Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Heinz Hengl und Mag. Josef Bramer im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung des Bw, wohnhaft in Wohnort, vertreten durch STB, Wirtschaftsprüfung…
…Geschäftsinhaberin (S 3 Dauerbelege/Gewinnfeststellungsakt der Bw. (im Folgenden kurz: F-Akt Bw.)) sowie mehrere natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt (vgl. die Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für das Jahr 2001 (S 5 ff/2001 F-Akt Bw.)). Die Geschäftsinhaberin…
…Aufl., Wien 1995, Tz 8 zu § 185). Nach Konkurseröffnung eintretende Änderungen im Vermögensstand des Geschäftsinhabers - wie z. B. ein Schuldennachlass im Zuge des Zwangsausgleiches - haben auf den Stillen daher keine Auswirkung mehr; denn maßgeblicher Stichtag für die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern ist der Zeitpunkt der…
…Wasserpfeifentabak zum Verkauf angeboten wird. Am 7. Juli 2011 begaben sich Organe des Zollamtes Wien zum Geschäftslokal an der bezeichneten Adresse, wo der Geschäftsinhaber A, der zufolge Eintrag im Firmenbuch als Einzelunternehmer einen Handel mit orientalischen Wasserpfeifen betreibt, persönlich angetroffen wurde. Nachdem A mit der…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…II.). Die Gewinn- bzw. Ergebnisverteilung erfolgt in der Form, dass die B-GesmbH (als Geschäftsinhaberin) zu 30 %, C D ebenfalls zu 30 % sowie E G und F G jeweils zu 20 % (als atypisch stille Gesellschafter) beteiligt sind (Pkt. III.). Keinen Auflösungsgrund der stillen Gesellschaft und…
…Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 18. April 2000 wurde zwischen der B-GesmbH und den Mitgesellschaftern eine atypisch stille Gesellschaft (= Bw.) begründet. Die Tätigkeit der Geschäftsinhaberin umfasst Bohr- und Bauarten aller Art, insbesondere im Bereich Brunnenbau, Wasserversorgung und Untergrunderkundung (Pkt…
…Dezember 1999 trafen Dr. RH einerseits und dessen Vater Ing. OH andererseits nachstehende gesellschaftsrechtliche Vereinbarung: § 1 Vertragsgegenstand | 1. | Dr. RH, im folgenden Geschäftsinhaber genannt, betreibt ein Kleinkraftwerk mit dem Standort EL 1 , F. Die Beteiligung des Ing. OH, im folgenden stiller Gesellschafter genannt…
…Solange die Einlage durch Verlust vermindert ist, wird der jährliche Gewinn zur Deckung verwendet. V. Bei Auflösung dieses Vertragsverhältnisses hat der Geschäftsinhaber die Liquidation der noch schwebenden Geschäfte zu besorgen. Die Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern hat binnen drei Monaten nach Auflösung des Vertragsverhältnisses zu erfolgen…
…der Steuerberaterprüfung und der Fachprüfung für Buchprüfer (WTBO) erforderlich. Bei einer Kanzleigröße von sieben bis acht Mitarbeitern sei es darüber hinaus offenkundig, dass der Geschäftsinhaber, der in diesem Fall auch gleichzeitig der Geschäftsführer sei, seine Arbeitskraft zum weitaus überwiegenden Teil der Produktion und nicht der…
…stille Beteiligung an der VNV rückwirkend zum Stichtag 31. Dezember 2002 in die VNV ein. Wird aber die Beteiligung des atypisch stillen Gesellschafters durch Mitunternehmer-Anteilseinbringung in den Betrieb der Geschäftsinhaberin eingebracht, so erlischt dadurch die atypisch stille Gesellschaft (s. zB Wundsam/Zöchling/Huber/Khun…
…Die angeführten Eingänge auf dem Bankkonto wurden von Herrn i nachgewiesen, es handelt sich um Darlehen seiner Verwandten, die ihn in seiner Notlage unterstützten. Aufgrund der Vorkenntnisse des Geschäftsinhabers kann nicht davon ausgegangen werden, dass er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, er hat im Glauben gehandelt…
…existiert/e laut Firmenbuch jedoch nicht/nie) mit einer Einlage von ATS 3 Mio. Auf die "Geschäftsinhaberin" und die beiden genannten stillen Gesellschafter sollte das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis 22:31:47 verteilt werden. Die "Gesellschaftsverträge" vom 29. Dezember 1988 haben auszugsweise folgenden Wortlaut: "II…
…mündlichen Berufungsverhandlung) mit einer Einlage von ATS 3 Mio. Auf die "Geschäftsinhaberin" und die beiden genannten stillen Gesellschafter sollte das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis 22:31:47 verteilt werden. Die beiden "Gesellschaftsverträge" haben auszugsweise folgenden Wortlaut: "II. Gegenstand der Beteiligung: Der Stille beteiligt sich als…
…an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen. 3. Herr B beteiligt sich am Unternehmen der Geschäftsinhaberin als atypisch stiller Gesellschafter und die Geschäftsführerin nimmt ihn als stillen Gesellschafter auf. II. Bareinlage 1. Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage in Höhe von S 2…
…Anfertigung von Kopien, sohin gleichgeblieben. Der neue Betrieb befand sich lediglich einige Meter vom alten Standort enfernt. Die bisherige Geschäftsinhaberin sei nunmehr Geschäftsführerin der Bw. Die Abgabenschulden nach Beginn des Jahres 1997 entstanden. Mit Schriftsatz vom 22.03.1999 beantragte die Bw. die Vorlage der…