…bestehe, dass im Fall der Versäumung einer Frist spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die versäumte Handlung nachzuholen sei, nicht nachgekommen. Ein Nachholen der versäumten Handlung im Rahmen der Beschwerde führe nicht zu einer Sanierung des ursprünglich eingebrachten Wiedereinsetzungsantrages. Die…
…teilt das Verwaltungsgericht die Rechtsmeinung der belangten Behörde, dass der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hätte nachholen müssen. Bei der in § 308 Abs. 3 BAO getroffenen Anordnung, dass der Antragsteller die versäumte Handlung spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen…
…Körperschaftsteuerbescheid, nicht gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag erfolgt war, war ein gesetzlicher Tatbestand des § 308 Abs. 3 BAO nicht erfüllt. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung war daher von vornherein der Erfolg versagt. Der lediglich erfolgte Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist ohne gleichzeitige Nachholung der versäumten Handlung, nämlich…
…das versäumte Rechtsmittel bloß eventualiter unter der aufschiebenden Bedingung der Bewilligung des Wiedereinsetzungsantrages (welche die gleichzeitige Nachholung der versäumten Prozesshandlung voraussetzt) erhoben wird (vgl. VwGH 17.1.2017, Zl. Ra 2016/19/0370). Wurde die nach § 71 Abs. 3 AVG zu erbringende, versäumte Handlung nicht…
…weil der Wiederaufnahmswerber und spätere Beschwerdeführer es laut Aktenlage auf Dauer unterlassen hat, die versäumte Handlung, nämlich die Erhebung eines Einspruches gegen die Strafverfügung, nachzuholen. Gemäß § 167 Abs. 3 FinStrG wäre dies aber - siehe oben - spätestens gleichzeitig mit der Einreichung des Antrages auf Wiedereinsetzung zu…
…wie die Einhaltung der hier am 6. April 2009 mit dem Erhalt der Vorführung zum Strafantritt (der Ersatzfreiheitsstrafe) durch den Bf. in Gang gesetzten Frist des § 167 Abs. 2 und die (gleichzeitige) Nachholung der versäumten Handlung (§ 167 Abs. 3 FinStrG), angesichts der hier offenbar vorliegenden…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden…
…worden, sodass die vom Finanzamt Feldkirch festgestellte versäumte Handlung bereits nachgeholt worden und daher eine neuerliche Nachholung der versäumten Handlung nicht erforderlich sei. Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Einbringung eines Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Feldkirch vom 28…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden…
… 29 Abs. 1 FinStrG dar. Eine besondere Darlegung der Verfehlung ist in diesem Fall nicht zu fordern, die Verfehlung wird schon mit der Nachholung der versäumten Handlung zum Ausdruck gebracht (VwGH vom 18.10.1984 Zl. 83/15/0161 und gleichlautend in dem dem gegenständlichen…
…Mit Schreiben vom 18.5.2017 trug die belangte Behörde dem Bf. die Behebung des Mangels der fehlenden Nachholung der versäumten Prozesshandlung auf. Gleichzeitig wurde auf Verlangen des Bf. die Strafverfügung neuerlich zugestellt. Der Bf. brachte dazu mit Schreiben vom 29.5.2017 u.a…
…von einer Nachholung der versäumten Handlung (Einbringung einer Berufung) ausgegangen ist; denn wird die versäumte Handlung nicht nachgeholt, so ist dies kein inhaltlicher Mangel iSd § 309a (Ritz, BAO 5 , § 308 Tz 24) und wäre nicht nach § 309a BAO vorzugehen gewesen. Wenn nicht gleichzeitig mit dem…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. Abs. 4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht…
…namens des Bw. unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Vorlageantragsfrist; dies mit folgender Begründung: "In umseits bezeichneter Rechtssache wurde die Berufung wegen Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Waldviertel vom 13.8.2008, zugestellt am…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden…
…ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. Die Eingabe vom 5.5.2011, eingelangt beim zuständigen Finanzamt am 13.5.2011, weist hinsichtlich der Inhaltserfordernisse (…
…Damit erfolgte gleichzeitig mit dem Einbringen des Wiedereinsetzungsantrages, die Nachholung der versäumten Handlung. Da somit sämtliche Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorliegen, wird der Beschwerde stattgegeben. Das Verfahren tritt gemäß § 310 Abs. 3 BAO in die Lage zurück, in der es sich…
… 188 BAO für 2014 einzuhalten. Daher werde in eventu ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung - konkret der Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid 2014 - gestellt. Mit Bescheid vom 28. Juli 2016 wurden die Anträge auf neuerliche Zustellung des Bescheides…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden…
…Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. (4) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch bei der Abgabenbehörde eingebracht werden…