…hebeberechtigte Körperschaft beziehe. Der Gemeinde komme damit über ein wirtschaftliches Interesse an der Hebeberechtigung hinaus ein vor allem rechtliches Interesse zu, dass die Tätigkeit der Finanzbehörde bei der Feststellung des Grundsteuermessbetrages den materiellen Abgabenrechtsnormen gerecht werde. Es sei nicht einzusehen und rechtlich unverständlich, wenn einerseits…
…1. 1. 1998, welcher aber auf Grund der Schenkung an die Ehegattin um einen entsprechenden Anteil zu kürzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend herabzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Dezember 2000 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2000 stellte der Bw…
…der Bodenwert unrichtig berechnet worden sei. Bezüglich der Berechnung des Einheitswertes für die im Schenkungsweg übertragene Fläche sei bis dato ein Einheitswertbescheid nicht ergangen. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend herabzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Dezember 2000 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben vom 20…
…1 GrStG 1955): Der Berufung wird Folge gegeben. Für den gegenständlichen Grundbesitz und die im maßgeblichen Feststellungsbescheid angeführten Eigentümer wird der Grundsteuermessbetrag auf Grund des Grundsteuergesetzes 1955 idgF mit Euro 170,93 festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom xxx des B wurde nach Maßgabe der mit…
…gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt: Für den unter 1. angeführten Grundbesitz und die Eigentümer B. wird auf Grund des Grundsteuergesetzes 1955 in der geltenden Fassung der Grundsteuermessbetrag mit 13,35 Euro festgesetzt. 2. Steuernummer2: Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2006 (Nachveranlagung gem. § 22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des WT, G, vertreten durch CONFIDA Hermagor, WirtschaftstreuhandGesellschaftm.b.H Steuerberatungsgesellschaft, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 15. Juli 2009 gegen 1. den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 10. Juni 2009 (Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2005) betreffend…
…und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Mit diesem als "Bescheid über Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben" bezeichneten Bescheid wurden folgende Beiträge und Abgaben festgesetzt: Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Hebesatz von 400% des Grundsteuermessbetrages), Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben…
…1 GrStG 1955): Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Für den gegenständlichen Grundbesitz und den im maßgeblichen Feststellungsbescheid angeführten Eigentümer wird der Grundsteuermessbetrag auf Grund des Grundsteuergesetzes 1955 idgF mit Euro 244,73 festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hellmut Prankl, 5020 Salzburg, Erzabt-Klotz-Straße 12/II, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juni 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…
…Jänner 1989 2. und die Erhöhung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1989 sowie 3. die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf den 1. Jänner 1989 für die wirtschaftliche Einheit sonstiges bebautes Grundstück, EZ x, KG j entschieden: Den Berufungen wird teilweise stattgegeben und die Bescheide werden gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Riedl, Pircher & Partner, 3430 Tulln, Schubertstraße 8, vom 1. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel je vom 27. April 2012, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Den Berufungen wird…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Thomas Ruetz,gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 und 4 iVm § 8…
…e, Einlagezahl h Grundstücksnummer c1 dem Grundvermögen als unbebautes Grundstück zugerechnet und der Einheitswert mit € 5.700,00 (gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhter Einheitswert € 7.600,00) festgestellt, sowie der Grundsteuermessbetrag mit € 11,55 festgesetzt wurde. Begründet wurde die Nachfeststellung damit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
…Grundstücksnummer 7 mit € 451.879,68 und erhöht mit € 610.015,77 festgestellt. Weiters war auf Basis dieses Einheitswertes der Grundsteuermessbetrag in Höhe von € 1.216,40 berechnet worden. Auf Grund der Errichtung eines Zubaus hatte das Finanzamt den berufungsgegenständlichen Bescheiderlassen und…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26.4.2002, StrNr 027/1328 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Grunderwerbsteuer wird mit 9.091,91 € festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Grundbesitz wird der Einheitswert zum 1. Jänner 2005 mit € 58.000,-- und der gemäß Abgabenänderungsgesetz 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit € 78.300,-- festgestellt. Der Grundsteuermessbetrag für den gegenständlichen Grundbesitz wird auf Grund des Grundsteuergesetzes 1955 zum 1. Jänner 2005 wird mit €…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
…zu einer solchen exorbitanten Werterhöhung einer Liegenschaft. Durch den Eigentümerwechsel sei es zu gar keiner Werterhöhung gekommen. Die Vorschreibung dieses Einheitswertes bzw. des erhöhten Grundsteuermessbetrages sei daher verfassungswidrig, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei unsachlich. Die Berechnung sei nicht nachvollziehbar. Es fehle eine hinreichend deutliche Bescheidbegründung…