…angerechnet. Die Bezug habenden Einkommensteuerbescheide enthalten jeweils folgende Begründung: "Gemäß § 97 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag vermittelt. Dies gilt für veranlagungspflichtige ausländische Kapitalerträge entsprechend (§ 37 Abs…
…welche dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt, angesehen. Die Höhe der Geldentnahmen betrug für das Jahr 1996 S 252.387,00, für 1997 S 92.725,00, für 1998 S 771.754,00 und für 1999 S 515.433,00. Die Bw., welche gleichzeitig 100 %-Gesellschafterin der Fa…
…nicht höher sein als bei einer Volltarifierung des Einkommens. Wird sohin von einem Steuerpflichtigen ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung nach § 41 Abs. 2 EStG gestellt, so sind die Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG) nach dem Einkommensteuertarif des § 33 EStG unter Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer…
…in Höhe von € 59.771.82 erklärt. Richtigerweise wären diese daher mit € 134.171,82 anzusetzen gewesen. Dementsprechend wären auch die Betriebsausgaben der Berufungswerberin im Jahr 2004 um € 74.400,00 zu erhöhen gewesen. Keinesfalls kann dieser Sachverhalt jedoch zu einer Kapitalertragsteuerpflicht…
…00 S Punkt 9 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 5. November 2001 enthält den Vermerk "o. KESt, da noch nicht zugeflossen." Damit brachte das Finanzamt zum Ausdruck, es nehme die Bw. im Zusammenhang mit der Höhe des Baurechtszinses nicht zur Kapitalertragsteuerhaftung (= Ebene des…
…Einklang mit der Verringerung der Haftungsprovision steht. Keinesfalls ist die Gewinnverteilung bzw. sind die Herabsetzungen 2006 und 2009 aber derart unangemessen, als dass die nachträgliche Korrektur rechts- und gesellschaftsvertragskonformer Gesellschafterbeschlüsse gerechtfertigt wäre. Die Vorschreibung von Körperschaftsteuer [wohl richtig: Kapitalertragsteuer; Anm. BFG] in Höhe von 2…
…Mai 2005 hervorgeht, die Höhe dieser Abzugsbesteuerung, die das Finanzamt generell mit 25% angenommen hatte. Bereits in der Berufungsentscheidung vom 25. März 2005 hat die ho. Berufungsbehörde hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 ausgeführt, dass die Abzugssteuer für inländische Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) im Jahr 1994 gemäß § 95 Abs…
…Höhe von 553,00 Euro festgesetzt wurde. Als Begründung wurde angegeben: "[…] Für 2013 vermittelten Sie Ihrem Gatten den Alleinverdienerabsetzbetrag. Gemäß § 97 Abs 4 Z 2 EStG aF ist eine Erstattung der inländischen Kapitalertragsteuer bis zur Höhe des vermittelten Alleinverdienerabsetzbetrages ausgeschlossen. Ebenso war hinsichtlich der…
…93 Abs. 2 Z. 3 EStG 1988 wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag als Kapitalertragsteuer (KESt) erhoben (§ 93 Abs. 1 EStG 1988). Mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (§ 95 Abs. 1 EStG 1988), welche vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehalten (§ 95 Abs. 3 Z…
…nicht von der Einstellung betroffenen Verkürzungen an Umsatzsteuer 1995 bis 1998, Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 und Kapitalertragsteuer 1996 bis 1998 in der vom Spruchsenat festgestellten Höhe vorsätzlich bewirkt wurden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 2. Juni 2005, SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach…
…Kapitalertragsteuer übergegangen sei und eine finanzmathematische Abgrenzung ausschließe, wird nicht geteilt. Gesetzesmaterialien sind zwar grundsätzlich zu einer teleologisch/historischen Interpretation einer gesetzlichen Regelung heranzuziehen. Gegenständlich handelt es sich aber auch bei dieser Formel um eine durch die damaligen Gegebenheiten bedingte technisch-pragmatische Erleichterung bei der…
…Kapitalertragsteuer übergegangen sei und eine finanzmathematische Abgrenzung ausschließe, wird nicht geteilt. Gesetzesmaterialien sind zwar grundsätzlich zu einer teleologisch/historischen Interpretation einer gesetzlichen Regelung heranzuziehen. Gegenständlich handelt es sich aber auch bei dieser Formel um eine durch die damaligen Gegebenheiten bedingte technisch-pragmatische Erleichterung bei der…
…wobei diese Beteiligung von der Bf. seit Februar 2001 gehalten wurde Die Bf. hat im Jahr 2019 ferner Zuwendungen an Begünstigte gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 in Höhe von € 2.068,97 getätigt und dafür € 568,97 an Kapitalertragsteuer gemeldet…
…dieser Kapitalgesellschaft im Rahmen der vorgenommenen Schätzung zugerechneten Mehrgewinne, wurden nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse den Gesellschaftern als verdeckte Ausschüttung zugeflossen angesehen. Auf den Beschwerdeführer entfiel auf Grund seiner Beteiligung von 25% ein Anteil von € 316.653,-- und die Höhe der Kapitalertragsteuer betrug € 79…
…dieser Kapitalgesellschaft im Rahmen der vorgenommenen Schätzung zugerechneten Mehrgewinne, wurden nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse den Gesellschaftern als verdeckte Ausschüttung zugeflossen angesehen. Auf den Beschwerdeführer entfiel auf Grund seiner Beteiligung von 25% ein Anteil von € 278.047,-- und die Höhe der Kapitalertragsteuer betrug € 69…
…dieser Kapitalgesellschaft im Rahmen der vorgenommenen Schätzung zugerechneten Mehrgewinne, wurden nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse den Gesellschaftern als verdeckte Ausschüttung zugeflossen angesehen. Auf den Beschwerdeführer entfiel auf Grund seiner Beteiligung von 25% ein Anteil von € 316.653,-- und die Höhe der Kapitalertragsteuer betrug € 79…
…Kapitalertragsteuer für 1-12/2011 in Höhe von € 2.232,50 verkürzt hat. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf die Bestimmung der § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG und § 23 Abs. 3 FinStrG, wurde über den Bf. deswegen eine Geldstrafe in Höhe…
…erhoben (Kapitalertragsteuer). Verdeckte Ausschüttungen sind kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit a EStG 1988. Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt 25%. Hinsichtlich der Einbehaltung normiert § 95 Abs. 2 EStG 1988, dass Schuldner der Kapitalertragsteuer der Empfänger der Kapitalerträge ist. Die Kapitalertragsteuer…
…2.) ist aus der Begründung des erstinstanzlichen Erkenntnisses ist nicht ersichtlich, aufgrund welcher Sachverhaltsfeststellungen und aufgrund welcher Erwägungen die Annahme einer Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die aus dem Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Zeiträumen und in der genannten Höhe als für erwiesen erachtet…
…hob der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 1.10.2008, 2005/13/0026 die Entscheidung schon deshalb wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes auf. Anlass für das gegenständliche und andere Verfahren war, dass im Jahr 2000 vom Finanzamt für den 23. Bezirk im Hinblick auf ungewöhnlich hohe Kapitalertragsteuergutschriften…