…den Fall, dass über eine Haftung abgesprochen werden sollte, auf welche konkrete Haftungsbestimmung sich der Bescheid stützt. Der Spruch der Bescheide enthält weiters keine Umschreibung des haftungsbegründenden Sachverhaltes sowie keine Nennung des Abgabenschuldners. Diese können zwar unter Umständen aus der Bescheidbegründung abgeleitet werden, was aber…
…weil die Hauptschuldnerin mit ihrem Rechtsstandpunkt im Abgabenverfahren nicht durchgedrungen ist. Vom Sicherungsgedanken des Abgabengläubigers durch die Haftungsbestimmungen her kann sich eine solche Unzumutbarkeit selbst dann nicht ergeben, wenn die Abgabeneinhebung infolge der Dauer der ihr zugrunde liegenden Berufungsverfahren über einen längeren Zeitraum hinweg ausgesetzt…
…Hinblick auf die Einbringlichkeit ist die Heranziehung der Bw. zur Haftung zweckmäßiger als die Heranziehung der Kunden der Bw. Die Bw. stützt ihre Behauptung, die konkreten Folgen der Haftungsbestimmung des § 95 Abs. 2 EStG 1988 seien unverhältnismäßig, unter anderem auf das Erkenntnis des VfGH vom…
…aus dem Guthaben am Abgabenkonto 1/4 zustehende Forderung in Höhe von € 60.985,98. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die Bw. wegen der Nichtanwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…von Abgabenansprüchen im Ausmaß von € 76.186,70 in das Vermögen der Berufungswerberin (Bw.) an. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die Bw. wegen der Nichtanwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Grezesch & Bachmann Fachanwälte für Steuerrecht Partnerschaft, D-28053 Bremen, Wachtstraße 24, Postfach 10 53 43, vom 14. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. November 2007 betreffend Haftung gemäß…
…03 | Lohnsteuer | 2003 | 29.999,99 | Dienstgeberbeitrag | 2003 | 4.499,99 | Dienstgeberzuschlag | 2003 | 440,01 In diesem Schreiben wurde unter Hinweis auf die einschlägigen Haftungsbestimmungen und die in Kopie beigeschlossenen Bescheide über die gegenständlichen Abgabenansprüche ausgeführt…
…keine Insolvenz stattgefunden hätte, wäre in diesem Zusammenhang insoweit unzutreffend, als die Haftungsbestimmung auf den (wirtschaftlichen) Erwerb unabhängig von der Höhe der (übernommenen) Schulden abstelle, die entweder in einem Kaufpreis oder wie im gegenständlichen Fall im Rahmen der Liquidierung Berücksichtigung finden könnten, wobei aber die…
…und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter die Haftungsbestimmung des §12 BAO fallen die Gesellschafter der Personengesellschaften nach dem UGB (OG…
… 201 Bundesabgabenordnung, weil sich die Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnung herausgestellt hat, sei es gegenständlichen Verfahren nach § 17 GrEStG. Auch aus der Haftungsbestimmung des § 13 Abs. 4 GrEStG könne sich nichts anderes ergeben, da der Parteienvertreter nicht für die selbstberechnete Steuer, sondern nur für…
…1.6.2007 Berufung erhoben. Die Inanspruchnahme einer Haftung liege grundsätzlich im Ermessen der Abgabebehörde. Bei der Ermessensausübung sei vor allem der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Daraus ergebe sich eine gewisse Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Eine Inanspruchnahme der Haftung…
…der Finanzverwaltung. Für eine vorgefasste Absicht oder eine Vorsätzlichkeit des Geschäftsführers finden sich im Prüfungsbericht jedoch keinerlei Anhaltspunkte mit Ausnahme der Anmerkung, dass der Geschäftsführer in beiden Gesellschaften die gleiche Person sei. Es seien auch keine Beweise für die Anwendung der Haftungsbestimmung vorhanden. Wie aus…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Dieses Straferkenntnis ist am 29. Juni 2004 in Rechtskraft erwachsen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Haftungsbestimmung des § 11 BAO ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens. Eine derartige Verurteilung liegt unbestritten vor. Die Berufungseinwendungen dahingehend, für alle Zahlungen der GmbH sei…
…BAO beruhe ebenfalls wie die zivilrechtlichen Bestimmungen der Erwerberhaftung darauf, dass durch den Übergang des Unternehmens oder eines Betriebes der Haftungsfonds des Fiskus nicht verloren gehe. Entscheidend für die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO sei, ob die wirtschaftliche Kraft des erworbenen Unternehmens eine potenzielle…
… Lohnsteuer 1997: 2.403,94 €; Dienstgeberbeitrag 1997: 1.699,67 €. Dazu führte das Finanzamt unter Bezugnahme auf die gegenständliche Haftungsbestimmung aus, dass sich der Umfang der Haftung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes richte. Für die Gesellschafter einer OHG und die Komplementäre einer…
…Juni 2004 jeweils vollinhaltlich stattgegeben. Entscheidungsrelevant war, dass aufgrund der Beweisergebnisse im Haftungsberufungsverfahrens eine haftungsbegründende Verantwortlichkeit dieses Geschäftsführers für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer 1995 im Sinne oben angeführter Haftungsbestimmung nicht verfiziert bzw. entkräftet werden konnte, und daher sowohl der Haftungsbescheid als auch der darauf basierende…
…können. Jedoch wären Versäumnisse oder Fehlpositionen im allgemeinen Wirtschaftsbetrieb, sogar ein Verschulden am Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz aus der Sicht der Haftungsbestimmung des § 9 BAO unbeachtlich. Für das Haftungsverfahren wäre nach der Rechtsprechung nur entscheidend, ob der Vertreter bei oder nach Fälligkeit einer Abgabenverbindlichkeit…
…wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Haftungsbestimmung des § 11 BAO ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens. Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1…
…Hinblick auf die Einbringlichkeit ist die Heranziehung der Bw. zur Haftung zweckmäßiger als die Heranziehung der Kunden der Bw. Die Bw. stützt ihre Behauptung, die konkreten Folgen der Haftungsbestimmung des § 95 Abs. 2 EStG 1988 seien unverhältnismäßig, unter anderem auf das Erkenntnis des VfGH vom…