…Abs. 1 lit. a FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 1.400,00 (dreitägige Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Da die gegenständliche Tat nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung schon in diesem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, hat der Spruchsenat die nunmehr bestätigte Strafe gemäß § 21 Abs…
…erster Instanz in ihrer Berufungsentscheidung rechtsrichtig ausführt - mit € 400.00 festgelegt ist. Im Hinblick auf die oben festgehaltene Häufung der Einbringung von Devolutionsanträgen zu bereits seit langer Zeit erledigten Anträgen und Rechtsmitteln, erscheint die Verhängung von € 400,00 schuldangemessen. Eine geringere Strafe kann…
…belangten Verbände verhängten Sanktionsübel. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (VwGH 15.5.1986, 84/16/029 - ÖStZB 1987, 206). Sind somit die erstinstanzlichen Schuldsprüche in Teilrechtskraft erwachsen (weil lediglich von der Amtsbeauftragten gegen die Höhe der Strafen berufen wurde)…
…betreffenden Straf- und Kostenausspruch abgeändert wie folgt: Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw1 eine Geldstrafe in Höhe von € 5.600,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der…
…erkannt: Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis in seinem Ausspruch über die Strafe aufgehoben und insoweit in der Sache selbst erkannt: Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über die Berufungswerberin (Bw.) eine Geldstrafe in Höhe…
…in seinem Ausspruch über die Strafe aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Berufungswerber (Bw.) eine Geldstrafe in Höhe von € 12.000,00…
…iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 4.000.-- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a…
…Die Bw. sei der Ansicht gewesen, dass die Bestrafung der verspäteten Meldungen bereits durch die verrechneten Zinsen und Säumniszuschläge erfolgt sei. Hätte sie nur im Entferntesten mit einer Strafe in Höhe von € 17.600,00 (mehr als ihr jährliches Einkommen) gerechnet, hätte sie selbstverständlich…
…fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 10. Oktober 2004, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Berufung richte sich gegen die Höhe der Strafe. Der Berufungswerber sei seit längerer Zeit nicht arbeitslos, sondern beschäftigungslos und daher auch nicht versichert. Eine eventuelle Krankheit könne ihn neuerlich…
…Juni 2002 am 17. Juli 2002 in Höhe von € 7.302,80 zeitgerecht im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bekannt gegeben. Es liegt daher insoweit der Strafbefreiungsgrund der rechtzeitigen Bekanntgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit vor. Das Finanzstrafverfahren war daher…
…erster Instanz richtig mit einem strafbestimmenden Wertbetrag für den Zeitraum 1-12/1999 in Höhe von S 66.567,00 (entspricht € 4.837,61) eingeleitet wurde. In der Stellungnahme an den Spruchsenat findet sich jedoch ein Schreibfehler dahingehend, dass der Verkürzungsbetrag für den genannten…
…ein entsprechender Erschwerungsgrund (mehrere strafbare Einzelhandlungen) vorliegt. Ein Geständnis, das als wesentlicher Milderungsgrund zu werten wäre, wurde nicht abgegeben. Bemühungen, den Rückstand am Abgabenkonto, wenn auch mit kleinen Raten, zu entrichten, sind nicht zu erkennen. Eine Bestrafung in der Höhe von 500,00 € hat…
…der Strafzumessung nahm der Erstsenat als mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit an; erschwerend wurde kein Umstand angenommen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 21. Dezember 2012, die mit Schriftsatz vom 14. Februar 2013 auf eine Berufung ausschließlich gegen die Höhe…
…gegen die Höhe der verhängten Strafe richtet. Zur Begründung führt die Bw. aus, sie habe ihre Gewerbeberechtigung bereits am 20. Dezember 2010 und nicht wie behauptet erst am 20. Dezember 2011 ruhend gestellt. Grund für die Ruhendstellung sei ihre Krankheit gewesen, bei der sie keinerlei…
…für gewiss gehalten habe. Der Bw1 habe weder dem Vorladungstermin vom 20. April 2010 noch dem für die mündliche Verhandlung am 14. Oktober 2010 Folge geleistet. Die telefonische avisierte Rechtfertigung sei bis dato nicht eingelangt. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren…
…dem er nach dem betreffenden Steuergesetz darauf Anspruch gehabt habe. Als erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person sei von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen und auch deren Überwachung auszugehen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Baden Mödling…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Es ist daher im gegenständlichen Fall von einem hohen Grad des Verschuldens im Sinne des § 23 Abs. 1 FinStrG aufzugehen. Zu Recht hat der Spruchsenat bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung des Bw., seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit sowie eine…
…diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 30. April 2009, ergänzt durch einen Schriftsatz zur Mängelbehebung vom 1. Juni 2009, mit welcher die Höhe der…
…Abgabenverbindlichkeiten in Höhe von mehr als € 53.500,00) und von Sorgepflichten für seine Gattin erweist sich die vom Spruchsenat gegen den Bw1 verhängte Geldstrafe als tat- und schuldangemessen. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall der Strafrahmen bis zu € 90.627,00 betragen…
…Geldstrafe in Höhe von € 9.600,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 24 Tagen verhängt. Gemäß § 185 FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens mit…