…83 ist kein Abrechnungsbescheid zu erlassen, da es sich um Gerichtskosten handelt, die auf ein der Bestands- und Erfolgsverrechnung des Finanzamtes dienendes Konto gesammelt zu verrechnen sind (siehe z.B. auch Verrechnung von Kostenersätzen bei verlorenen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof). Der Antrag ist in diesem…
…wieder einbehalten werde, habe der Bw. nochmals bei der Abgabenbehörde vorgesprochen. Sein Hinweis auf seine extrem schwierige wirtschaftliche Situation sei nicht gewürdigt worden. Es gebe zwar ein gesetzlich geregeltes Existenzminimum. Pfändungen würden nicht, Alimente nur zu einem geringen Prozentsatz als einkommensmindernd anerkannt. Laut Einkommensteuerbescheid 2007…
…28 - einschließlich der abgeflossenen Reparaturkosten von € 1.474,35 - ab. Den auf die Untervermietung entfallenden Anteil des als Aufwand zu tragenden frei vereinbarten Nutzungsentgeltes berücksichtigte der Bw nicht bei dieser Einkunftsquelle, sodass sich ein Überschuss von € 7.063,87 ergab. In seinem den…
…die Pfändung dadurch, dass das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet, an den Abgabenschuldner zu bezahlen. Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt…
…Lohnsteuer 05/2003 | 253,59 | Dienstgeberbeitrag 05/2003 | 122,76 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 05/2003 | 10,52 | Pfändungsgebühr 2003 | 232,61 | Kostenersatz 2003 | 1,10 | Umsatzsteuer 05/2003 | 878,44 | Lohnsteuer 06/2003 …
…als sie bei Erlassung des den Abgaben- oder Haftungsbescheid abändernden oder aufhebenden Bescheides vor Beginn der jeweiligen Amtshandlung nicht angefallen wären; hätten die Gebühren zur Gänze wegzufallen, so ist der Bescheid, mit dem sie festgesetzt wurden, aufzuheben. Die Pfändungsgebühr sowie die durch Vollstreckungsmaßnahmen bewirkten Barauslagen…
…Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben (Judikaturnachweise bei Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar, § 26 Tz 5). Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der…
…die Pfändung dadurch, dass das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet, an den Abgabenschuldner zu bezahlen. Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt…
…wenn sich die Exekution (nachträglich) als unzulässig erweist, weil bei ihrer Durchführung oder Fortsetzung ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Im vorliegenden Fall liegen nach der Aktenlage keine die Gebührenpflicht aufhebenden Tatbestände vor. Die Pfändung des Bankkontoguthabens diente der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung…
…22. Bezirk hat mit Bescheid vom 18. Juni 2002 bei dem Dienstgeber des Bw., der Firma H GesmbH, eine Pfändung und Überweisung einer Geldforderung in Höhe von € 1.078,84,-- vorgenommen. Die am 1. Juli 2002 erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli…
…Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache…
…Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an…
…der Bw. als Vollstreckungsschuldnerin vorgeschriebenen Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens setzen sich zusammen aus der Pfändungsgebühr (107,58 €) einerseits und dem Barauslagenersatz (3,90 €) andererseits. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26 Abs. 5 AbgEO sind diese Kosten, bei denen es sich um Nebengebühren i. S…
…und den Vermerk zu enthalten hat, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Im Gegenstandsfall ist bei Herausgabe des angefochtenen Pfändungsbescheides ein solcher Rückstandsausweis über € 155.515,76 nicht vorgelegen. Die am Abgabenkonto in dieser Höhe ausgewiesene Abgabenschuld war zu diesem Zeitpunkt überwiegend gem…
…10. 2004, GZ. RV..., auf 32.709,24 € herabgesetzt wurde. Diesem Umstand wurde bei der Entscheidung über die Berufung vom 17. 12. 2005 gegen den oben angeführten Pfändungsbescheid vom 14. 12. 2005 dadurch Rechnung getragen, dass dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 11. 8. 2006…
…Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache…
…der Vollstreckung", nämlich Pfändungsgebühren und Barauslagenersatz zu entrichten. DiePfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, sei es…
…Kosten der Vollstreckung", nämlich Pfändungsgebühren einerseits und Barauslagenersatz andererseits zu entrichten. Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der…
…die Pfändung dadurch, dass das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet, an den Abgabenschuldner zu bezahlen. Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt…
…als sie bei Erlassung des den Abgaben- oder Haftungsbescheid abändernden oder aufhebenden Bescheides vor Beginn der jeweiligen Amtshandlung nicht angefallen wären; hätten die Gebühren zur Gänze wegzufallen, so ist der Bescheid, mit dem sie festgesetzt wurden, aufzuheben. Die Pfändungsgebühr sowie die durch Vollstreckungsmaßnahmen bewirkten Barauslagen…