…geringfügigem Umfang weitergeführt wird. Hinsichtlich der Beurteilung der Vergleichbarkeit und des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse werden dazu die in Judikatur (VwGH 18.7.2001, 99/13/0194), Literatur (s. Quantschnigg in FS Bauer, S. 274; Bruckner in Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der Umgründungen zu Art…
…sei, was einer Halbierung der gewährten Monatsraten gleich käme. Obwohl gegenständlich die Fälligkeit der Geldstrafe bereits vor rund sechs Monaten eingetreten ist, leistete der Bf bislang keine Zahlungen. Zwar lassen die Aktenlage und das Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse (Bezug von Notstandshilfe seit Juli 2012, keine…
…lassen die Aktenlage und das Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse (letzter Zahlungseingang auf dem Strafkonto am 14. September 2009, keine Zahlungen auf das Abgabenkonto seit 25. März 2009, keine Einnahmen bei gleichzeitig umfangreichen Zahlungsverpflichtungen, mehr als ein Jahr nach Fälligkeit der Geldstrafe haftet diese nach wie…
…nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust oder Fehlbetrag vom Abzug ausgeschlossen. Übertragene Verluste und Fehlbeträge sind ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum abzuziehen. 2. Ein Mantelkauf, der den Abzug…
…dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Von den maßgeblichen Vergleichskriterien sprechen Umsatz, Auftrags- und Produktionsvolumen, Bilanzsumme, sowie Beschäftigtenzahl gegen die Vergleichbarkeit. Lediglich das Anlagevermögen ist nur gering verändert, allerdings bei sehr geringer Anlagenintensität. Zum Umsatz: Der Umsatz hat…
…sodass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die wirtschaftliche Identität einer vortragsfähige Verluste besitzenden Körperschaft verloren gehe. Zu berücksichtigen sei allerdings dabei, dass selbst dann, wenn die Mantelkaufelemente nach KStG vorliegen sollten, die Vortragsfähigkeit von Vorjahresverlusten u.a. dann nicht beeinträchtigt seien, wenn der Rationalisierungstatbestand des…
…nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen (Z. 1 lit. c). Wie sich aus den anzuwendenden Normen ergibt, ist das Recht auf fortgesetzten Verlustabzug bei der übernehmenden…
…Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag (hier: Umwandlungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste aber derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist (Kriterium der "qualifizierten Umfangsminderung"). Maßgeblich ist…
…ein Zahlungserleichterungsansuchen, welches in der Folge auch bewilligt wurde. Nachdem er aber die Ratenzahlungen nicht leistete, wurde an das Finanzamt F. ein Amtshilfeersuchen gestellt, in dessen Zuständigkeitsbereich A.E. wohnhaft war. Nach der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen, wonach er weder Vermögen noch Einkommen…
…viel Aufwand an Hand der Kassenstreifen bzw. Kontoauszüge nachvollzogen werden. Im Übrigen sei die Begründung des Bescheides, am Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse würde sich durch eine Abgabennachsicht nichts ändern und es ergebe sich kein Sanierungseffekt, gänzlich unverständlich. In diesem Zusammenhang waren der Berufung drei Anlagen…
…und liegt eine länger dauernde bzw. wiederholte Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber/Beschäftiger vor, so spricht nach den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit unter der Würdigung, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen, dafür, dass im gegenständlichen Fall die…
…Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Begriffe Betrieb und Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Kriterien auszulegen (vgl. z.B. Kolienz, Der Verlustvortrag bei Umgründungen von Holdinggesellschaften…
…im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen. d) ....." Nach dieser Bestimmung kann bei der übernehmenden Körperschaft die Verwertung…
…der Bw in seinen Eingaben an die Wohnbauförderungsstelle vom 23. November 2006 und 12. Oktober 2009 selbst ausführt, dass er seine längerfristige berufliche Zukunft in R sehe, wo er seine Wurzeln und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen habe. Nach dem Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Gegenüberstellung der maßgeblichen Zeitpunkte ergibt daher zum einen das Bild gänzlicher Inaktivität, während zum anderen eine Tätigkeit im Wertpapierhandel stattgefunden hätte. Da demnach die Vergleichbarkeit eines "Teilbetriebes Wertpapierhandel" am Verschmelzungsstichtag mit jenem im Zeitpunkt der Verlustentstehung weder dem Umfang, noch dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Die der Lebensgestaltung dienenden wirtschaftlichen Beziehungen treten hinter persönlichen Bindungen eindeutig zurück. Den wirtschaftlichen Beziehungen kommt nämlich in der Regel eine geringere Bedeutung als den persönlichen Beziehungen zu. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder…
…im Zeitpunkt der Bescheiderstellung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind"(vgl. Stoll, Kommentar zur BAO, Band 2, S. 2102, 2. Absatz; Ritz ÖStZ 1986, 160). Zu berücksichtigen wäre im vorliegenden Fall, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse noch nicht…
…DBA-Irland gilt der Staat, in dem die Stpfl. ansässig ist, dh über eine ständige Wohnstätte verfügt. Im Falle eines Wohnsitzes in beiden Vertragsstaaten wird die Ansässigkeit aufgrund des Gesamtbildes, in erster Linie der persönlichen und gegebenenfalls auch der wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilt ("Mittelpunkt der Lebensinteressen"…
…des Verschmelzungsstichtages mit dem Vermögen im Zeitpunkt der Verlustentstehung vergleichbar ist. Ist daher der Vermögensumfang am Umgründungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der Verlustabzug ausgeschlossen…
…Vermögensteile (bis 29.1.1999 74% Mitunternehmeranteile an der Verlagsbuchhandlung J JB. KG) bei der übernehmenden und geprüften GmbH am 31.12.2000 noch vorhanden ist und ob nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit noch gegeben ist. Somit werden die nicht verbrauchten Verlustvorträge…