…der Gleichartigkeit der Studien. Rechtlich ist auszuführen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von…
…Jugendlichen nicht der gleiche Maßstab wie an die Ausbildung von Erwachsenen zu setzen. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, unterscheidet in ihrem § 2 Abs. 3 zwischen Lehrlingen und Schülern einerseits und Studenten andererseits…
…In diesem Fall von keinen Kosten zu sprechen widerspricht den Definitionen des Gesetzgebers. Auf die Nachmittagsbetreuung ist in der Berufungsvorentscheidung überhaupt nicht eingegangen worden. Da die vergleichbaren Schulen im Einzugsbereich die Nachmittagsbetreuung nicht in der Form anbieten, wie sie im Studienheim "Maria Hilf' angeboten wird…
…Ausgebildeten von Vorteil sein (vgl. Erkenntnisse vom 4. März 1985, Zl. 85/14/0164, und vom 19. Mai 1993, Zl. 89/13/0155). Speziell im Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen…
…vom Studienort Wien bzw nach F. zeitlich zumutbar sei. Mit Eingabe vom 31. Mai 2010 erhob der steuerliche Vertreter der Bw gegen den oa Bescheid Berufung. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die im bekämpften Bescheid angeführte Verordnung davon ausgehe, dass der Schulweg innerhalb von…
…Uni goes Popper" (Vorlesungen und Workshops von Universitätsprofessoren verschiedener Fachrichtungen an der Schule) Berufsreflexionstage Die Teilnehmer treffen klarere Unterscheidungen zwischen Interessens- und Begabungsschwerpunkt, zwischen Interesse an Inhalten und Wunsch nach Tätigkeiten und zwischen Vorlieben und Stärken. Es handelt sich um keine Berufs-, Bildungslaufbahn oder Studienberatung…
…Von besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen genügt das Angebot schulgeldfreier Schulen in Wien dem, was von Eltern bezüglich der Ausbildung ihrer Kinder rechtlich und sittlich zu fordern ist..." Der VwGH hat sich bisher zur Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse etwa mittlerer oder allgemein bildender höherer Schule nicht geäußert…
…3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben…
… 17 Abs. 2 Z 1 StudFG 1992 dahingehend, dass die Ähnlichkeit und Gleichartigkeit eines nunmehr betriebenen Studiums (und nicht nur bei Anrechnung bei der gesamten Vorstudienzeiten) nicht als Studienwechsel iSd § 17 Abs. 1 StudFG 1992 gelten sollte. Jede andere Interpretation sei sowohl vom Wortlaut nicht…
…teilweiser - Überschneidungen im Lehrangebot der beiden Universitäten könne von einer Gleichartigkeit der Studien nicht ausgegangen werden. Nicht einmal die Hälfte der - im Zuge seines technischen Studiums an der TU Wien vorgeschriebenen - Pflichtlehrveranstaltungen (die naturgemäß als "Kernfächer" anzusehen seien) würden im Studienplan der Universität Klagenfurt angeboten…
…Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit und die Gleichartigkeit der Studienabschlüsse zu überprüfen: Bei beiden Studien handelt es sich um Bachelorstudien mit einer vorgesehen Gesamtstudiendauer von 6 Semestern und erforderlichen 180 ECTS Punkten, die in verschiedenen Modulen erreicht werden müssen. In § 1 der Studienordnung der Uni W…
…Gutachten von Univ. Prof. Dr. Michael Lang und Univ. Prof. Dr. Gustav Neumann vorgelegt. Die Gutachter kamen in ihren Gutachten zu dem Schluss, dass keine Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltungen und damit der an der Universität Klagenfurt abgelegten und vom Studienplan der WU geforderten Prüfungen gegeben ist…
…als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Ist von einer Gleichartigkeit der Studienmöglichkeiten auszugehen, trifft die Eltern weder eine im Unterhaltsanspruch nach § 140 ABGB begründete rechtliche noch sittliche Pflicht, dem Kind…
…Bereits aufgrund dieses Umstandes war von einer Gleichartigkeit der Berufsausbildung schon nicht mehr auszugehen. Allein auf diese Ausführungen bezugnehmend ist im streitgegenständlichen Fall dem gleichlautenden - auf den Ausbildungsabschluss abstellenden - Vorbringen des Finanzamtes bereits entgegen getreten. Soweit streitgegenständlich das Finanzamt die Anerkennung der begehrten außergewöhnlichen Belastung…
…erworben werden, wie sie in dieser konzentrierten Form bei einer rein inländischen Schul- oder Hochschulausbildung kaum erreicht werden können. < Rechtsprechung und Verwaltungspraxis Die Austauschprogramme für Schüler und Studenten sind von solcher Dauer - idR 6 bis 12 Monate - die für die angestrebten Bildungsinhalte, Fremdsprachenperfektion und…
…Certificate of Advanced Engish" direkt an einer deutschsprachigen (oder englischen) Universität einschreiben können und die für ausländische Studenten geforderte Sprachprüfung nicht abzulegen brauchen. Für Zweifelsfälle hinsichtlich der Gleichartigkeit einer im Ausland gelegenen Schule mit einer inländischen öffentlichen (oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule) ist der…
…Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG…
…wonach ausgehend von einer geschätzten Lohnsteuerbemessungsgrundlage von 9.710,00 € der Kirchenbeitrag 60,72 € betrage. Ein Zahlungsbeleg war nicht beigeschlossen. Schließlich wurden zwei Zahlungsbelege betreffend Studienbeiträge für das WS 2006 über 378,72 € und für das SS 2006 über 415,00 €…
…Spezialisierungsmöglichkeit auf einer bestimmten Universität ausgesprochen, dass diese, selbst wenn sie für eine spätere Berufslaufbahn von Vorteil sein möge, nicht dazu führe, von einer fehlenden Gleichwertigkeit der Studienangebote auszugehen. Gleiches gilt lt. diesem Erkenntnis auch für die besondere Reputation einer Ausbildungsmöglichkeit, wie sie vom Bw…
…14/0164; VwGH 19.5.1993, 89/13/0155). Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit". Auch die "besondere Reputation" einer Universität ändert nichts an der "Gleichwertigkeit" von Studien (vgl. VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Gem. oben…