…zB Ritz, aaO, § 131 Tz 8, mwN). Bareingänge und Barausgänge sind täglich festzuhalten ("Grundlagensicherung"). Für diese Grundlagensicherung können beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, eine elektronische Datenverarbeitung oder ein Kassabuch mit Bestandsrechnung verwendet werden. Ein solches Festhalten kann auch unmittelbar durch Eintragen in die Aufzeichnungen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DJ.gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 und Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
Infolge ausreichender und ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen fehlt jede Schätzungsbefugnis ! 6.3. Grundlagensicherung trotz Kassabuch Wie vorhin ausgeführt genügt die tägliche Führung des Kassabuches für die Ordnungsgemäßheit der Buchhaltung. Die EDV-Aufzeichnungen, welche auch der Betriebsprüfung übergeben wurden, sind daher gar nicht mehr zwingender Teil der Buchhaltung…
…da im Zuge der stattgefundenen Prüfung gemäß § 147 BAO zahlreiche grundlegende formelle und materielle Mängel bei den Grundaufzeichnungen festgestellt worden. Die Grundlagensicherung (Nummerierung) der Belege sei erst im Zuge der Erstellung der UVAen durch die Buchhalterin erfolgt. Eine Vollständigkeitskontrolle sei daher zwecklos gewesen. In der…
…nicht. Bargeldbewegungen seien jedoch täglich in geeigneter Weise festzuhalten, wenn die Eintragung in die Bücher nicht täglich erfolge (Grundlagensicherung). Eine bloße Sammlung von Belegen ohne Sicherstellung einer lückenlosen und fortlaufenden Nummerierung erfülle die Anforderungen einer Grundlagensicherung nicht. Daher habe die vollständige und lückenlose Erfassung der…
…soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Dieses Festhalten ("Grundlagensicherung") soll zumindest einmal pro Tag, spätestens jedoch zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages (arbeitstagbezogen) vorgenommen werden (vgl. Ritz…
…Die Bareingänge und -ausgänge sind täglich in geeigneter Form festzuhalten, so dass die Grundlagensicherung zumindest einmal pro Tag gegeben ist. Nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung ist die tägliche Abstimmung des Ist-Bestandes und des Soll-Bestandes erforderlich. Eine derartige Abstimmung ist nur dann…
…Registrierkassen geeignete Einzelaufzeichnungen dar." Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner genüge es also, wenn die Tageslosungen ermittelt und festgehalten würden. Im gegenständlichen Fall seien sowohl die Losungsermittlung als auch die Grundlagensicherung ordnungsgemäß vorgenommen worden. Die Tageslosungen seien zeitgerecht erfasst, die Tagesstreifen aufbewahrt und der Betriebsprüfung vorgelegt worden…
…die Grundlagensicherung beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen, elektronische Datenverarbeitung, Losungsblätter ("Stricherlliste"), Kassabuch usw. verwendet werden könnten. 3.1.3. Ungeeignetheit und Unmöglichkeit der Datenspeicherung Nach Huber, Keine USt für Freispiele in der EU, was nun? in SWK 1995, 444, bestehe die besondere Problematik der Grundlagensicherung des…
…der Nachkalkulation durch die abgabenbehördliche Prüfung. Ihm kommt für die Beurteilung der materiellen Richtigkeit der Aufzeichnungen eine besondere Bedeutung zu. Es gibt keine Grundlagensicherung zu den Einnahmen. Die Losung wird durch Rückrechnung zwischen Endstand minus Anfangsstand minus Wechselgeld berechnet. Als einzige Ermittlung wurden Kassabücher vorgelegt…
…in geeigneter Form festzuhalten. Lediglich eine tägliche Eintragung in die Bücher ist nicht mehr erforderlich. Dies besagt, dass die Grundlagensicherung zumindest einmal pro Tag vorzunehmen ist. Die Kassaführung ist täglich mit dem Kassenstand abzustimmen. Da im Excel Eintragungen leicht entfernt werden können, und der tägliche…
…verlässlicher Aufschreibungen über die täglichen Bareinnahmen und Barausgaben, bzw. Grundlagensicherung in Form einer jederzeit veränderbaren Excel-Tabelle - griffweise und sich dementsprechend einer detaillierten Begründung entziehende Sicherheitszuschläge in Höhe von 5 % der erklärten Einnahmen nicht als unsachlich oder überhöht erkannt werden können. 3. Gemäß § 282 Abs…
…ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Dieses Festhalten der Bargeldbewegungen (Grundlagensicherung) soll zumindest einmal pro Tag, spätestens jedoch zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages (arbeitstagbezogen) vorgenommen werden (vgl. Ritz…
…Bareinnahmen täglich in geeigneter Weise festgehalten hätte. Im Wege einer solchen "Grundlagensicherung" hätten die Losungen der eingesetzten Vergnügungsgeräte separat erfasst werden müssen. Auf Grund der vorgelegten Aufzeichnungen war eine Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungsinhalte nicht möglich. Schon im Hinblick auf die fehlende Überprüfbarkeit…
…es solle "die vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle durch entsprechende Einrichtungen -gesichert werden"; mit dem Wort "Sicherung" resultiert die gedankliche Klammer zum vorvorstehenden Absatz betr. Grundlagensicherung, das heißt, zu sichern ist demnach das System zur vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle und nicht jeder einzelne Geschäftsvorfall…
…für § 184 BAO (Schätzungsberechtigung) von Bedeutung. Wie im BP-Bericht angeführt war im Prüfungszeitraum keine ordnungsmäßige Aufzeichnung der Tageslosungen im Sinne einer lückenlosen und einzelnen Erfassung der jeweiligen Geschäftsvorfälle gegeben. Für eine solche Grundlagensicherung dienen etwa Rechnungen, Paragondurchschriften, Ausdrucke auf Grund elektronischer Datenverarbeitung oder Registrierkassenkontrollstreifen…
…die Ausgangsrechnungen Durchschriften der Originalbelege wären. Nach § 131 Abs. 1 Z. 2 (vgl. Skriptum Dr. Ellinger) könne "dieses der Grundlagensicherung dienende Festhalten der Barbewegungen in jeder geeignet erscheinenden Weise erfolgen, z.B. durch Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, ...". Somit wäre der Vollständigkeit genüge getan. Es gäbe keine Rechnungsbücher…
…vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. (....) Z5 leg.cit. Die zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege sollen derart geordnet aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. Für die Grundlagensicherung können Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Paragondurchschriften (Einnahmen) und Paragons (Ausgaben) , Registrierkassenkontrollstreifen, elektronische Datenverarbeitung, Losungsblätter…
…auch auf den AKW-Erlass, der die Trennung von Grundlagensicherungen und Eintragungen wie folgt näher ausführt: "Gemäß § 131 Abs. 1 Z. 2 sind Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben mindestens täglich festzuhalten (Grundlagensicherung)." Dies wäre durch den Bw geschehen. Eine tägliche Eintragung in die…
…Büchern täglich erfolgen. Erfolgen die Eintragungen in die Bücher zusammengefasst, dann bedarf es einer Grundaufzeichnung, mit deren Hilfe die Bargeldbewegungen täglich erfasst werden (Grundlagensicherung; Stoll, BAO Kommentar, 1463). Für die Grundlagensicherung können hierzu ua. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Paragondurchschriften (Einnahmen) und Paragons (Ausgaben), Registrierkassenkontrollstreifen, elektronische Datenverarbeitung…