…angerechnet. Die Bezug habenden Einkommensteuerbescheide enthalten jeweils folgende Begründung: "Gemäß § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag vermittelt. Dies gilt für veranlagungspflichtige ausländische Kapitalerträge entsprechend (§ 37 Abs…
…welche dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt, angesehen. Die Höhe der Geldentnahmen betrug für das Jahr 1996 S 252.387,00, für 1997 S 92.725,00, für 1998 S 771.754,00 und für 1999 S 515.433,00. Die Bw., welche gleichzeitig 100 %-Gesellschafterin der Fa…
…nicht höher sein als bei einer Volltarifierung des Einkommens. Wird sohin von einem Steuerpflichtigen ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung nach § 41 Abs. 2 EStG gestellt, so sind die Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG) nach dem Einkommensteuertarif des § 33 EStG unter Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer…
…in Höhe von € 59.771.82 erklärt. Richtigerweise wären diese daher mit € 134.171,82 anzusetzen gewesen. Dementsprechend wären auch die Betriebsausgaben der Berufungswerberin im Jahr 2004 um € 74.400,00 zu erhöhen gewesen. Keinesfalls kann dieser Sachverhalt jedoch zu einer Kapitalertragsteuerpflicht…
…00 S Punkt 9 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 5. November 2001 enthält den Vermerk "o. KESt, da noch nicht zugeflossen." Damit brachte das Finanzamt zum Ausdruck, es nehme die Bw. im Zusammenhang mit der Höhe des Baurechtszinses nicht zur Kapitalertragsteuerhaftung (= Ebene des…
…Mai 2005 hervorgeht, die Höhe dieser Abzugsbesteuerung, die das Finanzamt generell mit 25% angenommen hatte. Bereits in der Berufungsentscheidung vom 25. März 2005 hat die ho. Berufungsbehörde hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 ausgeführt, dass die Abzugssteuer für inländische Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) im Jahr 1994 gemäß § 95 Abs…
…93 Abs. 2 Z. 3 EStG 1988 wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag als Kapitalertragsteuer (KESt) erhoben (§ 93 Abs. 1 EStG 1988). Mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (§ 95 Abs. 1 EStG 1988), welche vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehalten (§ 95 Abs. 3 Z…
…nicht von der Einstellung betroffenen Verkürzungen an Umsatzsteuer 1995 bis 1998, Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 und Kapitalertragsteuer 1996 bis 1998 in der vom Spruchsenat festgestellten Höhe vorsätzlich bewirkt wurden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 2. Juni 2005, SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach…
…Kapitalertragsteuer übergegangen sei und eine finanzmathematische Abgrenzung ausschließe, wird nicht geteilt. Gesetzesmaterialien sind zwar grundsätzlich zu einer teleologisch/historischen Interpretation einer gesetzlichen Regelung heranzuziehen. Gegenständlich handelt es sich aber auch bei dieser Formel um eine durch die damaligen Gegebenheiten bedingte technisch-pragmatische Erleichterung bei der…
…Kapitalertragsteuer übergegangen sei und eine finanzmathematische Abgrenzung ausschließe, wird nicht geteilt. Gesetzesmaterialien sind zwar grundsätzlich zu einer teleologisch/historischen Interpretation einer gesetzlichen Regelung heranzuziehen. Gegenständlich handelt es sich aber auch bei dieser Formel um eine durch die damaligen Gegebenheiten bedingte technisch-pragmatische Erleichterung bei der…
…erhoben (Kapitalertragsteuer). Verdeckte Ausschüttungen sind kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit a EStG 1988. Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt 25%. Hinsichtlich der Einbehaltung normiert § 95 Abs. 2 EStG 1988, dass Schuldner der Kapitalertragsteuer der Empfänger der Kapitalerträge ist. Die Kapitalertragsteuer…
…2.) ist aus der Begründung des erstinstanzlichen Erkenntnisses ist nicht ersichtlich, aufgrund welcher Sachverhaltsfeststellungen und aufgrund welcher Erwägungen die Annahme einer Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die aus dem Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Zeiträumen und in der genannten Höhe als für erwiesen erachtet…
…hob der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 1.10.2008, 2005/13/0026 die Entscheidung schon deshalb wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes auf. Anlass für das gegenständliche und andere Verfahren war, dass im Jahr 2000 vom Finanzamt für den 23. Bezirk im Hinblick auf ungewöhnlich hohe Kapitalertragsteuergutschriften…
…den Bw. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. b FinStrG von Kapitalertragsteuer Juli bis Dezember 2003 in Höhe von € 23.501,05 geführte Finanzstrafverfahren [Schuldspruch Punkt 2) des Spruchsenatserkenntnisses] sowie das wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…in der Sache selbst erkannt: Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über die Berufungswerberin (Bw.) eine Geldstrafe in Höhe von € 17.500,00 und gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG eine für den Fall der Uneinbringlichkeit…
…abgewichen. Die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung der Höhe der verdeckten Ausschüttung wurden wie folgt ermittelt (s. Betriebsprüfungsbericht): | | 1993 | 1994 | 1995 | fehlende Zinsen | 61.936,42 | 61.936,42 | 40.692,42 Tz. 21 Kapitalertragsteuer Bw.: Im Betriebsprüfungsbericht ging…
…Geschäftsführer der Fa.Z. vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt habe, dass Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet worden seien, indem er deren Einbehaltung, Anmeldung und Abfuhr unterlassen habe, nämlich Kapitalertragsteuer für 1999 in Höhe von…
…verlangt. Der Bw. habe in den Jahren 1996 - 2000 vorsätzlich Umsatzsteuer in der im Spruch zu Punkt 1.) des Spruchsenatserkenntnisses genannten Höhe nicht rechtzeitig gemeldet und entrichtet. Die Entgelte aus der Organisation illegaler Einreisen würden eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen und seien der Kapitalertragsteuer zu unterziehen…
…vom 31. Jänner 2006 Kapitalerstragsteuer für die Jahre 2000 bis 2004 in der Höhe von insgesamt € 325.000 gemäß § 95 Abs. 5 EStG 1988 vorgeschrieben. In den Bescheidbegründungen wurde auf die Ergebnisse der Betriebsprüfung bei der GmbH und damit zusammenhängende Unterlagen explizit verwiesen, woraus…
…| 999,98 € | 3.946,13 € Die Nichtverzinsung der Verrechnungsforderung wurde als verdeckte Ausschüttung gewertet und die 4%ige Verzinsung als verdeckte Ausschüttung (vA) außerbilanziell hinzugerechnet. Aufgrund der Tragung der Kapitalertragsteuer (KESt) durch den Gesellschafter ergaben sich unter Anwendung eines KESt-Satzes…