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UFSG RV/0095-G/05Nach dem gemeinsamen Willen der Vertragspartner sollte das Grundstück dem Erwerber bebaut zukommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…2004 verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens und setzte die Grunderwerbsteuer mit Bescheid im wieder aufgenommenen Verfahren - abweichend vom Erstbescheid - mit € 2.863,47 fest. Die Festsetzung wurde im Wesentlichen mit dem Abschluss des Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes begründet. In der…

UFSL RV/0470-L/05Bauherrenproblematik, wenn der Erwerberwille auf ein letztlich bebautes Grundstück gerichtet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…Grundstückseigentümerin JZ mit unterzeichnet. Das mit 6. April 2001 datierte Nutzwertgutachten wurde unter Zugrundelegung des Einreichplans und unter genauer Berechnung der jedem der beiden Einfamilienhäuser zuzurechnenden Flächen erstellt, sodass auch daraus vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgte individuelle, auf das konkrete Grundstück abgestimmte Vorplanungen erkennbar sind…

UFSL RV/1085-L/04Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Reihenhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…das vorgesehene Bebauungskonzept zur Gänze oder nur in einzelnen Punkten ab? 4) Welche Konsequenzen (z.B. Schadenersatzansprüche) hatte der von Ihnen vorgebrachte, nach Abschluss des Grundkaufvertrages erklärte (Teil)Rücktritt? Führte dieser (Teil)Rücktritt zu Mehrkosten? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung der zusätzlich entstandenen Kosten. 5…

UFSL RV/0469-L/05Bauherrenproblematik, wenn der Erwerberwille auf ein letztlich bebautes Grundstück gerichtet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…Vertragsentwürfe oder ähnliche schriftliche Unterlagen glaubhaft gemacht werden wie der Umstand, dass über den Grundkauf schon lange vor Abschluss des formellen Kaufvertrages und vor Kontaktaufnahme mit der Fa. WB GmbH Einigkeit mit der Verkäuferin erzielt worden sei. Ebenso wenig schlüssig erscheint in diesem Zusammenhang der…

UFSL RV/1086-L/04Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Reihenhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…das vorgesehene Bebauungskonzept zur Gänze oder nur in einzelnen Punkten ab? 4) Welche Konsequenzen (z.B. Schadenersatzansprüche) hatte der von Ihnen vorgebrachte, nach Abschluss des Grundkaufvertrages erklärte (Teil)Rücktritt? Führte dieser (Teil)Rücktritt zu Mehrkosten? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung der zusätzlich entstandenen Kosten. 5…

UFSL RV/0424-L/10Bauherrnschaft bei Fertigteilhaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…Diese Voraussetzungen liegen ua. in den Fällen regelmäßig vor, in denen der Erwerber (spätestens) mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber der Veräußerer Seite nicht mehr frei war, und - bei einer Personen Mehrheit auf der Veräußerer…

UFSL RV/0425-L/10Bauherrnschaft bei Fertigteilhaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…Diese Voraussetzungen liegen ua. in den Fällen regelmäßig vor, in denen der Erwerber (spätestens) mit dem Abschluss des Grundstücks Kaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber der Veräußerer Seite nicht mehr frei war, und - bei einer Personen Mehrheit auf der…

UFSL RV/0453-L/05Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Reihenhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2006

…Vertragsgestaltungen bei benachbarten Objekten - Vermittlung des Grundstückskaufs durch die Fa. C, Abschluss eines Vertrages mit der Fa. C über das ausgesuchte Reihenhaus, Abschluss eines Bauvertrages mit der Fa. Y - die Vermutung nahe, dass von einem zufälligen Zusammentreffen von Grund- und Hauskauf nicht gesprochen werden kann. …

UFSL RV/0901-L/04Einbeziehung der Kosten für die Gebäudeerrichtung in die Grunderwerbssteuerbemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages sei also bereits mit dem Generalunternehmer Einigung über den Bau des Hauses erzielt worden. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führte das Finanzamt aus, dass ein Grundstückskäufer nur dann als Bauherr anzusehen sei, wenn er auf die bauliche Gestaltung des…

UFSL RV/0902-L/04Einbeziehung der Kosten für die Gebäudeerrichtung in die Grunderwerbssteuerbemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages sei also bereits mit dem Generalunternehmer Einigung über den Bau des Hauses erzielt worden. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führte das Finanzamt aus, dass ein Grundstückskäufer nur dann als Bauherr anzusehen sei, wenn er auf die bauliche Gestaltung des…

UFSG RV/0258-G/061. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…beworben, wobei als Kontaktperson für potenzielle Interessenten Herr Baumeister Ing. DG angegeben wurde. Baumeister G hatte das Projekt bereits vor Abschluss des hier zur Beurteilung stehenden Grundkaufvertrages weitgehend geplant und hiefür (ua.) auch um eine entsprechende öffentliche Förderung angesucht. Überdies gaben die Bw. selbst an…

UFSG RV/0257-G/061. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…beworben, wobei als Kontaktperson für potenzielle Interessenten Herr Baumeister Ing. DG angegeben wurde. Baumeister G hatte das Projekt bereits vor Abschluss des hier zur Beurteilung stehenden Grundkaufvertrages weitgehend geplant und hiefür (ua.) auch um eine entsprechende öffentliche Förderung angesucht. Überdies gaben die Bw. selbst an…

UFSI RV/0394-I/03Bauherreneigenschaft bei einer Reihenhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2004

…unterschrieben. Diesen "Vorvertrag" besitze der Bw. nicht mehr. In der Folge - nach Abschluss dieses "Vorvertrages" und vor der Unterfertigung des Grundkaufvertrages am 12.1.1998 - habe J.X. "Druck gemacht" und dem Bw. mitgeteilt, er müsse gleich zu bauen beginnen und zwar jedenfalls so, dass…

UFSI RV/0427-I/03Bauherreneigenschaft bei einer Doppelhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2005

…Bauleistungen nicht als Bauherren (im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes) anzusehen: Dem Bauherrn obliegt es, das auf seinem Grundstück zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten. Im Berufungsfall lag jedoch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundkaufvertrages bereits eine Vorplanung vor, welche die späteren Käufer im Wesentlichen…

UFSG RV/0238-G/061. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…angegeben wurde. Baumeister G hatte das Projekt bereits vor Abschluss des hier zur Beurteilung stehenden Grundkaufvertrages weitgehend geplant und hiefür als Organisator eines Bauvorhabens von Eigenheimen in einer Gruppe von elf Häusern auch um eine entsprechende öffentliche Förderung beim Land Steiermark angesucht. Der Bw. selbst…

UFSG RV/0272-G/061. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (neue Tatsachen) 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…beworben, wobei als Kontaktperson für potenzielle Interessenten Herr Baumeister Ing. DG angegeben wurde. Dieser hatte das Projekt bereits vor Abschluss des hier zur Beurteilung stehenden Grundkaufvertrages weitgehend geplant und hiefür (ua.) auch um eine entsprechende öffentliche Förderung angesucht. Überdies gaben die Bw. selbst an, dass…

UFSG RV/0271-G/061. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (neue Tatsachen) 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…beworben, wobei als Kontaktperson für potenzielle Interessenten Herr Baumeister Ing. DG angegeben wurde. Dieser hatte das Projekt bereits vor Abschluss des hier zur Beurteilung stehenden Grundkaufvertrages weitgehend geplant und hiefür (ua.) auch um eine entsprechende öffentliche Förderung angesucht. Überdies gaben die Bw. selbst an, dass…

UFSL RV/0075-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ohne Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 1/2

…Dezember 1995 schriftlich bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages weder eine Verpflichtung zum Bau eines bestimmtes Hauses oder Reihenhauses gegenüber ihm bestanden hätte, noch sonstige vertragliche Bindungen oder Verpflichtungen gegenüber ihm gegeben gewesen wären. Originalbestätigung von Baumeister Gr. Grundbuch Im Grundbuch hätte es…

UFSL RV/0074-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ohne Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 1/2

…Dezember 1995 schriftlich bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages weder eine Verpflichtung zum Bau eines bestimmtes Hauses oder Reihenhauses gegenüber ihm bestanden hätte, noch sonstige vertragliche Bindungen oder Verpflichtungen gegenüber ihm gegeben gewesen wären. Originalbestätigung von Baumeister Gr.. Grundbuch Im Grundbuch hätte es…

UFSW RV/0558-W/03Fehlende Bauherreneigenschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2008

…aus, dass er aufgrund des Inserates mit der X. - und zwar mit Herrn K - Kontakt aufgenommen habe. Das sei im Frühjahr 1997 gewesen. Die Verhandlungen über Haus und Grund hätten sie dann mit der X. geführt. Beim Abschluss des Grundkaufvertrages hätten sie Herrn H.. kennen…