…2007, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich bei der Geländeanpassung um ein bewilligungspflichtiges Vorhaben im Sinne des Stmk. BauG handle. Nach der ständigen Judikatur des VwGH setze eine zulässige Verwendung das Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen voraus…
…des Einbringens von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind; 2.das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten…
…Altlastenbeiträge für beitragspflichtige Verfüllungen bzw. Geländeanpassungen mit Bodenaushubmaterial im zweiten und dritten Quartal 2007 in der Höhe von insgesamt € 23.448,00 festgesetzt, einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag in der Höhe von je € 427,36 ausgemessen und den Gesamtbetrag in der Höhe von…
…der Erde; als Ablagern im Sinne diese Bundesgesetzes gilt auch ... c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß §…
…entsteht gemäß § 7 Abs. 2 AlSAG im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. des Vornehmens von Geländeanpassungen mit Abfällen nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenberechnung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie…
…Abfälle, die einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers... ..... Abs.6: Baurestmassen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Abfälle gemäß Deponieverordnung ( Anlage 2 ), BGBl. Nr…
…auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z…
…auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z…
bei gehörig kundgemachten Gesetzen niemand damit entschuldigen kann, dass ihm diese nicht bekannt seien. Es ist bei jemandem, der sich wirtschaftlich betätigt, etwa im Bereich der Abfallübernahme, zumutbar vorauszusetzen, dass er sich über verschiedene in diesem Zusammenhang relevante rechtliche Belange entsprechend erkundigt, so auch bei…
…Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…den Vorbringen des Bw. betreffend Bodenaushub und Vermischungsgrad könne im Hinblick auf diverse Judikatur des VwGH kein Erfolg beschieden sein. Von einer (beitragsfreien) Verfüllung- und Geländeanpassung könne nur dann gesprochen werden, wenn der Abfalleinsatz zulässig im Sinne von unbedenklich sei. Es müsse dabei nicht nur…
…der KG A. . Die Geländeanhebung betrug bei einem Schüttvolumen von ca. 36.000 m³ im Mittel 2,0 m. Nähere Details dieser Geländeanpassung sind dem Wasserrechtsbescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. November 2005, GZ. FA13A-31.00 P 3-05/62, zu entnehmen…
…worden sei, von den Bf. selbst sei keine Menge bekannt gegeben worden. Anlässlich einer Nachschau des Zollamtes Graz sei die Geländeanpassung mit gebrochenem Ziegelschutt und die Errichtung eines Zufahrtsweges festgestellt worden. Bei dem Reitplatz handle es sich um eine bauliche Anlage, deren Neuerrichtung gemäß § 19…
…worden sei, von den Bf. selbst sei keine Menge bekannt gegeben worden. Anlässlich einer Nachschau des Zollamtes Graz sei die Geländeanpassung mit gebrochenem Ziegelschutt und die Errichtung eines Zufahrtsweges festgestellt worden. Bei dem Reitplatz handle es sich um eine bauliche Anlage, deren Neuerrichtung gemäß § 19…
…auf der Liegenschaft 1234 in A. unter Verwendung von Erdaushub, Baurestmassen und mit Baurestmassen verunreinigtem Erdaushub eine Geländeanpassung vor, um eine Angleichung des Geländeniveaus an die bestehende Geflügelmasthalle zu erreichen. Das Ausmaß der Aufschüttung betrug 55 x 28 Meter bei einem Höhenverlauf von 0 bis…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes: Abfälle, die einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle). Gemäß § 2 Abs. 6 ALSaG…
…der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3…
…ausgenommen seien, wenn diese Abfälle im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in unbedingt erforderlichem Ausmaß zulässigerweise für eine Tätigkeit gemäß Abs.1 Z.1 lit.c) leg.cit. (" Verfüllen von Geländeunebenheiten...oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen…
…unter Tage) der Erde dem Altlastenbeitrag; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz…
…mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, lit.c das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…