…im Firmenbuch zu richten hat, ist zwar grundsätzlich zuzustimmen, doch sind diese Eintragungen durchaus widerlegbar. Die Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis erfolgt durch einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser kommt nur deklarative…
…dass sie mit Herrn V.F. vereinbart habe, ihre Funktion ab September 2005 zu beenden. Die Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis erfolgt durch einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser kommt nur deklarative…
…sind allfällige Mitgeschäftsführer und, wenn ein Aufsichtsrat besteht, dessen Vorsitzender zu verständigen. Die Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der Generalversammlung oder den Gesellschaftern der GmbH. Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch, dieser Eintragung kommt nur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.B., St.V., O. 36, vertreten durch Mag. M.V., Rechtsanwalt, St.V. , W.-Strasse 9, vom 3. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 20. Februar 2002 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.G., vertreten durch Mag. German Bertsch, 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Die…
Auch der Hinweis auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Arbeitslöhne und der Lohnabgaben reichen für seine Exkulpierung nicht aus, zumal mit der Auszahlung von Arbeitslöhnen ohne ausreichende Vorsorge für die Lohnabgaben die Pflichtverletzung bereits ihren Lauf genommen hat. Im Übrigen wäre auch eine nachträgliche Entrichtung bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. November 2003 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 3. Februar 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Anton Baldauf und die weiteren Mitglieder Dr. Robert Mark, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach im Beisein der Schriftführerin Angelika Ganser über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Bernd Schmidinger, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Meinhardstraße…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.C., vom 31. Jänner 2005 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 22. November 2004 gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: I. Der Berufung gegen den Haftungsbescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 30. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 3. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 entschieden: Der Berufung konnte, soweit sie sich gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 9. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10. November 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 26. Mai 2011…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
…Der Bw. habe damals nicht veranlassen können, dass er als Geschäftsführer aus dem Firmenbuch gelöscht werde. Dennoch gelte der Rücktritt bzw. die Rücklegung der Geschäftsführerbefugnis konstitutiv. Eine allfällige rechtswidrige oder unrichtige Eintragung im Firmenbuch sei hier unerheblich. Weiters gebe der Bw. bekannt, dass nach seinem…
…bescheidmäßige Festsetzung unterblieben wäre. Ein GmbH-Geschäftsführer hafte nur für solche Abgaben, die in jenem Zeitraum zu entrichten seien, in dem er eine aufrechte Geschäftsführerbefugnis gehabt habe. Im vorliegenden Fall sei die Geschäftsführung mit 30. September 1999 laut Firmenbucheintragung zurückgelegt worden. Die Uneinbringlichkeit bei der…
…eine Änderung der Geschäftsanschrift zu beantragen. Da D in der Firma B nach der Veräußerung der Gesellschaftsanteile und Übernahme der Geschäftsführerbefugnis durch E keinerlei Funktion mehr ausübte, war sie auch zu einer allfälligen Antragsstellung für die Fa. B nicht legitimiert. Der vom Vertreter der Bw…
…September 2002 das Konkursverfahren eröffnet worden sei, gewesen. Die MS GmbH sei Komplementärin der MS GesmbH & Co KG, die auch die Geschäftsführerbefugnis innegehabt habe, gewesen. Die Aufhebung des Konkurses sei durch Verwertung sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft erfolgt. Am Abgabenkonto der MS GesmbH & Co KG sei…
…der Geschäftsführerbefugnis im Juli 1997 seien keinerlei Abgabenschuldigkeiten für diesen Zeitraum offen gewesen. Dem Bw. sei sohin eine Abgabenschuldigkeit weder bekannt gewesen, noch würde ihn irgendein Verschulden treffen, dass diese Abgabe nicht entrichtet wurde. Bei Übergabe der ordnungsgemäßen Unterlagen anlässlich der Übertragung der Geschäftsführerbefugnisse hätten…
…bescheidmäßige Festsetzung unterblieben wäre. Ein GmbH-Geschäftsführer hafte nur für solche Abgaben, die in jenem Zeitraum zu entrichten seien, in dem er eine aufrechte Geschäftsführerbefugnis gehabt habe. Im vorliegenden Fall sei die Geschäftsführung mit 30. September 1999 laut Firmenbucheintragung zurückgelegt worden. Die Uneinbringlichkeit bei der…
…nur erst jetzt eingeholt und vorgelegt werden können. Der Antrag werde damit begründet, dass der Bw betreffend die wirtschaftliche und administrative Tätigkeit der P-GmbH keine tatsächlichen Geschäftsführerbefugnisse zugekommen seien. Sie habe lediglich namentlich zur Deckung der tatsächlichen Geschäftsanteile des Herrn LS an der Gesellschaft…