…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Gewährung eines Kapitalzuschusses. Unter dem Pkt. "Befreiungsbestimmung" wurde "Großmutterzuschuss" angegeben. Auf Grund einer Rückfrage übermittelte die Bw. dem Finanzamt die Kopie eines schriftlichen Umlaufbeschlusses mit folgendem Wortlaut: "Schriftlicher Umlaufbeschluss Die unterzeichnete Geschäftsführung der P. Deutschland GmbH (HRB 1…
…EUR 1.247.000,00 aufweist und die F als Großmuttergesellschaft zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr der einbringenden Gesellschaft im Zuge der gegenständlichen geplanten Einbringung an die A einen so genannten "Großmutterzuschuss" in Höhe von EUR 4.000.000,00 leistet…
…Wahrheit nur ca. 1,66 mio € wert gewesen, so kann sich das (grundsätzlich bestrittene) Interesse der E. auch nur auf diesen Teil des Großmutterzuschusses bezogen haben. Der Rest von ca. 2,34 mio € wäre daher als aus der Sicht von E. interessensloser und…
…wie folgt dargestellt werden: - Forderungsverzicht gegenüber der Enkelin Im Zusammenhang mit dem Forderungsverzicht der Großmutter sei keine Gesellschaftsteuererklärung gelegt worden, da es sich bei diesem Vorgang um einen Großmutterzuschuss gehandelt habe. Im Zeitpunkt des Forderungsverzichtes sei die Großmutter lediglich mittelbar an der Enkelin beteiligt gewesen…
…Gesellschaftsteuererklärung Am 18. September 2006 übermittelte die steuerliche Vertreterin der X-GmbH dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien eine Gesellschaftsteuererklärung in der der Rechtsvorgang mit "Großmutterzuschuss seitens der PRIVATSTIFTUNG, ORT per 8.9.2006 iHv € 3.000.000,00" beschrieben wurde. Als Steuerbefreiung…
…von 1%. Der Begriff des Gesellschafters ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass er nur direkte Gesellschafter erfasst. Zuschüsse eines indirekten Gesellschafters ("Großmutterzuschüsse") unterliegen daher grundsätzlich nicht der Gesellschaftsteuer (BMF 14.3.2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03 idF 28.3.2006…
…Eigentümerin dieser Forderung (in Höhe von € 7 Mio.) allein verfügungsberechtigt gewesen. Mit Beschluss vom 21. Dezember 1999 habe die GM-GmbH daraufhin der E-GmbH einen nicht steuerpflichtigen Großmutterzuschuss durch Verzicht auf diese ihr nunmehr gegenüber der Bw. zustehende Forderung gewährt, weshalb beantragt werde…
…weiters hervor, dass die Gegenstände der jeweiligen Leasingverträge mit Ausnahme des Mindeststammkapitals fast ausschließlich mit Fremdkapital refinanziert worden seien, bis die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft durch den Erhalt des Großmutterzuschusses verbessert worden sei. Bezugnehmend auf die in Rede stehenden Leasingverträge führte die Bw. weiters aus, dass…
…GZ RV/005-11/06/97 wird vom Berufungssenat III der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland bezweifelt, dass hinsichtlich der Großmutterzuschüsse der H. AG an die S GmbH bei der Bw. überhaupt eine Aktivierung vorzunehmen ist und wurde auf den Seiten 29 bis 32…
…möglich gewesen wäre. Rechtlich vertrat die Bw. die Ansicht, aufgrund der österreichischen Rechtslage im Gesellschaftsteuerrecht seien "Großmutterzuschüsse" zum Zeitpunkt der angesprochenen Maßnahmen nicht als gesellschaftsteuerpflichtig einzustufen gewesen. Dies hätte jedenfalls bis zur Veröffentlichung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gegolten. Die Literatur bringe eindeutig zum Ausdruck…
