…als Hauptfragenbehörde iSd § 116 BAO iVm leg.cit. den Tatbestand der vorsätzlichen Abgabenverkürzung als Hauptfrage entscheiden kann, weshalb keine Bindungswirkung besteht. Wie der UFS bereits in seiner Berufungsentscheidung vom 5.3.2009, RV/2318-W/08, ausgeführt hat, ist der Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich keine Hauptfragenbehörde iSd…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des LP, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens 1. gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO bezüglich Umsatzsteuer 2003 vom 7. Jänner 2008, 2. gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Landesinnungsmeister Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufungen des Bw, vertreten durch Stb, vom 29. Oktober 2004…
…sondern durch den UFS, der auch Hauptfragenbehörde in Sachen Einkommensteuer 1996 ist. (Es kann hier dahingestellt bleiben, ob bei der Differenzierung zwischen Hauptfragenbehörde und Vorfragenbehörde die Behörde erster Instanz und die Behörde zweiter Instanz, die im Rechtsmittelverfahren in derselben Sache wie die Behörde erster Instanz…
…Vorfragenentscheidung i.S. der einschlägigen Judikatur darstelle. Über die Beschwerde wurde erwogen: Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war. Nach der Judikatur des VwGH ist die Abgabenbehörde an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen…
…vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, § 116 Tz. 5). Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; 22.9.2000, 98/15/0014; 8.2.2007, 2004/15/0153…
…Ritz, BAO4, § 303 Tz. 19ff) stellt dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war. 7) Zum angefochtenen Bescheid Zur Frage, welcher Bescheid für die Beurteilung im gegenständlichen Fall maßgeblich ist, ergibt sich klar aus § 97 Abs. 1 lit. a…
…dann einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 BAO darstelle, wenn die Entscheidung der Hauptfragenbehörde bindende Wirkung für die Abgabenbehörde habe. Nach dem Grundsatz der Parteienidentität liege eine derartige Bindung der Abgabenbehörde an ein VfGH-Erkenntnis nur dann vor, wenn die vom Bescheid der Abgabenbehörde betroffene…
…Vorfrage abhängig waren, die nachträglich von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) anders entschieden worden wäre ist nach dem vorliegendem Sachverhalt nicht der Fall. Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (vgl. Ritz, BAO³, …
…§ 303 bis 307 BAO). Eine Vorfrage in diesem Sinne liege nur vor, wenn die Entscheidung der Hauptfragenbehörde bindende Wirkung für die Abgabenbehörde habe (VwGH 22.09.2000, 98/15/0014). Über die Berufung wurde erwogen: 1. Hinsichtlich der Frage, ob das tatsächliche Nichtbestehen einer Kaufoption…
…eine Vorfrage ist dann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden ist (vgl. zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; VwGH 22.9.2002, 98/15/0014). Hat der Verwaltungsgerichtshof einer…
…eine Vorfrage ist dann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden ist (vgl. zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; VwGH 22.9.2002, 98/15/0014). Hat der Verwaltungsgerichtshof einer…
…eine Vorfrage ist dann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden ist (vgl. zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; VwGH 22.9.2002, 98/15/0014). Hat der Verwaltungsgerichtshof einer…
…eine Vorfrage ist dann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden ist (vgl. zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; VwGH 22.9.2002, 98/15/0014). Hat der Verwaltungsgerichtshof einer…
…oder durch Bindung an Entscheidungen der Hauptfragenbehörde hinsichtlich zu beurteilender Vorfragen ergeben. Hingegen besteht für die entscheidende Abgabenbehörde zweiter Instanz kein Verböserungsverbot. 2.) Den eigentlichen Streitpunkt im gegenständlichen Verfahren bilden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. a…
…über eine Vorfrage ist dann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden ist (vgl. zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; VwGH 22.9.2002, 98/15/0014). Ein Abgabenbescheid (zB…
…eine Vorfrage ist dann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. c BAO, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden ist (vgl. zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; VwGH 22.9.2002, 98/15/0014). Im Einkommensteuerverfahren besteht jedoch…
…1 lit. c BAO (sog. Vorfragentatbestand) keinesfalls anwendbar sein, denn hierzu müsste die Entscheidung der Hauptfragenbehörde jedenfalls gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens bindend sein (Ritz, BAO2, § 303 Tz 20). Der Wiederaufnahmsantrag des Bw. hat somit keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe vorgebracht, weshalb die erstinstanzliche Versagung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. November 2011 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer für den Zeitraum April 2004 und Verspätungszuschlag entschieden: 1.) Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der angefochtene…
Die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person ist erforderlich; ob diese Person nach der internen Geschäftsverteilung für die Approbation des konkreten Verwaltungsaktes befugt war, ist unmaßgebend (Ritz, BAO3, § 93 Tz 25; vgl auch Ellinger u.a., § 96 E35 bis E38). Im…