…Rz 900, und "Kindergarten", Rz 901. Siehe auch Beispiel Rz 10896b. Hausgehilfin bei Ehegatten oder eheähnlicher Gemeinschaft Rz 897: AbNach der Veranlagung 2009 können gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 Aufwendungen für die Kinderbetreuung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden…
…nicht in der Lage sei, ihren Verpflichtungen als Hausfrau und Mutter zweier Kinder nachzukommen, könne nicht die zwangsläufige Beschäftigung einer Hausgehilfin abgeleitet werden. In Anbetracht des Familieneinkommens sei auch keine Unterhaltsgefährdung zu erkennen. Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen fristgerecht mit Schreiben vom 18. Oktober 2010 Berufung …
…2003: € 31.761,31 2004: € 16.533,40 2005: € 4.628,82 Ein Vorsteuerabzug kann von der S. Holding GmbH nicht vorgenommen werden, weil diese Kosten für die Hausgehilfen die Privatsphäre von Herrn DI M.S. betreffen. Folglich kann die Verrechnung "S…
…2009 sowie vom 31. August bis 10. September 2009 jeweils in stationärer Pflege im LKH Graz befunden habe (Mail der Vertreterin vom 26. Februar 2013). Während dieser Krankenhausaufenthalte sei sie von der Hausgehilfin im Krankenhaus mit Wäsche, Post, etc. versorgt worden. Frau EW habe diese…
…Schüben). Die Bw. leide unter einer hochgradigen Sehbehinderung, überdies sei die Funktionsfähigkeit ihrer Hände eingeschränkt. Die Hausgehilfin erledige daher sämtliche Hausarbeiten (Kochen, Bügeln, Aufräumen etc.). Bei Abwesenheit der Hausgehilfin würde der Ehegatte diese Tätigkeiten erledigen. Tätigkeiten wie zB Einkaufen, Bank- und Amtsgeschäfte usw. müsse ebenfalls…
12.8.18 Kindermädchen Siehe "Hausgehilfin", Rz 896b ff.
…auch für Sauna, Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69…
…Regel nicht außergewöhnlich (VwGH 13.12.1995, 93/13/0272). Sie können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn allgemein die Voraussetzungen für eine als außergewöhnliche Belastung anzuerkennende Kinderbetreuung (siehe "Hausgehilfin bei Ehegatten", Rz 897; "Hausgehilfin bei allein stehenden Personen", Rz 898) gegeben sind.
…Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen wurden. Die Beschäftigung einer Pflegehelferin bzw. Hausgehilfin im Haushalt einer allein stehenden Person darf nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung fuhren, wenn die alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden keine ausreichenden…
…leben im Haushalt des Bw. Nach dem vorliegenden Lohnkonto hat der Bw im Jahr 2005 für 25 bis 30 Wochenstunden eine "Hausgehilfin m. Kochen" beschäftigt. In der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für 2005 beantragte der Bw für die Kinderbetreuung die Berücksichtigung von 14.664,54 €…
…96/15/0197, betr. Hausgehilfin einer Ärztin). Die ganztägige Beschäftigung einer Haushaltshilfe infolge Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des Steuerpflichtigen ist auch bei guter Einkommens- und Vermögenslage als außergewöhnlich zu betrachten, sofern die durch die Krankheit oder die Pflegebedürftigkeit bedingte Betreuung über die einer "normalen" Haushaltshilfe hinausgeht…
…da diese Aufwendungen kein Grund für eine Steuerermäßigung sind, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen in der Regel die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht als außergewöhnlich erscheinen. Und da dies dem vorliegenden Sachverhalt zuträfe, können die Aufwendungen steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden…
…geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung aus. Die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe stellen keinen Grund für eine Steuerermäßigung dar, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Regel die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht mehr als außergewöhnlich erscheinen lassen. Da die beiden Haushaltshilfen Mag ***1*** ***2*** und…
…Belastung anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für die Köchin nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könne, da bei der Vermögenssituation der Abgabepflichtigen die Anstellung einer Hausgehilfin üblich sei. Reparaturkosten seien in jenem Umfang absetzbar, in dem die Gegenstände für die "übliche Lebensführung…
…allgemein verankerten Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, der geradezu typische Fall einer lediglich "gewöhnlichen" Belastung vorliege. Die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten könne nur zu einer a.g. Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist…
…das Vorliegen besonderer Umstände für die Berücksichtigungswürdigkeit der - zwangsläufigen - Kosten für eine Hausgehilfin sei in seinem Fall gegeben. Die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates richtete nachstehendes Ergänzungsersuchen an den Berufungswerber: 1) In welchem täglichen Stundenausmaß war Frau MS in den Streitjahren 2007 und 2008 in Ihrem…
…der Kosten des Kindermädchens als außergewöhnliche Belastung die Anerkennung durch das Finanzamt versagt und den Bescheid begründend darauf hingewiesen, dass die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten nur zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könne, wenn kein Ehegatte in der Lage sei…
…wurde am 29. Oktober 2003 die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2002 beim Finanzamt eingereicht. Als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes wurde der Lohnaufwand für eine Hausgehilfin abzüglich des Pflegegeldes in Höhe von € 12.714,02 geltend gemacht. Mit Vorhalt vom 18. November 2003…
…Familienbeihilfe) habe 2006 € 58.269,-- betragen. In dieser Einkommenskategorie handelt es sich bei den Aufwendungen für eine Hausgehilfin (Au-Pair) um Ausgaben auf Grund der gehobenen Lebensführung. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wird vorgebracht, dass die Qualifizierung eines Au-Pairs als Haushaltshilfe nicht richtig…
…Berücksichtigung der Kosten der Eheschließung mit seiner aus dem Ausland abstammenden Ehegattin aus dem Titel der "Familienzugehörigkeit" bzw. "Familienheimfahrten" und "Hausgehilfin" als außergewöhnliche Belastung. Kosten der Einwanderung bzw. die Emigrationskosten eines ins Inland Zugezogenen sind grundsätzlich genauso wenig nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig (BFH, BStBl…