…wie die Einhaltung der hier am 6. April 2009 mit dem Erhalt der Vorführung zum Strafantritt (der Ersatzfreiheitsstrafe) durch den Bf. in Gang gesetzten Frist des § 167 Abs. 2 und die (gleichzeitige) Nachholung der versäumten Handlung (§ 167 Abs. 3 FinStrG), angesichts der hier offenbar vorliegenden…
…worden, sodass die vom Finanzamt Feldkirch festgestellte versäumte Handlung bereits nachgeholt worden und daher eine neuerliche Nachholung der versäumten Handlung nicht erforderlich sei. Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Einbringung eines Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Feldkirch vom 28…
… 29 Abs. 1 FinStrG dar. Eine besondere Darlegung der Verfehlung ist in diesem Fall nicht zu fordern, die Verfehlung wird schon mit der Nachholung der versäumten Handlung zum Ausdruck gebracht (VwGH vom 18.10.1984 Zl. 83/15/0161 und gleichlautend in dem dem gegenständlichen…
…namens des Bw. unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Vorlageantragsfrist; dies mit folgender Begründung: "In umseits bezeichneter Rechtssache wurde die Berufung wegen Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Waldviertel vom 13.8.2008, zugestellt am…
…ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. Die Eingabe vom 5.5.2011, eingelangt beim zuständigen Finanzamt am 13.5.2011, weist hinsichtlich der Inhaltserfordernisse (…
…der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Wiedereinsetzungsantrag unter spätestens gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der…
…kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist." Gemäß § 245 Abs. 3 BAO kann aus berücksichtigungswürdigen Gründen die einmonatige Berufungsfrist verlängert werden. Nach dem Vorbringen der Bw…
…der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Wiedereinsetzungsantrag unter spätestens gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der…
…spätestens gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist." Beide Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens gehen davon aus, dass die Bw. für das Jahr 2002 einen gültigen Verzicht auf die Anwendung der…
…übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist (§ 308 Abs. 4 BAO). Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, ist…
…betreffende Rückforderungsbescheid wurde der Bf. laut vorliegender Übernahmebestätigung am 1. März 2002 zugestellt. Mit Schreiben vom 21. Mai 2002 stellte die Bf. beim ZASE den Antrag, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO zu bewilligen und brachte - unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung -…
…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der…
…eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung sind: - die Versäumung einer Frist, - ein hiedurch…
…kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 680/1994)" Gemäß § 110 Abs 2 BAO können von der Abgabenbehörde festgesetzte Fristen…
…andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Wiedereinsetzungsantrag unter spätestens gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. Im gegenständlichen Fall steht zweifelsfrei fest, dass der Haftungsbescheid vom 25. Juli 2006 die…
…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der…
…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der…
…übergegangen ist, kann der Wiedereinsetzungsantrag unter spätestens gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. § 309 BAO: Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, ist ein…
…Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Wiedereinsetzungsantrag unter spätestens gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. § 309. Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, ist ein…
…Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Abs. 4 leg cit: Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag (Abs. 2) unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht…