…2003: € 31.761,31 2004: € 16.533,40 2005: € 4.628,82 Ein Vorsteuerabzug kann von der S. Holding GmbH nicht vorgenommen werden, weil diese Kosten für die Hausgehilfen die Privatsphäre von Herrn DI M.S. betreffen. Folglich kann die Verrechnung "S…
…2009 sowie vom 31. August bis 10. September 2009 jeweils in stationärer Pflege im LKH Graz befunden habe (Mail der Vertreterin vom 26. Februar 2013). Während dieser Krankenhausaufenthalte sei sie von der Hausgehilfin im Krankenhaus mit Wäsche, Post, etc. versorgt worden. Frau EW habe diese…
…Schüben). Die Bw. leide unter einer hochgradigen Sehbehinderung, überdies sei die Funktionsfähigkeit ihrer Hände eingeschränkt. Die Hausgehilfin erledige daher sämtliche Hausarbeiten (Kochen, Bügeln, Aufräumen etc.). Bei Abwesenheit der Hausgehilfin würde der Ehegatte diese Tätigkeiten erledigen. Tätigkeiten wie zB Einkaufen, Bank- und Amtsgeschäfte usw. müsse ebenfalls…
…Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen wurden. Die Beschäftigung einer Pflegehelferin bzw. Hausgehilfin im Haushalt einer allein stehenden Person darf nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung fuhren, wenn die alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden keine ausreichenden…
…leben im Haushalt des Bw. Nach dem vorliegenden Lohnkonto hat der Bw im Jahr 2005 für 25 bis 30 Wochenstunden eine "Hausgehilfin m. Kochen" beschäftigt. In der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für 2005 beantragte der Bw für die Kinderbetreuung die Berücksichtigung von 14.664,54 €…
…Belastung anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für die Köchin nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könne, da bei der Vermögenssituation der Abgabepflichtigen die Anstellung einer Hausgehilfin üblich sei. Reparaturkosten seien in jenem Umfang absetzbar, in dem die Gegenstände für die "übliche Lebensführung…
…allgemein verankerten Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, der geradezu typische Fall einer lediglich "gewöhnlichen" Belastung vorliege. Die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten könne nur zu einer a.g. Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist…
…das Vorliegen besonderer Umstände für die Berücksichtigungswürdigkeit der - zwangsläufigen - Kosten für eine Hausgehilfin sei in seinem Fall gegeben. Die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates richtete nachstehendes Ergänzungsersuchen an den Berufungswerber: 1) In welchem täglichen Stundenausmaß war Frau MS in den Streitjahren 2007 und 2008 in Ihrem…
…der Kosten des Kindermädchens als außergewöhnliche Belastung die Anerkennung durch das Finanzamt versagt und den Bescheid begründend darauf hingewiesen, dass die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten nur zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könne, wenn kein Ehegatte in der Lage sei…
…wurde am 29. Oktober 2003 die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2002 beim Finanzamt eingereicht. Als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes wurde der Lohnaufwand für eine Hausgehilfin abzüglich des Pflegegeldes in Höhe von € 12.714,02 geltend gemacht. Mit Vorhalt vom 18. November 2003…
…Familienbeihilfe) habe 2006 € 58.269,-- betragen. In dieser Einkommenskategorie handelt es sich bei den Aufwendungen für eine Hausgehilfin (Au-Pair) um Ausgaben auf Grund der gehobenen Lebensführung. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wird vorgebracht, dass die Qualifizierung eines Au-Pairs als Haushaltshilfe nicht richtig…
…Berücksichtigung der Kosten der Eheschließung mit seiner aus dem Ausland abstammenden Ehegattin aus dem Titel der "Familienzugehörigkeit" bzw. "Familienheimfahrten" und "Hausgehilfin" als außergewöhnliche Belastung. Kosten der Einwanderung bzw. die Emigrationskosten eines ins Inland Zugezogenen sind grundsätzlich genauso wenig nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig (BFH, BStBl…
…Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass die Beschäftigung einer Hausgehilfin nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände eine Belastung nach sich ziehe, die für eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG in Betracht komme. Insbesondere seien Aufwendungen für eine Hausgehilfin kein Grund für eine Steuerermäßigung, wenn die Einkommens-…
…(ab 1972) Jahr/Monat | als | S.L. | 25.01.62 - 28.02.62 | | Hausgehilfin | Landesregierung * | 15.11.65 - 17.07.66 | | Vb II | B.L. | 16.04.68 - 20.04.68 24.04.68…
…Beschäftigung einer Hausgehilfin im Haushalt einer alleinstehenden Person nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann, wenn die alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Allgemein ist zu prüfen, ob eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies…
…Beschäftigung einer Hausgehilfin im Haushalt einer alleinstehenden Person nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann, wenn die alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Allgemein ist zu prüfen, ob eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies…
…drei Stunden oder mehr pro Woche bedienten, bedurfte es keiner weiteren Erwägungen betreffend die Vermögenssituation des Bw. Nach der Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Beschäftigung einer Hausgehilfin im Haushalt nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn die Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit…
… die von der Abgabenbehörde I. Instanz genannten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes betrafen - im gegenständlichen Fall nicht vorliegende - Auslagen der gehobenen Lebensführung (zB Hausgehilfin), die nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig waren). Allerdings ist für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen neben dem Vorliegen von Außergewöhnlichkeit und…
…Unterhaltszahlungen verpflichtet, Herr T reichte ein Scheidungsverfahren beziehungsweise Aufhebungsverfahren der Ehe ein, das Verfahren läuft seit 2005." Schreiben vom 5. November 2010: "Die Bw. war hauptsächlich als Hausgehilfin bei ihrer Mutter, Frau J.M. angemeldet. Bei den kürzeren Anstellungen arbeitete sie als Küchengehilfin, ebenso bei…
…durch eine Tagesmutter dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn allgemein die Voraussetzungen für eine als außergewöhnliche Belastung anzuerkennende Kinderbetreuung (siehe "Hausgehilfin bei Ehegatten ", Rz 897; "Hausgehilfin bei allein stehenden Personen", Rz 898) gegeben sind. Dies kann gemäß RZ 897 LStR dann der Fall sein…