Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
…das für die Berechnung der Dreimonatsfrist maßgebliche und fristauslösende Ereignis sieht. Auch wenn der erwähnte Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 nach Ansicht des Bw Beweis für das Vorliegen von Werbungskosten schafft, ist er nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung kein geeigneter Wiederaufnahmegrund betreffend die Veranlagungsjahre 2006 und 2007…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen M., vertreten durch Mag. Robert Lanznaster, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Defreggerstraße 22a, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. G, in der Finanzstrafsache gegen W., M.Dorf, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a. des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung…
…die Behörde (Gerichtsurteil/beschluss oder Jugendamt) zustimmt. Andernfalls ist die Vereinbarung nur zwischen den Vertragspartnern bindend. Der Gerichtsbeschluss vom 28. August 1991 wird also nicht einfach durch die "Bestätigung über Vereinbarung Alimentationszahlungen 2001" zwischen dem Bw. und seiner Exfrau betreffend dem vom Gericht festgesetzten Anspruch…
Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Gerald Daniaux, über die Beschwerde des a, vom 18. Dezember 2008, vertreten durch Dr. Robert Mayer, Rechtsanwalt, 6840 Götzis, Wirtschaftspark, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, vertreten durch CD, Wirtschaftstreuhänder, Adresse1, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 20. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes E als…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, über die Beschwerde der Frau HM, vom 13. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. März 2009, StrNr…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PT, Pensionist, geb. 19XX, zuletzt whft. in WK, StrNr. 054-2007/00000-001, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Februar…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Strafnr. 123 gegen die Fa. ÜUN, I, Türkei, AC123, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft in 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PH, EDV-Dienstleistungen, geb. 19XX, whft. in E, vertreten durch die Zauner & Mühlböck Rechtsanwälte KG, 4010 Linz, Graben 21, wegen des…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dipl.-Juristin Renate Elingshausen, Rechtsanwältin, D-47228 Duisburg-Rheinhausen, Auf dem Pickert 49 (Zustellvollmacht: Dr. Peter Waizer, Rechtsanwalt, 6020…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen W, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2012 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, über die Beschwerde des Herrn RD vom 13. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9. März 2009, StrNr…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., nunmehr vertreten durch Dipl.Dolm. Dr. Fritz Kleiner, Wirtschaftsprüfer, Kleiner + Kleiner GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in C, vertreten durch Dr. Karl Zach, Rechtsanwalt, 1230 Wien, Häeckelstraße 10, über dessen Beschwerde vom 4. Dezember 2006 gegen den…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn FK, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…