiheit nach Art. 1 des BVG vom 29.11.1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit und an einer Beschwerde des Einschreiters. Da sohin FM…
…Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides ist dem anwesenden Betroffenen bei Beginn der Durchsuchung zuzustellen. Betroffener ist jeder, in dessen geschütztes Hausrecht eingegriffen wird, also die Personen, deren Wohnung oder Betriebsräumlichkeiten durchsucht werden sollen (vgl…
…des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Betroffener ist jeder, in dessen geschütztes Hausrecht eingegriffen wird, also die Personen, deren Wohnung oder Betriebsräumlichkeiten durchsucht werden sollen (vgl. dazu…
…7 FinStrG, ebenfalls in der Fassung der FinStrG-Novelle 2010, ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung der Durchsuchung Beschwerde an die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu erheben. Über diese Beschwerden entscheidet…
…würde. Im gegenständlichen Fall behauptet der Beschwerdeführer nicht, Inhaber bzw. Verfügungsberechtigter der durchsuchten Räumlichkeiten gewesen zu sein. Er behauptet nicht, dass in sein Hausrecht eingegriffen worden ist. Ebenso wenig behauptet er, dass an ihn ein Bescheid ergangen wäre, mit welchem eine Hausdurchsuchung angeordnet worden wäre…
…hat insoweit auch kein Eingriff in ein Hausrecht (in Form einer schriftlich oder mündlich angeordneten) Hausdurchsuchung auf Befehl oder erforderlichenfalls - bei Gefahr im Verzug - in Form einer Hausdurchsuchung ohne Befehl stattgefunden. Wurde allenfalls auch kein Bescheid über die Anordnung einer Hausdurchsuchung an den zur Herausgabe…
…soweit sie betrieblich veranlasst sind. Damit hat der einfache Gesetzgeber die legitime Voraussetzung für Eingriffe in sämtliche die Privatsphäre regelnden Grundrechte, wie den Schutz des Hausrechtes (zB Augenschein eines Arbeitszimmers im Wohnungsverband), das Fernmeldegeheimnis oder das Briefgeheimnis (Trennung Geschäfts-Privatkorrespondenz) etc., geschaffen. Dem Einwand des…
…VG) iVm § 67a Abs. 1 Z. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes BGBl.Nr. 51/1991 (AVG), mit der Behauptung der Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrechtes gem. Art. 9 Staatsgrundgesetz RGBl.Nr. 1867/142 (StGG) eingebracht. Die Rechtsverletzung sei durch das Betreten des Objektes Y. am 18…
…KJG vorliegt. Im Übrigen geht aus einem Merkblatt der Gemeindevorstehung betreffend Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln klar hervor, dass selbst die vom Sicherheitsdienst getroffenen Maßnahmen aus dem vom Veranstalter übertragenen privaten Hausrecht jedermanns abgeleitet und somit nicht hoheitsrechtlicher Natur sind. Ferner sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass…
…KJG vorliegt. Im Übrigen geht aus einem Merkblatt der Gemeindevorstehung betreffend Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln klar hervor, dass selbst die vom Sicherheitsdienst getroffenen Maßnahmen aus dem vom Veranstalter übertragenen privaten Hausrecht jedermanns abgeleitet und somit nicht hoheitsrechtlicher Natur sind. Ferner sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass…
…KJG vorliegt. Im Übrigen geht aus einem Merkblatt der Gemeindevorstehung betreffend Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln klar hervor, dass selbst die vom Sicherheitsdienst getroffenen Maßnahmen aus dem vom Veranstalter übertragenen privaten Hausrecht jedermanns abgeleitet und somit nicht hoheitsrechtlicher Natur sind. Ferner sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass…
…KJG vorliegt. Im Übrigen geht aus einem Merkblatt der Gemeindevorstehung betreffend Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln klar hervor, dass selbst die vom Sicherheitsdienst getroffenen Maßnahmen aus dem vom Veranstalter übertragenen privaten Hausrecht jedermanns abgeleitet und somit nicht hoheitsrechtlicher Natur sind. Ferner sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass…
…von Relevanz, dass der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden an bestimmte Behördenorgane zur Durchsuchung bestimmter in Aussicht genommener Räumlichkeiten nach Beweismitteln an einer exakt bezeichneten Lokalität in ihrer schriftlichen Ausfertigung als Bescheid dem davon in seinem Hausrecht beeinträchtigten und daher Betroffenen (hier in Frage kommend: Dr. X…
…Sinne dieses Vertrages) 3) Der Architekt ist berechtigt, die Auftraggeber in allen mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Fragen zu vertreten, das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben und alles vorzukehren, was für die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. zur Vertretung der Interessen der Auftraggeber notwendig ist…
…Sinne dieses Vertrages) 3) Der Architekt ist berechtigt, die Auftraggeber in allen mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Fragen zu vertreten, das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben und alles vorzukehren, was für die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. zur Vertretung der Interessen der Auftraggeber notwendig ist…
…eigenverantwortlich nach Rücksprache mit dem Architekten zu vergeben. In Punkt (3) dieses Vertrages bevollmächtigte der "Bauherr" den Architekten, ihn in allen mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Fragen zu vertreten und das "Hausrecht auf der Baustelle" auszuüben (VwGH vom 26. Jänner 1995, 93/16/0089). Aus diesen…
…eigenverantwortlich nach Rücksprache mit dem Architekten zu vergeben. In Punkt (3) dieses Vertrages bevollmächtigte die "Bauherrin" den Architekten, sie in allen mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Fragen zu vertreten und das "Hausrecht auf der Baustelle" auszuüben (VwGH vom 26. Jänner 1995, 93/16/0089). Aus diesen…
…eigenverantwortlich nach Rücksprache mit dem Architekten zu vergeben. In Punkt (3) dieses Vertrages bevollmächtigte der "Bauherr" den Architekten, ihn in allen mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Fragen zu vertreten und das "Hausrecht auf der Baustelle" auszuüben (VwGH vom 26. Jänner 1995, 93/16/0089). Gegen ein…