…um die Gesellschaftsteuerpflicht zu umgehen. Die Verschleierung der Gegenleistung eines Gesellschafters als freiwillige Zuwendung von Vermögensvorteilen durch Nichtgesellschafter ("klassische Großmutterzuschüsse") als zivilrechtlich unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eine vertragliche Konstruktion dar, die in Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg…
…0,8 %. Am 21. Dezember 1995 erfolgte ein - auch ausdrücklich als solcher bezeichneter - Gesellschafterzuschuss in Höhe von S 1.288.700.000,00 von seiten der A-AG an die Bw (Großmutterzuschuss). Dieser Betrag entsprach zur Gänze dem Kapitalbedarf zur Finanzierung des Beteiligungserwerbes der C…
… vgl auch Kotschnigg, Das Vorabentscheidungsersuchen des VwGH an den EuGH zur Gesellschaftsteuer, SWI 1999, 452 und Moritz, Gesellschaftsfeuerpflicht für Großmutterzuschüsse?, SWI 2000, 37 wonach sich auch durch den Beschluss des VwGH vom 1.9.1999, 98/16/0324-9 keine Änderung dieser Rechtslage ergibt) und…
…seien auf Grund der nach der Judikatur des EuGH gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der STADT als Leistender und der X* als Leistungsempfängerin zuzurechnen und lägen daher nicht gesellschaftsteuerpflichtige "Großmutterzuschüsse" vor. Die jeweiligen Standpunkte wurden von den Parteien der Verfahren im Wesentlichen wie Folgt begründet: 4.1…
…die Zuschüsse einerseits der STADT und andererseits der Holding zuzurechnen und die eigentlichen Empfänger der Zuschüsse einerseits die Holding und andererseits die X*. Von Großmutterzuschüssen kann hier keine Rede sein. Dem Hinweis auf das UFS/Vorabentscheidungsersuchen EuGH, hierbei handelt es sich um den Vorlagebeschluss v…
…schriftlichem Weg den Beschluss, der Gesellschaft aus den Seitens der STADT als Großmutterzuschuss zugewendeten Mitteln zum Ausgleich des im Geschäftsjahr xxx erlittenen Verlustes den Betrag von xxx in Entsprechung des Auftrages laut Gemeinderatbeschlusses vom 17.3.1978 weiterzuleiten. Die Gesellschaft wird angewiesen, den Betrag entsprechend…
Auch wenn der Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses der HOLDING mitgeteilt wurde, hat die HOLDING dadurch keinen Rechtsanspruch auf Erhalt von Geldmittel in bestimmter Höhe erhalten. Durch die Mitteilung vom 2. Mai 1978 wurden der HOLDING von Seiten der STADT zwar jährliche Leistungen im Gesamtbetrag von ATS…
…seien auf Grund der nach der Judikatur des EuGH gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der STADT als Leistender und der X* als Leistungsempfängerin zuzurechnen und lägen daher nicht gesellschaftsteuerpflichtige "Großmutterzuschüsse" vor. Die jeweiligen Standpunkte wurden von den Parteien der Verfahren im Wesentlichen wie Folgt begründet: 4.1…
…die Zuschüsse einerseits der STADT und andererseits der Holding zuzurechnen und die eigentlichen Empfänger der Zuschüsse einerseits die Holding und andererseits die X*. Von Großmutterzuschüssen kann hier keine Rede sein. Dem Hinweis auf das UFS/Vorabentscheidungsersuchen EuGH, hierbei handelt es sich um den Vorlagebeschluss v…
…schriftlichem Weg den Beschluss, der Gesellschaft aus den Seitens der STADT als Großmutterzuschuss zugewendeten Mitteln zum Ausgleich des im Geschäftsjahr xxx erlittenen Verlustes den Betrag von xxx in Entsprechung des Auftrages laut Gemeinderatbeschlusses vom 17.3.1978 weiterzuleiten. Die Gesellschaft wird angewiesen, den Betrag entsprechend…