…Nachzahlungsverpflichtung. Ein solcher Dividendenvorbehalt erlaube es aber nicht, die Zinszahlungen als Gewinnbeteiligung iSd KVG zu qualifizieren. Die Genussrechtsinhaber hätten keinen Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn oder am Liquidationserlös und auch kein Stimmrecht. Da die "A Funds" Produkte keine "Rechte, wie sie Gesellschaftern gewährt werden"…
…Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). In ihrer Berufung vertritt die Bw. die Linie, dass die Beteiligung der Genussrechtsinhaber an der Bw. kapitalverkehrsteuerlich weder ein Genussrecht noch eine "gewinnbeteiligte Forderung", sondern anleiheähnlich, obligationenähnlich und keine unternehmerische Beteiligung ist. Dies insbesondere deshalb…
…Höhe der Verlustteilnahme pro Genussrecht ist insgesamt auf die Höhe des Nennbetrages begrenzt. (Genussrechtsbedingungen § 5.2. Verlustteilnahme). Der Genussrechtsinhaber hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrages, der sich reduziert oder ganz entfällt, wenn bei Ende der Laufzeit ein Verlust schlagend geworden ist. (Genussrechtsbedingungen § 5.4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
…Nachzahlungsverpflichtung. Ein solcher Dividendenvorbehalt erlaube es aber nicht, die Zinszahlungen als Gewinnbeteiligung iSd KVG zu qualifizieren. Die Genussrechtsinhaber hätten keinen Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn oder am Liquidationserlös und auch kein Stimmrecht. Da die "A " Produkte keine "Rechte, wie sie Gesellschaftern gewährt werden", einräumen…
…der Teilnahme des Genussrechtes am Gewinn und Verlust zu ersehen, dass es sich hier nicht bloß um eine fixe Verzinsung von einem Darlehensnominale handelt, sondern der Genussrechtsinhaber am Risiko der Bw. nicht nur über die gewinnabhängigen Zinsen, sondern vor allem auch über die Verlustbeteiligung teilnimmt.…
Die Forderungen aus den Genussscheinen sind nachrangig: Die Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ND,vertreten durch die Confida GmbH, 9620 Hermagor, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2001…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Nachbarschaft C im Xtal, 9999 C, C 28, vertreten durch Confida GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 20. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. November 2002 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum…
…§ 12 TZ 80). Namens der Firma XX in ihrer Funktion als Treuhänderin der atypisch stillen Gesellschafter und Genussrechtsinhaber wurde die Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft beauftragt (vormals Uniconsult WT GmbH), gegen die Sachbescheide Berufung zu erheben. Der Abgabenbehörde zweiter Instanz konnten für die…
…54). Im Steuerrecht werden die regelmäßig mit einer Kapitalzufuhr verbundenen, auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen emittierender Gesellschaft und dem Genussrechtsinhaber beruhenden Genussrechte im Sinne des § 174 AktG einerseits in Substanzgenussrechte und obligationenähnliche Genussrechte unterteilt. Die Aufnahme von Genussrechtskapital durch die Gesellschaft stellt entweder steuerneutrale Fremdmittelaufnahme…
…mit Schreiben vom 6. Juni 2001 auf, bekanntzugeben, ob und in welcher Höhe Aufzahlungen der Genussrechtsinhaber gemäß Punkt 6 der Genussscheinbedingungen geleistet wurden. Diesen Vorhalt beantwortet die Bw. dahingehend, dass die C-P AG im Dezember 2000 das von der Bw. emittierte Genussrecht in Höhe…
…als Gesellschaftsrechte i S des KVG anzusehen sind. Konkret führt die Bw u.a. aus: "Ab dem Geschäftsjahr 2006 gebührt dem Genussrechtsinhaber eine gewinnunabhängige Mindestverzinsung von 5 %. Es besteht dem Grunde nach eine Beteiligung am laufenden Gewinn. Hinsichtlich der ersten 2-3 Jahre führte diese…
…möglich. Das sei aber der einzige diesbezügliche Unterschied zu den Vorzugsaktien. Genussrechte seien hierbei nicht anders zu behandeln als Vorzugsaktien. Dem Genussrechtsinhaber könne von vornherein kein Stimmrecht eingeräumt werden. Das Stimmrecht könne daher für die Behandlung als steuerliches Eigenkapital keine Bedeutung haben. Daher werde beantragt…
…KStG, § 10 Tz 14). Werden Genussrechte von einer Personengesellschaft emittiert, sind bei einer Kapitalgesellschaft als Genussrechtsinhaberin die laufenden Vergütungen für die Begebung des Kapitals - unabhängig von der Ausgestaltung des Genussrechts - als körperschaftsteuerpflichtige Betriebseinnahmen zu qualifizieren. Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 kommt nicht zur Anwendung…
…eine Gewinnbeteiligung erhält. Beim Genussrecht ist nicht gefordert, dass der Genussrechtsinhaber am Verlust der Gesellschaft teilnimmt, wohl aber ist er am Risiko des Unternehmens beteiligt. Beim Genussrecht ist im Gegensatz zum "echten" Darlehen eine beteiligungsähnliche Stellung des Gebers erwünscht. Nach Obigem wäre daher bei gegenständlich…
…eine Gewinnbeteiligung erhält. Beim Genussrecht ist nicht gefordert, dass der Genussrechtsinhaber am Verlust der Gesellschaft teilnimmt, wohl aber ist er am Risiko des Unternehmens beteiligt. Beim Genussrecht ist im Gegensatz zum "echten" Darlehen eine beteiligungsähnliche Stellung des Gebers erwünscht. Das gegenständlich emittierte "Genussrechtskapital 2009" ist…
…auch solche zusätzlich begebenen Genussrechte. § 2 Definitionen 1. Die nachfolgenden Definitionen sind im Rahmen dieser Genussrechtsbedingungen für die X. I. AG und die Genussrechtsinhaber bindend: - Das Wort Basispunkt bezeichnet im Finanzwesen eine Einheit zur Darstellung von Zinssätzen, den hundertsten Teil eines Prozentpunkts. - ................................. - Ein festverzinslicher Vermögenstitel …
…werden muss als der Firma zufließt. Es steht vielmehr erst im Rahmen der Ergebnisverteilung fest, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe der Genussrechtsinhaber Anspruch auf einen Gewinnanteil hat. Unzulässig ist genauso die ex post- Betrachtung und der Vorwurf, dass in den Jahresabschlüssen 2004…
…12 Abs 1 UmgrStG nicht erfüllt; daher sei die Einbringung der atypisch stillen Beteiligungen nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Falle die Einbringung nicht unter Art III UmgrStG, dann kommt auf Ebene der Genussrechtsinhaber § 24 EStG 1988 zur Anwendung. Gemäß § 24 Abs 2 zweiter…