6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
… 262 Abs. 2 BAO), mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid über die Bescheidbeschwerde abzusprechen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme als Haftender ist in einem ersten Schritt zu untersuchen, für welche Abgabe und in welchem Ausmaß der Bf. laut Spruch des Haftungsbescheides herangezogen worden ist: Spruch des Haftungsbescheides…
…Die Haftung des § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung des Haftungspflichtigen im finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus. Bei der Übung von Ermessen ist vor allem auf den Grad des Verschuldens des Haftenden bei der Begehung des Finanzvergehens Bedacht zu nehmen. Es ist weiters darauf Bedacht…
…Haftungsinanspruchnahme gebotenen) Ermessensübung die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigen kann (vgl. VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Persönliche Umstände wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder eine Vermögenslosigkeit des Haftenden stehen vielmehr in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der…
…17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 29. September 2011, Zahl xxxxxx/xxxxx/4/2011, betreffend die Inanspruchnahme als Haftender gemäß § 9 iVm § 80 BAO, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
… 13 Abs. 2 ErbStG als Haftende für die Erbschaftssteuerschuld des AT als Rechtsnachfolger von M in der Höhe von € 1.952,79 in Anspruch. Dieser Haftungsbescheid ist nunmehr Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass es 2 Erben…
…und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 14.1.2008 als unbegründet ab und führte dazu im Wesentlichen aus, dass zusätzliche pfändungsweise Abzüge vom Lohneinkommen der Primärschuldnerin wegen Unterschreitung des Existenzminimums nicht möglich wären. Für die Inanspruchnahme des Haftenden, welche im Ermessen der Abgabenbehörde liegen würde…
…September 2008 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz vom 3. September 2008 im Wesentlichen wie folgt erläutert wurden: Die als Werbungskosten beantragten 18.516,97 € resultierten aus der Inanspruchnahme des Bw. als Haftender für Schulden der Fa. H-Gmbh. (in der Folge kurz H-GmbH) durch…
…die Haftung ein Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. (Persönliche) Haftungen werden mittels Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht. Erst durch den Haftungsbescheid wird der persönlich Haftende zum Gesamtschuldner (§ 7 Abs. 1 BAO). Die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen ergibt sich einerseits aus dem öffentlichen Interesse an der…
…A B beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, womit er auf Grund des § 13 Abs. 3 GebG Gesamtschuldner (und nicht bloß Haftender) der Eingabengebühr ist. Liegen Gesamtschuldverhältnisse vor, so liegt es im Auswahlermessen der Behörde, welchen der Gesamtschuldner sie für die Gebührenschuld heranzieht. Dies liegt im Wesen eines…
…Finanzsenat gekommen wäre. Hinsichtlich der Legitimation zum Beitritt ist zu sagen, dass nur nach Abgabenvorschriften als Gesamtschuldner oder Haftungspflichtiger in Betracht Kommende gegebenenfalls beitrittsberechtigt sind. Bloß zivilrechtlich regresspflichtige Personen steht ebenso wie Personen, die von der Abgabenbehörde im Zivilrechtsweg als Haftende (etwa gemäß § 1409 ABGB, …
…Vermieterin, von der A. , als Mieter, sowie von X.Y. , als Haftenden am 16.05.2006. In Folge einer, vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuer Wien durchgeführten, Außenprüfung bei der vertragserrichtenden Rechtsanwältin wurde der Bw. mit dem, im Spruch dieser Berufungsentscheidung angeführten, Bescheid für die…
6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…
…ist der Abgabepflichtige gemäß § 77 BAO, daher auch ein noch nicht mit Leistungsgebot in Anspruch genommener Gesamtschuldner sowie ein kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für eine Abgabe Haftender, auch wenn die Haftung noch nicht mit Haftungsbescheid geltend gemacht wurde (VwGH 22.9.1987, 87/14/0079)…
…95/15/0137). Dem Hinweis auf das Insolvenzverfahren ist auch entgegenzuhalten, dass auf die in Rede stehende Abgabenforderung keinerlei Zahlung geleistet wurde. Bei der Inanspruchnahme als Haftender nach § 9 Abs. 1 BAO ist überdies nur die Verletzung abgabenrechtlicher Bestimmungen relevant (vgl. VwGH 2.7.2002…
…des angefochtenen Bescheides gegeben war. In vorliegendem Berufungsverfahren wird daher lediglich zu prüfen sein, ob die Inanspruchnahme der Bw. als Haftende für die Gebührenschuld der R. -GmbH zu Recht besteht. Gemäß § 30 GebG haften für die Gebühr neben den Gebührenschuldnern die übrigen am Rechtsgeschäft beteiligten…
…dabei darauf hingewiesen, dass der Bf. gem. § 248 BAO berechtigt sei, als Haftender (auch) Beschwerde gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch einzubringen. II. Rechtliche Beurteilung Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1)…
…durch den Abgabepflichtigen vorsieht, ist nach § 241 BAO auch derjenige, der eine Abgabe zu Unrecht entrichtete, ohne Abgabenschuldner oder für die Abgabenschuld Haftender zu sein, zur Antragstellung berechtigt (VwGH 16.10.1989, 88/15/0099). 2. Die Verfahrensparteien stimmen darin überein, dass die Anwendbarkeit des…
…1971, 60). Die Erlassung eines Abgabenbescheides ist hingegen nicht Tatbestandsmerkmal. Selbst Personen, die nicht mittels Abgabenbescheid in Anspruch genommen werden dürfen, kommen aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung als haftende Gesamtschuldner in Betracht (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 11 Rz 5). Wie bereits oben festgestellt…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 wurde der Beschwerdeführer (Bf) zur Haftung als unbeschränkt haftender Gesellschafter der D_Taxi OG (OG) iHv insgesamt Betrag_alt herangezogen. 2. In der Beschwerde vom 24. Oktober 2019 wurde eingangs darauf verwiesen, dass die primärschuldnerische…