…Weisungsrecht. Rz 1862: Mit der wegen Verjährungseintritts außerhalb des § 235 BAO vorzunehmenden Abschreibung einer bis dahin nicht getilgten Abgabe ist solange zuzuwarten, als sich das Handpfand in der Gewahrsame der Behörde befindet (§ 238 Abs. 4 erster Satz BAO) oder bis zum Ablauf von 30 Jahren…
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. …
…oder einer Beschwerde gemäß § 85 des Verfassungsgerichtshofgesetzes - VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche Eintragung gesichert, so kann innerhalb von dreißig Jahren nach erfolgter Eintragung gegen…
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gemäß …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gemäß …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." Nach …
…anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Für die gegenständliche Beschwerde ist nur die Frage des Vorliegens eines Exekutionstitels (Rückstandsausweis) Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens …
…oder einer Beschwerde gemäß § 85 des Verfassungsgerichtshofgesetzes - VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche Eintragung gesichert, so kann innerhalb von dreißig Jahren nach erfolgter Eintragung gegen…
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." …
…Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." Der gegenständlichen Forderungspfändung liegt der mit der Vollstreckbarkeitsklausel versehene Rückstandsausweis vom 10…
…Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Gemäß …
…Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Der Bf…
…4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Erwägungen Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß …
…anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Rechtliche Beurteilung Als Grundlage für die Abgabeneinbringung ist gemäß …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." …
…Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Ausschluß von Rechtsmitteln …
…oder einer Beschwerde gemäß § 85 des Verfassungsgerichtshofgesetzes - VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, aufschiebende Wirkung zuerkannt ist. (4) Wenn fällige Abgaben durch Handpfand gesichert sind, findet § 1483 ABGB. sinngemäß Anwendung. Sind sie durch bücherliche Eintragung gesichert, so kann innerhalb von dreißig Jahren nach erfolgter Eintragung gegen…
…anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden. Rechtliche Beurteilung Als Grundlage für die Einbringung ist gemäß …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." …
…mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. (4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder bei der Abgabenbehörde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. (5) Ein für die gepfändete Forderung bestelltes Handpfand kann in Verwahrung genommen werden." …