…Gründen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…auszugehen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…die Wirtschaftsgüter umgeschlagen werden, desto näher liegt die Annahme der Gewerblichkeit. Bei Beurteilung dieses Kriteriums muss allerdings auf die "Branche" abgestellt werden, der der Umschlag von Wirtschaftsgütern zuzuordnen ist, und die branchenübliche Umschlagszeit des Kapitaleinsatzes uä. berücksichtigt werden. b) Für die Gewerblichkeit spricht, wenn die …
…wenn die Leasingtätigkeit der Berufungswerberin für sich betrachtet infolge fehlender Gewerblichkeit der Judikatur zufolge gar keinen Teilbetrieb begründen könnte. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit für den strittigen Fall geradezu ein Präjudiz hinsichtlich der Gewerblichkeit der von der Berufungswerberin ausgeübten Leasingtätigkeit geschaffen. 8) Die Berufungswerberin betreibt einen…
…die zwangsläufig angefallen wären, wenn es schon keine Provisionen gegeben hat). Eine steuerliche Gewerblichkeit liege daher aus den im Vorlageantrag und oben angeführten Gründen nicht vor. Es ist von gelegentlichen Vermittlungen auszugehen, die unter § 29 Z 3 EStG zu subsumieren sind. Zur Frage der Verschuldensform…
…Gründen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit R9-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…Gründen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in diesem auf verfahrensrechtliche Themen auszurichtenden Berufungsverfahren das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…und die Instandhaltung von Sportstätten sowie die Verbindung mit einem Restaurationsbetrieb bereits als gewerbliche Nebenleistungen anzusehen seien (Doralt/Kauba, EStG § 23, Rz 122; Jakom/Baldauf, EStG § 23 Rz 79). In SWK 2009, S 743 habe sich Andreaus mit der Abgrenzung von Gewerblichkeit und Vermögensverwaltung beschäftigt…
…Eine solche Aussage wäre entbehrlich gewesen, wenn die Leasingtätigkeit der Beschwerdeführerin für sich betrachtet infolge fehlender Gewerblichkeit der Judikatur zufolge gar keinen Teilbetrieb begründen könnte. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit für den Streitfall geradezu ein Präjudiz hinsichtlich der Gewerblichkeit der von der Bw. ausgeübten Leasingtätigkeit geschaffen. …
…nbsp; Die Frage der Gewerblichkeit der Weiterveräußerung von Kraftfahrzeugen ist gemäß dargestellter Rechtssprechung des VwGH nicht in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Unternehmens zu untersuchen sondern isoliert auf den Teilbetrieb des 'gewerblichen Autohandels'. Vom Gewerbebetrieb im Ertragsteuerrecht unterscheidet sich die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Unternehmers darin…
…15/0159 ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen, das nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist, um von einer Gewerblichkeit sprechen zu können. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich…
…in dem für Gewerblichkeit eine selbständige und nachhaltige Tätigkeit erforderlich ist; nach § 32 BAO ist für Vermögensverwaltung Nachhaltigkeit erforderlich. 4) Nach Ansicht der BP führt aus zeitlicher Sicht der Schlussbesprechung am 25.8.2009 eine Vermietung, die im Zusammenhang mit der Abhaltung von 2 jeweils…
…Gewerblichkeit darstellt. Für sich allein vermag aber dieses Kriterium nicht zur Einstufung als Gewerbebetrieb zu führen (VwGH 29. 7. 1997, 96/14/0115). Im Hinblick auf das oben Gesagte stimmt der UFS dem Finanzamt zu, wenn es den vom Bw betriebenen An- und Verkauf von…
…Höhe von € 60.758,25 brutto wohl kein Zweifel an der Gewerblichkeit der Einkünfte bestehen kann. Überdies hat der Bw. in der beim Finanzamt am 14. Juni 2011 eingelangten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von €…
…nicht ausreichend, erst eine Abfolge von Handlungen führt zum Missbrauch. Das ursprüngliche Modell der 60%igen Entnahmemöglichkeit und 100%igen Verlustzuweisung aus einem als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten gewerblichen Grundstückshandel ist von der Finanzverwaltung nicht beanstandet worden. Weder wurde die Gewerblichkeit vom Finanzamt angezweifelt, noch…
…gemäß § 201 Abs.1 und Abs.2 Z.3 BAO iVm § 41 Abs.2 und 5 Mineralölsteuergesetz (MinStG) die für 150 Liter Gasöl entstandene Mineralölsteuerschuld in Höhe von € 56,25 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das Fahrzeug serienmäßig nur mit…