…Betrieb veranlasst sind. Kfz-Kosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Ob nun die PKW-Aufwendungen mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind oder ob das amtliche Kilometergeld geltend gemacht werden kann, hängt davon ab, ob der PKW Gegenstand des Betriebsvermögens ist (VwGH vom…
…der Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Dienstreisen zu dem Ergebnis gelangt, dass Fahrtaufwendungen sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich stets in der tatsächlichen Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien. Gleichwohl könne das amtliche Kilometergeld in vielen Fällen zu einem den tatsächlichen Verhältnissen…
…der Bw. entfallenden Aufwendungen an Hand der amtlichen Kilometergelder erschien im Hinblick auf obige Ausführungen demnach nicht vertretbar. Vielmehr war deren Höhe auf Grundlage der tatsächlich geschätzten Aufwendungen zu bemessen. An dieser Sichtweise - dies sei hier angemerkt - konnten auch die von der Bw. vorgelegten Belege…
…sei (bereits) von den gesamten Kfz-Kosten ein Privatanteil in Höhe von 20% ausgeschieden worden, irrtümlich auch vom Kilometergeld des Audi A4. Wie aus dieser Beilage ferner hervorgehe, seien ab dem Zeitpunkt 10.3.2004 keine Kilometergelder verrechnet worden, sondern die gesamten Kraftfahrzeugkosten unter Abzug…
…Stichwort Kraftfahrzeug-Kosten). Laufende Fahrtkosten können somit entweder mit den nachgewiesenen (anteiligen) tatsächlichen Kosten oder mit dem Km-Geld nach § 26 Z 4 lit. a EStG 1988 geltend gemacht werden (Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, § 16, Tz 63, Stichwort Kraftfahrzeug). Zieht man das amtliche Kilometergeld als…
…bei den betrieblichen und den nichtselbständigen Einkünften pauschal in gleicher Höhe berücksichtigende Schätzung nicht als rechtswidrig erkannt werden. Soweit sich der Bw darauf beruft, dass anlässlich einer früheren Betriebsprüfung die auf keinerlei Aufzeichnungen gestützte Geltendmachung von Kraftfahrzeugkosten unbeanstandet geblieben wäre bzw. sogar vereinbart worden sei…
…der tatsächlichen Kosten zu erbringen und falls dies nicht möglich sei, werde die Berufung abzuweisen sein. Dazu teilte der Berufungswerber mit Schreiben, eingelangt am 16. November 2007, Folgendes mit: Ihre Feststellung, dass eine Gegenüberstellung von amtlichen Kilometergeld zu den pauschalen Kfz-Kosten aus dem Titel…
…aus sämtlichen Zahlungsausgängen und Aufwendungen, wie Privatentnahmen, Kilometerentschädigungen, Kraftfahrzeugskosten, Bekleidung, Strafen, Mieten und Betriebskosten seiner Mietwohnung, Vorsteuern in Höhe von 20% herausgerechnet und gegenüber dem Fiskus geltend gemacht hat. Der Betriebsprüfer ermittelte die zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern des Jahres 2002 in Höhe von €…
…übertragen wurden) keinesfalls den an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellenden Anforderungen (zur Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern siehe z.B. Dr. Dietmar Aigner/ Mag. Bernhard Renner, Anforderungen an Fahrtenbücher, SWK 15/2006 , S 465), was die Abgabenbehörde gemäß § 184 BAO zur Schätzung der Fahrtkosten (PKW - Kilometergelder) berechtigt…
…dass dem Berufungswerber tatsächlich Fahrtkosten in (geschätzter) Höhe des amtlichen Kilometergeldes erwachsen sind. Zur Höhe der von ihm übernommenen Kfz-Kosten bzw. eines allfälligen Nutzungsentgeltes sagt auch die Bestätigung vom 5. Mai 2011 nichts aus. Der beantragte Abzug von Kilometergeldern (in Höhe von 5.923…
…Fahrten mit dem eigenen PKW im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten jedoch degressiv entwickeln. Würde man auch in solchen Fällen die Kosten für PKW-Fahrten mit dem amtlichen Kilometergeld bemessen, ergebe sich hingegen ein lineares Ansteigen, welches immer mehr von den tatsächlichen Aufwendungen…
…von der Prüferin ermittelten tatsächlichen Kosten. Strittig ist lediglich in welchem Ausmaß Fahrten vom Vater des Berufungsführers durchgeführt wurden bzw. davon abhängend, ob der betriebliche Anteil der mit dem PKW des Berufungsführers gefahrenen Kilometer weniger als 50% beträgt und die Kraftfahrzeugkosten deshalb mit dem Kilometergeld…
…in Höhe von 48% bis 70% ihrer Einnahmen an, bei den Söhnen belaufen sich diese sogar auf bis zu fast 94%). Die im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Unterlagen enthalten zudem für jedes Jahr eine "detaillierte Aufstellung" der Reisekosten, die zu jeder Reise neben dem Tagesdatum Angaben…
…der Berufungswerber die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten seines Kraftfahrzeuges (geschätzt in Höhe des so genannten "amtlichen Kilometergeldes") begehrt, um Fahrten zwischen dem Wohnort des Berufungswerbers und seinem Dienstort handelt. Nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes ist eine andere Berücksichtigung von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung…
…im Gesetz nun keine Anordnung, dass diese Ausgaben und Aufwendungen bis zu einer bestimmten Anzahl von insgesamt im Jahr zurückgelegten Kilometern mit dem so genannten "amtlichen Kilometergeld" zu berücksichtigen wären. Als Werbungskosten abzuziehen sind immer die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Ausgaben und Aufwendungen, wobei dann…
…Vorlagebericht angeführten Problematik einer Geltendmachung von Reparaturkosten neben Kilometergeld kann auf sich beruhen, zumal der Ansatz von Kilometergeldern unzulässig wäre, wenn sich das Fahrzeug auf Grund überwiegender betrieblicher Nutzung, die nicht schlichtweg auszuschließen ist, im Betriebsvermögen befunden haben sollte. Es wären dann die tatsächlichen Aufwendungen…
…in Höhe von 48% bis 70% ihrer Einnahmen an, bei den Söhnen belaufen sich diese sogar auf bis zu fast 94%). Die im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Unterlagen enthalten zudem für jedes Jahr eine "detaillierte Aufstellung" der Reisekosten, die zu jeder Reise neben dem Tagesdatum Angaben…
…Höhe des amtlichen Kilometergeldes für die von ihm gefahrenen 42.060 Kilometer als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Betriebsausgaben sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Fahrtaufwendungen sind in der tatsächlich angefallenen…
…sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzusetzen, wobei bei KFZ-Kosten eine Veranschlagung mit dem amtlichen Kilometergeld, dh eine Schätzung, grundsätzlich zu einem zutreffenden Ergebnis führt (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, 2009, §16 Rz 56). Voraussetzung für die begünstigte steuerliche Behandlung von Kilometergeldern ist der…
…in Höhe von € 291,00 berücksichtigt. Dem Bw. stehen somit keine weiteren Werbungskosten im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. In Entsprechung der gegebenen Sach- und Rechtslage war dem Berufungsbegehren des Bw. auf Zuerkennung tatsächlicher Fahrtkosten (geschätzt in Form des amtlichen Kilometergeldes:…