…Oktober 2004 zu ErfNr.xxx.xxx/2004, St.Nr.xxx/xxxx betreffend Schenkungssteuer für den Erwerb von Geschäftsanteilen von Herrn NN mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 3. September 2003 wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2) Die Berufung gegen den Bescheid vom 15…
…davon 80 % (= Nachbesserung) | € | 713.963,00 | fixer Kaufpreis | | 500.000,00 | Gesamtkaufpreis | | 1.213.963,00 Vergleicht man den vom Finanzamt ermittelten gemeinen Wert der Geschäftsanteile von € 1.161.719,00 mit dem Gesamtkaufpreis…
…Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen Datums haben vier der fünf Stifter zusätzlich zu dem bereits gewidmeten Vermögen der Stiftung je ihre Geschäftsanteile an der "X-GmbH", darunter D den Anteil im Nominale von € 13.375,27, unentgeltlich zugewendet. Der Bw wurde daraufhin mit vorläufigem…
…Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen Datums haben vier der fünf Stifter zusätzlich zu dem bereits gewidmeten Vermögen der Stiftung je ihre Geschäftsanteile an der "X-GmbH", darunter C den Anteil im Nominale von € 13.375,27, unentgeltlich zugewendet. Der Bw wurde daraufhin mit vorläufigem…
…Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen Datums haben vier der fünf Stifter zusätzlich zu dem bereits gewidmeten Vermögen der Stiftung je ihre Geschäftsanteile an der "X-GmbH", darunter B den Anteil im Nominale von € 13.375,27, unentgeltlich zugewendet. Der Bw wurde daraufhin mit vorläufigem…
…Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen Datums haben vier der fünf Stifter zusätzlich zu dem bereits gewidmeten Vermögen der Stiftung je ihre Geschäftsanteile an der "X-GmbH", darunter A den Anteil im Nominale von € 112.689,80, unentgeltlich zugewendet. Der Bw wurde daraufhin mit vorläufigem…
…Fruchtgenussberechtigte hat jedoch keinen Anspruch auf Gewinnausweisung durch reaIisierte stille Reserven und dergleichen. Im Umfang dieses Fruchtgenussrechtes bleibt die Übergeberin als Fruchtgenussberechtigte auch allein materiell berechtigt zur Ausübung des mit dem Geschäftsanteil im Ausmaß einer Stammeinlage von S 1,500.000.-- verbundenen Stimmrechtes betreffend Gewinnfeststellung…
…da K seit der Ehescheidung nur mehr in reduziertem Umfang bei der Z. GmbH arbeitet und ihr Geschäftsanteil dieser Reduktion angepasst wurde. Aufgrund des zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhanges mit dem Ehescheidungsverfahren sei K noch als Schwiegerkind der Steuerklasse IV anzusehen. Das FA wies die Berufung…
…J.A. ein Anbot an die Bauunternehmung G. Gesellschaft m.b.H. über die Abtretung eines weiteren Geschäftsanteils in Höhe von 14.000,00 € um einen Abtretungspreis von 523.244,41 € errichtet, welches mittels Annahmeerklärung vom 23. September 2002 von der Bauunternehmung G…
…J.A. ein Anbot an die Bauunternehmung G. Gesellschaft m.b.H. über die Abtretung eines weiteren Geschäftsanteils in Höhe von 14.000,00 € um einen Abtretungspreis von 523.244,41 € errichtet, welches mittels Annahmeerklärung vom 23. September 2002 von der Bauunternehmung G…
…muss, um die Geschäftsanteile zu erhalten. Es ist somit nicht nur der im Abtretungsvertrag ausdrücklich als solcher bezeichnete Abtretungspreis (der oft nur in einem symbolischen Betrag besteht) zu verstehen, sondern daneben auch alle anderen Leistungen, die der Erwerber erbringen muss, um den Geschäftsanteil zu erhalten…
…Juni 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Vereinbarung vom Herbst 2000 hatte Max Muster als alleiniger Gesellschafter der Max Muster Haus-und-Hof GmbH diesen gesamten Geschäftsanteil unentgeltlich an die einige Tage zuvor von ihm gegründete Max Muster Privatstiftung…
…1652-W/02, betreffend Körperschaftsteuer 1998 wurde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufgehoben. Nach den Ausführungen des aufhebenden Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisses sei hinsichtlich der Entgeltlichkeit der Abtretung von Geschäftsanteilen der Bw. zur Erfüllung des Mantelkauftatbestandes zu beachten, dass bereits der…
…außerbilanzmäßigen Abzug dieser Beträge. Zusammengefasst wurde im wesentlichen als Begründung vorgebracht, dass die Vereinnahmung der ehemaligen Geschäftsanteile durch die Ausbuchung der entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber den ehemaligen Genossenschaftern über a.o. Ertrag schon deshalb nicht als eine betrieblich bedingte Vermögensvermehrung angesehen werden könne, weil hierin kein…
…außerbilanzmäßigen Abzug dieser Beträge. Zusammengefasst wurde im wesentlichen als Begründung vorgebracht, dass die Vereinnahmung der ehemaligen Geschäftsanteile durch die Ausbuchung der entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber den ehemaligen Genossenschaftern über a.o. Ertrag schon deshalb nicht als eine betrieblich bedingte Vermögensvermehrung angesehen werden könne, weil hierin kein…
…J. GmbH, die ein Stammkapital im Nominale von 35.000 € hatte. Mit Abtretungsvertrag vom 20. Dezember 2006 hat N.M. von diesem Geschäftsanteil einen Teil, der einer zur Hälfte geleisteten Stammeinlage im Nominale von 8.750 € entsprach, an seinen Sohn M.M. abgetreten…
…ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, und davon auszugehen ist, dass die Forderungsverzichte erfolgten, um die Geschäftsanteile lastenfrei abtreten zu können, womit diese im Interesse der abtretenden Gesellschafterin erfolgten. Zum Zuschuss - dh. zum Verzicht auf die Ansprüche aus der Abdeckung von Verbindlichkeiten - räumte die Bw. ein…
…an der Komplementär S GmbH beteiligt gewesen ist. Am 10. Dezember 1999 wurde diese Firmenkonstruktion in mehreren Schritten grundlegend umgestaltet. Zunächst hat MM ihrem Gatten den ihr gehörigen 75 %-Geschäftsanteil an der SGmbH geschenkt. Sodann wurde die Anton M KG unter Anwendung des Umgründungssteuergesetzes in…
…Generalversammlung anerkennt. (2) Über die Aufnahme bzw. Ablehnung entscheidet der Vorstand endgültig Die Ablehnung bedarf keiner Begründung § 7 Ansprüche ausgeschiedener Mitglieder Die ausgeschiedenen Mitglieder haben nur Anspruch auf Auszahlung ihres Geschäftsanteilsguthabens (§ 9 (1) d) der Satzung), nicht aber auf Beteiligung am Reservefonds (satzungsgemäße Rücklage) oder…
…ausgehend von den einbezahlten Geschäftsanteilen (lt. Finanzamt € 152.500) als Bruttoentgelt und Anwendung des Normalsteuersatzes die daraus resultierende Umsatzsteuer mit € 25..416,67 ermittelt wurde. Unter Berücksichtigung der Vorsteuer in Höhe von € 3.933,14 wurde die Umsatzsteuer für das Jahr 2004…