…geringfügigem Umfang weitergeführt wird. Hinsichtlich der Beurteilung der Vergleichbarkeit und des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse werden dazu die in Judikatur (VwGH 18.7.2001, 99/13/0194), Literatur (s. Quantschnigg in FS Bauer, S. 274; Bruckner in Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der Umgründungen zu Art…
…Nachweis nicht erbringen, so stellt die "kleine Vermietung" - mangels Angemessenheit der Zeitrelation - von Beginn an Liebhaberei dar. Für den Nachweis ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl BFG 30.9.2021, RV/7103016/2019). Es ist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass die…
…auch nicht mit Bestimmtheit sagen, dass die engsten persönlichen Beziehungen zu seinen Verwandten und Freunden in Österreich bestanden. Es treten aber hier für das BFG bei der Beurteilung der Ansässigkeit nach dem Gesamtbild nicht die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund, sondern kommt im vorliegenden Fall…
…Entgegen den vorgebrachten Beschwerdeeinwendungen zeigt das Gesamtbild der Verhältnisse daher jeden Zweifel ausschließend auf, dass der Beschwerdeführer mit der Wohnsitznahme in L. nicht nur einen Zweitwohnsitz begründete, sondern auch den Mittelpunkt der Lebensinteressen dorthin verlegt hat. Die wirtschaftlichen Beziehungen zur BRD sind von nur untergeordneter…
…in der Bf verbringe, kann ich nicht genau sagen. Die Einteilung erfolgt flexibel und orientiert sich daran was gerade in welcher Firma zu tun ist. Arbeitszeitaufzeichnungen führe ich nicht, das ist für die Auszahlung auch nicht relevant. Die Höhe der Auszahlung wird den wirtschaftlichen Verhältnissen…
…WIRTSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN": Im Erkenntnis des VwGH vom 17.10.2017, Ra 2016/15/0008, ist festgehalten, dass für die Beurteilung der Frage, an welchem Ort (in welchem Staat) der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse…
…zu qualifizieren ist, richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Leistungen. Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (BFH 19.12.2000, IX R 96…
…als der Umfang der vorhandenen verlusterzeugenden Betriebe oder Teilbetriebe einer operativen Körperschaft einerseits oder nicht einem Betrieb zurechenbaren verlusterzeugenden Vermögensteile einer vermögensverwaltenden Körperschaft andererseits am Einbringungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine…
…weiterer "wirtschaftlicher Vergleichbarkeit" aus der Unternehmensgruppe ausscheidet, hängt danach vom Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse ab. Eine mangelnde wirtschaftliche Vergleichbarkeit kann sich etwa dann ergeben, wenn der (verlustverursachende) Betrieb eines ausländischen Gruppenmitgliedes abgespalten wird oder wenn die wirtschaftliche Vergleichbarkeit in Relation zu den Jahren der Verlustberücksichtigung…
…sei, was einer Halbierung der gewährten Monatsraten gleich käme. Obwohl gegenständlich die Fälligkeit der Geldstrafe bereits vor rund sechs Monaten eingetreten ist, leistete der Bf bislang keine Zahlungen. Zwar lassen die Aktenlage und das Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse (Bezug von Notstandshilfe seit Juli 2012, keine…
…lassen die Aktenlage und das Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse (letzter Zahlungseingang auf dem Strafkonto am 14. September 2009, keine Zahlungen auf das Abgabenkonto seit 25. März 2009, keine Einnahmen bei gleichzeitig umfangreichen Zahlungsverpflichtungen, mehr als ein Jahr nach Fälligkeit der Geldstrafe haftet diese nach wie…
…in welchem Staat) der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, ist auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt dabei in der Regel eine geringere Bedeutung…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen im ersten Staat beibehalten hat (VwGH 27.5.2013, 2011/15/0193). Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nur in besonders gelagerten Einzelfällen ausschlaggebend (EAS 1712 vom 28.8.2000: nur 20 Tage pro Jahr Aufenthalt bei der Familie in Österreich). Wirtschaftliche Bindungen…
…Verluste, die in einem der vorangegangen Jahre entstanden sind und noch nicht verbraucht wurden) zu berücksichtigen; - in Fällen des Mantelkaufes steht ein Verlustabzug ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr gegeben ist…
…nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust oder Fehlbetrag vom Abzug ausgeschlossen. Übertragene Verluste und Fehlbeträge sind ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum abzuziehen. 2. Ein Mantelkauf, der den Abzug…
…dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Von den maßgeblichen Vergleichskriterien sprechen Umsatz, Auftrags- und Produktionsvolumen, Bilanzsumme, sowie Beschäftigtenzahl gegen die Vergleichbarkeit. Lediglich das Anlagevermögen ist nur gering verändert, allerdings bei sehr geringer Anlagenintensität. Zum Umsatz: Der Umsatz hat…
…sodass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die wirtschaftliche Identität einer vortragsfähige Verluste besitzenden Körperschaft verloren gehe. Zu berücksichtigen sei allerdings dabei, dass selbst dann, wenn die Mantelkaufelemente nach KStG vorliegen sollten, die Vortragsfähigkeit von Vorjahresverlusten u.a. dann nicht beeinträchtigt seien, wenn der Rationalisierungstatbestand des…
…nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen (Z. 1 lit. c). Wie sich aus den anzuwendenden Normen ergibt, ist das Recht auf fortgesetzten Verlustabzug bei der übernehmenden…
…Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag (hier: Umwandlungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste aber derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist (Kriterium der "qualifizierten Umfangsminderung"). Maßgeblich ist…
…wirtschaftlichen Gegebenheiten einschließlich des regelmäßigen Arbeitsortes. Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Aber auch andere Betätigungen zur Entfaltung der…