…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gemäß …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gemäß …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." Nach …
…welcher im § 448 ABGB im Gegensatz zum Handpfand als Pfand an unbeweglichen Sachen (Hypothek oder Grundpfand) definiert wird. Mit dem Begriff "Hypothek" im § 33 TP 18 GebG kommt lediglich die Abgrenzung des Grundpfandes zum Handpfand zum Ausdruck. Der Begriff "Hypothek" ist nicht auf akzessorische Grundpfandrechte…
…ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche Eintragung gesichert, so…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche…
…Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Abs.4 Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. Abs.5 Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Das Vorbringen…
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gemäß …
…ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. Abs.4 Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche Eintragung gesichert…
…beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. § 65 Abs. 5 AbgEO: Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. § 276 Abs. 2 BAO: Gegen einen solchen Bescheid, der wie eine Entscheidung über die Berufung wirkt…
…Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Abs.4 Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. Abs.5 Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Das Vorbringen…
…kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Die Abgabenschuld resultiert im gegenständlichen Fall auf Grund des Bescheides des Hauptzollamt Linz vom 13…
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. 4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. 5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gem…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. Abs.4 Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch…
…Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder § 85 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. Abs.4 Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch…
…Androhung verkauft werden. Erst zu diesem Zeitpunkt ist von einer Übernahme zur Veräußerung auszugehen. Gemäß § 1370 ABGB ist der Handpfandnehmer (und somit im konkreten Fall die Bf.) verbunden, dem Pfandgeber einen Pfandschein auszustellen und darin die unterscheidenden Kennzeichen des Pfandes zu beschreiben. Im Pfandschein können…