…und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 14.1.2008 als unbegründet ab und führte dazu im Wesentlichen aus, dass zusätzliche pfändungsweise Abzüge vom Lohneinkommen der Primärschuldnerin wegen Unterschreitung des Existenzminimums nicht möglich wären. Für die Inanspruchnahme des Haftenden, welche im Ermessen der Abgabenbehörde liegen würde…
…September 2008 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz vom 3. September 2008 im Wesentlichen wie folgt erläutert wurden: Die als Werbungskosten beantragten 18.516,97 € resultierten aus der Inanspruchnahme des Bw. als Haftender für Schulden der Fa. H-Gmbh. (in der Folge kurz H-GmbH) durch…
…die Haftung ein Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. (Persönliche) Haftungen werden mittels Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht. Erst durch den Haftungsbescheid wird der persönlich Haftende zum Gesamtschuldner (§ 7 Abs. 1 BAO). Die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen ergibt sich einerseits aus dem öffentlichen Interesse an der…
…Finanzsenat gekommen wäre. Hinsichtlich der Legitimation zum Beitritt ist zu sagen, dass nur nach Abgabenvorschriften als Gesamtschuldner oder Haftungspflichtiger in Betracht Kommende gegebenenfalls beitrittsberechtigt sind. Bloß zivilrechtlich regresspflichtige Personen steht ebenso wie Personen, die von der Abgabenbehörde im Zivilrechtsweg als Haftende (etwa gemäß § 1409 ABGB, …
…Vermieterin, von der A. , als Mieter, sowie von X.Y. , als Haftenden am 16.05.2006. In Folge einer, vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuer Wien durchgeführten, Außenprüfung bei der vertragserrichtenden Rechtsanwältin wurde der Bw. mit dem, im Spruch dieser Berufungsentscheidung angeführten, Bescheid für die…
…95/15/0137). Dem Hinweis auf das Insolvenzverfahren ist auch entgegenzuhalten, dass auf die in Rede stehende Abgabenforderung keinerlei Zahlung geleistet wurde. Bei der Inanspruchnahme als Haftender nach § 9 Abs. 1 BAO ist überdies nur die Verletzung abgabenrechtlicher Bestimmungen relevant (vgl. VwGH 2.7.2002…
…des angefochtenen Bescheides gegeben war. In vorliegendem Berufungsverfahren wird daher lediglich zu prüfen sein, ob die Inanspruchnahme der Bw. als Haftende für die Gebührenschuld der R. -GmbH zu Recht besteht. Gemäß § 30 GebG haften für die Gebühr neben den Gebührenschuldnern die übrigen am Rechtsgeschäft beteiligten…
…dass Herr R an der KG als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist. Die Geschäftsführerhonorare erreichten laut Feststellung der Lohnsteuerprüfung nachstehende Höhe (Beträge in €): | | 2006 | 2007 | 2008 | GF-Bezüge | 42.000,00 | 42.000,00 | 42.000…
…Berufungsvorentscheidung replizierend wird darin im Wesentlichen eingewendet, der Bw. sei nicht als Gesellschafter, sondern in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der GmbH als Haftender zur Zahlung ausstehender Abgabenschulden der GmbH herangezogen worden. Dies zeige sich schon dadurch, dass die Haftung gemäß § 9 BAO auch solche Geschäftsführer…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw., vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter, hat mit Notariatsakt vom 31. Oktober 2001 mit diesem in seiner Funktion als selbständiger Steuerberater…
…A.P. mit einer Kapitaleinlage von € 500.000,00 persönlich haftender Gesellschafter und die I.-AG mit einer Kapitaleinlage von € 1,500.000,00 Kommanditist. Der Gegenstand des Unternehmens werde im Punkt 2 dieses Vertrages mit "Vermögensverwaltung (inklusive Vermietung und Verpachtung eigener Objekte…
…Abgaben zur Gänze (VwGH vom 24. September 2003, 2001/13/0286). Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos…
…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war und den Bw. als Haftenden in dem im Spruch ersichtlichen Ausmaß in Anspruch nehmen. Der Bw. bringt weiters vor, dass die Umsatzsteuernachzahlung 1998…
…eine Haftungsbestimmung für den Leistungsempfänger grundsätzlich nicht berührt (Kolacny/Mayer, UStG (1997)², § 27 Anm 10 [vgl VwGH 25.6.1990, 89/15/0119]). Der ausländische Unternehmer bleibt Steuerschuldner (nicht: "Haftender") in den Fällen des § 27 Abs. 4 UStG (vgl K-S-W, § 25 Anm…
…bis 2009, Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 und Einkommensteuervorauszahlung 2011 vom 19.8.2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war in den Streitjahren unbeschränkt haftender Gesellschafter der Fa. A KG…
…Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Kommanditgesellschaft, an der Herr AB als unbeschränkt haftender Gesellschafter und Frau CD als Kommanditistin beteiligt sind. Die Bw. erhob gegen die auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide für die Jahre 2006…
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. B) Die Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 und 2002 wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war unbeschränkt haftender Gesellschafter bei der Gesellschaft (Löschung im Firmenbuch zu GZ.FN_A mit 27…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt ein Unternehmen mit dem Betriebsgegenstand Eiserzeugung (Eissalon). Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist Ing.H., Kommanditisten sind A.G. und B…
…gemäß § 907 UGB ab 1.1.2007 KG) im Firmenbuch eingetragen. Sie betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei in B. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist Y als Komplementär, Kommanditist sein Vater, Z. Die Kanzleiräumlichkeiten stehen zu einem Anteil von 51,05% im zivilrechtlichen Eigentum von Frau X, der Gattin…
…Die KEG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Oktober 2004 gegründet. Bei dieser fungierte A als unbeschränkt haftender Gesellschafter. Von der KEG wurden eine Baufirma sowie elf Kaffeehäuser betrieben. In den Jahren 2004 bis 2006 brachte diese keine Steuererklärungen beim Finanzamt ein. Mit Beschluss des Handelsgerichtes…