…Im vorliegenden Fall handelt es sich bei Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kraftfahrzeugsteuer um wiederkehrende, von derselben Abgabenbehörde zu erhebende Abgaben. Ob auch die Inanspruchnahme für die Haftung für Kapitalertragsteuer eine wiederkehrend zu erhebende Abgabe darstellt, kann hier - wo die Unwirksamkeit der Zustellbevollmächtigung für die Abgabenbehörde durch…
…Der Leistungsempfänger hafte nur gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 für die Einbehaltung und Abfuhr. Durch den Verzicht auf die Verordnung 800 ex tunc, gehe im Jahr 2000 die Steuerschuld (mindestens die Haftung) auf die Firma S. GmbH auch ex tunc über. Der Übergang der…
…Die oben genannte Rechnung vom 14. Juli 2003 an die Fa.M-GmbH (Textziffer 2 der Niederschrift über die Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung ) wurde nach Rücksprache und auf Anordnung des steuerlichen Vertreters ursprünglich ohne Ausweis einer Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs…
…Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz auferlegten Grenzen zu halten habe. Innerhalb dieser Grenzen sei eine Ermessensentscheidung nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände zu treffen. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden…
…In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, es würden dem Schreiben anbei die korrigierten Rechnungen übermittelt. Da die korrigierten Rechnungen den Austragungsort Österreich beträfen, wende man für diese Leistungen aus Vereinfachungsgründen "Übergang der Steuerschuld an Leistungsempfänger" an. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat…
…bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde Gebührenschuldner. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist für Hundersatzgebühren 5 Jahre. Nach § 208 Abs. 1 BAO beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuerschuld…
…des Überganges der Steuerschuld im Sinne des § 19 Abs. 1b lit. a UStG 1994 angesprochen. Bei Lieferung sicherungsübereigneter Sachen durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer werde die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn dieser Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes sei. Der…
…Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002 als § 19 Abs. 1 a normiert worden. Es handle sich dabei um äußerst komplizierte Gesetzesbestimmungen mit einer unüberschaubaren Fülle von undefinerten Begriffen wie z.B. was eine Bauleistung sei, welche Bauleistungen von der…
…Einkommensteuer belasteten Vermögensgegenständen letztlich insoweit tatsächlich nicht bereichert ist als sich später die latente Einkommensteuer in einer persönlichen Steuerschuld der Pflichtteilsberechtigten realisiert, womit bei einer fehlenden Berücksichtigung der latenten und letztlich vom Erblasser abgeleiteten Einkommensteuerbelastung auf den ersten Blick ein Verstoß gegen das Bereicherungsprinzip möglich…
…Gegenstände besteht. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein tatsächlicher Vorgang. Der Übergang muss sich tatsächlich vollziehen, er kann nicht nur abstrakt vereinbart werden. Dem Leistungsempfänger muss tatsächlich Substanz, Wert und Ertrag zugewendet werden. Konsequent zu Ende gedacht müsste bei tatsächlich erfolgter Entnahme des Schotters durch…
…in der Leistungsbeschreibung nicht besonders angeführt oder näher beschrieben werden. 3.7 Die Rechnungen sind netto (exkl. Ust.) zu legen. Die Fa. C... Ges.m.b.H. tritt bei diesem Bauvorhaben als Generalunternehmer auf und somit ist die Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuld gemäß…
…bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt. Dies ist im gegenständlichen Fall am 5. Oktober 2001 erfolgt. Dieser Tag des Entstehens der Steuerschuld…
…durch den Übergang des Unternehmens nicht verloren gehen zu lassen. Bei der Ermessensübung ist ferner der Grundsatz der Nachrangigkeit der Haftung zu beachten, dh. der Haftende darf in der Regel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ansonsten die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet…
…die Bestimmung der RZ 2602 e der Umsatzsteuerrichtlinien, wonach es bei der Erbringung von Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger nicht darauf hinweise, dass er seinerseits zur Erbringung der Bauleistungen beauftragt werde, trotzdem zum Übergang der Steuerschuld komme, nicht anzuwenden. Wäre dieser Fall zutreffend, würde der leistende…
…bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt. Dies ist im gegenständlichen Fall am 5. Oktober 2001 erfolgt. Dieser Tag des Entstehens der Steuerschuld…
…aus der beschränkten Haftung im Vergleich zu einem Einzelunternehmen gegründet worden. Ziel sei die Vermarktung (Bewerbung) des Konsolidierungsprogramms und/oder dessen Verwendung zur Erstellung von Konzernabschlüssen gewesen. Die Bewertung habe sich am Kreis der potenziellen Abnehmer, dem erzielbaren Einzelverkaufspreis bzw. Lizenzgebühren (bei Verkauf), an der…
…Spachtelungsarbeiten (1,50 €/m²) angeführt: "Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1A UStG 1994. Arbeitswerkzeug wird durch den Auftragnehmer beigestellt. Der Auftragnehmer bestätigt über eine Gewebeberechtigung zur Verfügung ist verpflichtet für die Sozialversicherung sowie für die Versteuerung der gelegten Rechnungen selbst Vorsorge zu treffen."…
…€ 1.217,86 seien bei der Ermittlung der Zahllast keine weiteren Vorsteuern erhoben und in Abzug gebracht worden. Es käme auch zu keinem Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1a UStG, weil die Bw. von den Hauskäufern nicht mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt…
…Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß…
…Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß…