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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1432-W/11

Unrichtige Bescheidadressierung bei Sachwalterbestellung

geltende FassungSonstiger BescheidRV/1432-W/11vom 13.09.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Der Berufungswerber (Bw.) hat am 23. Oktober 2009 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2008 beim Finanzamt eingebracht. Das Finanzamt hat am 30. Oktober 2009 den Einkommensteuerbescheid erlassen, der an den Bw. adressiert und ihm persönlich zugestellt wurde. Der Bw. hat diesen Bescheid mit Berufung angefochten. Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass bereits mit Beschluss des BG Melk vom 4. Juni 2008 für den Bw. ein Sachwalter bestellt wurde. Laut Gerichtsbeschluss hat der Sachwalter u.a. die Vertretung in Verfahren vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern zu besorgen. Rechtlich folgt daraus: Ein Eigenberechtigter verliert insoweit seine Prozessfähigkeit, als die Vertretungsbefugnis des Sachwalters reicht. Bescheidzustellungen an Prozessunfähige sind unwirksam (Ritz, BAO³, § 79 Tz 19 mit Hinweis auf VwGH 8.7.1971, 487/71). Der Einkommensteuerbescheid 2008 ist daher nicht wirksam ergangen, weshalb die dagegen gerichtete Berufung als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 13. September 2011

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RV/1432-W/11
Stammnummer
55270
Gültig
13.09.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF