…2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Erwerbsvorgänge von Liegenschaften, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die Überführung des Gesamthandeigentums von einer Personengesellschaft in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters stellt somit ebenfalls einen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 (1)2 GrEStG dar…
…Gleichermaßen nimmt ein in die Gesellschaft (z. B. an Stelle des Ausscheidenden) neu eintretender Gesellschafter an der Gesamthandschaft teil, ohne dass es dazu betreffend das Gesellschaftsvermögen eines Übertragungsaktes auf ihn bedarf. Es ist dazu lediglich der Abschluss eines Aufnahmevertrages und die Anmeldung zum Firmenbuch gemäß…
…erklärt werden, das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16…
… Das Vermögen einer offenen Gesellschaft (OG bzw. vormals OHG) oder einer Kommandit-gesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Durch das Ausscheiden eines von (nur) zwei Gesellschaftern aus der OG/OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den…
…hat der UFS zunächst seine Rechtsansicht betreffend die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG dargelegt sowie zwecks Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage (= "Wert der Gegenleistung" bei Übernahme von Gesamthandeigentum nach § 142 UGB) um Bekanntgabe folgender Werte, basierend auf den Betriebskennzahlen zum Stichtag 1…
…soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Das Vermögen einer offenen Gesellschaft (OG bzw. vormals OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter. Durch das Ausscheiden eines von (nur) zwei Gesellschaftern aus der OG/OHG oder KG geht das Unternehmen…
…mit 9.898,88 € fest. In der Begründung des Bescheides wurde dargelegt, dass die Liegenschaft kraft handelsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge (§ 142 UGB) vom Gesamthandeigentum der KG ins Alleineigentum des letzten Gesellschafters gewechselt habe. Die Grunderwerbsteuer erfasse in § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 den Erwerb…
…Liegenschaftsanteile in die Mitbeteiligte einbrachten. Mögen auch die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft nach § 161 Abs. 2 HGB (nunmehr UGB) gesamthandschaftlich verbunden sein, so kommt der Kommanditgesellschaft - anders als der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - gemäß § 105 UGB Rechtsfähigkeit zu und ist zwischen dem Vermögen der Kommanditgesellschaft und dem…
…gesetzliche Grundlage dafür biete, die objektive Seite steuerrechtlicher Tatbestandsverwirklichung umzugestalten. Die Notwendigkeit der Zurechnung müsse sich aus den Einzelgesetzen ergeben. Eine anteilige Zurechnung sei nur dann erforderlich, wenn die Gesamthand selbst, die nicht Schuldnerin der Einkommensteuer sei, den Besteuerungstatbestand erfülle. Bei Veräußerungsvorgängen, die von einzelnen…
…A ein. Die Berufungswerberin wurde durch die Übertragung der Kommanditanteile zum Einzelunternehmen im Alleineigentum der Gesellschafterin_A (ehemalige Komplementärin). Da das Vermögen der Kommanditgesellschaft im Gesamthandeigentum der Gesellschaft (Komplementärin und Kommanditisten) steht, wuchs das gesamte Gesellschaftsvermögen der BerufungswerberIn mit allen Aktiva und Passiva gemäß § 142…
…und übernimmt der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation ( § 142 HGB ), so geht das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung über, und der Vorgang ist, da er sich kraft Gesetzes vollzieht…
…offenbar vorschwebt - kann somit keine Rede sein. Geschäftsübernahmen gemäß § 142 HGB erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, nach ständiger hg. Judikatur den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z…
…gleich wie früher § 142 HGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, nach ständiger Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0139, vom 23.2.1989, 88/16/0105…
…gegenüber dem Finanzamt direkt ausgeglichen worden. Diese Vorgangsweise entspreche jedoch nicht den bestehenden gesetzlichen zivilrechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Forderungen der ARGE würden sich im Gesamthandvermögen der ARGE befinden. Die ARGE hafte jedoch nicht für die Verbindlichkeiten der ARGE-Partner. Die Übertragung des Guthabens der ARGE…
…1) eine Pflichteinlage im Betrag von ATS 1,000.000,-- gewährt, wobei der darüber hinausgehende und in der Zusammenschlußbilanz Beilage ./1 angeführte Mehrwert in die freie, gesamthänderische Rücklage übertragen wird; - die Kommanditistin I. Holding & Consulting GmbH, FN 119462 f leistet eine Pflichteinlage in Barem im…
…Anlage A) angeführten Inventargegenstände geht in das Eigentum des Berufungsführers über. 3. Aufgrund des Notariatsaktes vom 23.1.1989 kommt den Antragstellern zur ungeteilten Hand iS einer Gesamthandschaft das Fruchtgenussrecht gem. Vertragspunkt III sowie gem. Vertragspunkt IV dieses Notariatsaktes das Recht zu die Abtretung von…
…KEG nach § 142 HGB durch einen Gesellschafter sei die Gesellschaft beendet worden. Der übernehmende Gesellschafter habe im Rahmen der Übernahme sämtlicher Aktiven und Passiven die im Eigentum der Gesellschaft stehende Liegenschaft in sein Alleineigentum übernommen. Aufgrund der Übernahme des Gesamthandvermögens liege ein Erwerbsvorgang gem. § 1…
…betreffe nur das Außenverhältnis gegenüber Dritten, bei dem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zugeordnet werde. Im Innenverhältnis liege jedoch gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter (Gesamthandeigentum) vor. Im Gegenstandsfalle sei zweifellos das Innenverhältnis betroffen, da ein Gesellschafter sich selbst einen Anteil an der Liegenschaft übertrage. Laut Einsichtnahme in…
…Ehewohnung entfernt. Das verbleibende Inventar mit Ausnahme der in Anlage A) angeführten Inventargegenstände geht in das Eigentum des Berufungsführers über. 3. Aufgrund des Notariatsaktes vom 23.1.1989 kommt den Antragstellern zur ungeteilten Hand iS einer Gesamthandschaft das Fruchtgenussrecht gem. Vertragspunkt III sowie gem. Vertragspunkt…
…übernimmt der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation (§ 142 HGB), so geht das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung über und der Vorgang ist, da er sich kraft Gesetzes vollzieht, nach …