…bezeichnet) sind Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit einem monatlichen Pauschalbetrag von 262.- € zu berücksichtigen. Dieser Betrag ist allerdings nach der genannten VO um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (u.a. Pflegegeld) zu vermindern. Nach…
…insbesondere den Sohn des Bw. einzuvernehmen, als unberechtigt. Im Übrigen spricht der Bw. von "Pflegeleistungen im Wege der Nachbarschaftshilfe und durch die Verwandtschaft". Unter Nachbarschaftshilfe bezeichnet man aber eine gegenseitige, unter Nachbarn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung, bei der auf ein Entgelt in Form…
…wertende Eingabe beim Finanzamt ein, in welcher sie Folgendes ausführte: Es könne nicht richtig sein, dass sie Pflegekosten in Höhe von rund 11.000 € bezahle und nur die Lohnsteuer zurückerhalte. Diesfalls könnten sich viele Leute die Pflege nicht leisten, müssten ihre Wohnung verlassen und…
…war von ihm zu zahlen. Der Bw. war über das Konto der Mutter verfügungsberechtigt. Die "Pflegekosten Mutter" betreffen folgende Teilpositionen: | a. | Unterhaltsleistung des Bw. aufgrund der Vorschreibung des Amtes der Kärntner Landesregierung bzw. Berücksichtigung pauschaler Kosten (2006 und 2007) | b. | Gegenverrechnung…
…einer inländischen Pflegeorganisation (zB Austria-Pflegewerk), zeigt sich beinahe Kostenneutralität. Damit ist aber auch die Vermutung des Finanzamtes einer falschen (im Sinne einer erhöhten) Verrechnung hinsichtlich der erbrachten Pflegeleistungen nicht angebracht. Einvernahme von namhaft gemachten Zeugen? Überdies wurden vom Abgabepflichtigen mehrere Zeugen (§ 169 BAO) angeboten…
…Ansicht des Bw. sind die Aufwendungen bei der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten bei vorangehender Vermögensübertragung nach den gleichen Grundsätzen als außergewöhnliche Belastung zu behandeln wie sie für die Heimbetreuung gelten und in den Vorpunkten dargestellt wurden (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG …
…Höhe von € 4.711,58 vorgeschrieben. Die letzt genannten Passiva blieben bei der Steuervorschreibung mit der Begründung, dass Räumungskosten die Verwertung des Nachlasses betreffen würden und für den Abzug der Kosten für das Grabdenkmal ein geeigneter Nachweis fehle, unberücksichtigt. Ein Entgelt für Pflegeleistung sei…
…anderem) nachstehende Unterlagen vorgelegt: 1. Einen Notariatsakt vom 23. Dezember 2000 über einen Schenkungs- zugleich Pflichtteilsverzichtsvertrag, mit welchem im Wesentlichen dem Berufungswerber von seinen Eltern das Grundstück Nr. 21 der näher bezeichneten Einlagezahl übertragen wurde. 2. Das Protokoll vom 16. September 2005 in der Verlassenschaftssache…
…beantragten Pflegekosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass laut Angaben die Pflegekosten für die 24 Stunden Betreuung aus den Ersparnissen des XY und teilweise von Mag. AB bezahlt worden seien und das Einkommen des XY nicht belastet gewesen sei.…
…Höhe von € 4.711,58 vorgeschrieben. Die letzt genannten Passiva blieben bei der Steuervorschreibung mit der Begründung, dass Räumungskosten die Verwertung des Nachlasses betreffen würden und für den Abzug der Kosten für das Grabdenkmal ein geeigneter Nachweis fehle, unberücksichtigt. Ein Entgelt für Pflegeleistung sei…
…Verpflichtung (siehe Punkt 6.2. des Übergabsvertrags vom 20.2.1985), die Kosten eines Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalts oder die Kosten von Betreuungspersonen allein zu tragen und seien alle drei Geschwister zur Unterhaltsleistung der Mutter gegenüber gleichermaßen verpflichtet. Die vom Bw. getragenen Belastungen stellten keine Gegenleistung…
…darstellen, sowie um gewisse Verrichtungen des Alltagslebens, die von älteren Leuten nicht mehr durchgeführt werden könnten (z.B. schweres Heben). Darüber hinaus gehende Pflegeleistungen würden nicht zur Gegenleistung zählen, da sie vom Übernehmer nur gegen Rückersatz zu erbringen wären. Am 15. November 2007 erging an…
…dass die von Frau B. erbrachte Pflegeleistung am ehesten mit der Tätigkeit der Hauskrankenpflege vergleichbar ist. Die von der Berufungswerberin geltend gemachten fiktiven Heimkosten sind insofern nicht für einen Vergleich geeignet, da in den Heimkosten nicht nur Pflegeleistungen sondern auch Kosten der Unterkunft und Verpflegung…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Sachverhaltsmäßig steht fest, dass sich die Mutter des Berufungswerbers (Bw.) im Streitjahr in einem Pflegeheim befunden hat, für das Gesamtkosten von 39.269,89 € angefallen sind. Zwischen den Parteien des Verwaltungsverfahrens ist unstrittig, dass die Einkünfte der Mutter nicht ausgereicht haben…
…Lage und mit Rücksicht auf den Umstand, dass dieser schon zuvor dort seinen Hauptwohnsitz gehabt habe, erfolgt wäre. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Pflegekosten als Gegenleistung sei hingegen im Übergabsvertrag dezidiert ausgeschlossen worden. Da Kinder nach § 143 ABGB einem Elternteil, soweit dieser nicht imstande ist…
…gelten. Dies könne nur bedeuten, dass bei einem Partner durch das Einkommen nicht gedeckte außergewöhnliche Belastungen beim anderen Partner zu berücksichtigen seien. Nicht von Bedeutung sei, ob die Unterhaltszahlungen aus einem noch vorhandenen Vermögen gedeckt werden könnten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs…
…wurden von der Bw neben € 34,80 an Personenversicherungen und € 850,- an Wohnraumsanierungskosten (steuerlich anzuerkennen insgesamt € 221,20) bzw. € 35,52 Kirchenbeitrag der Pauschbetrag nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen Behinderung eines Kindes iHv € 3.144,- angegeben. Von letztgenanntem…
…dass die von Frau B. erbrachte Pflegeleistung am ehesten mit der Tätigkeit der Hauskrankenpflege vergleichbar ist. Die von der Berufungswerberin geltend gemachten fiktiven Heimkosten sind insofern nicht für einen Vergleich geeignet, da in den Heimkosten nicht nur Pflegeleistungen sondern auch Kosten der Unterkunft und Verpflegung…
…II. Instanz beantragt. Über Vorhalt des UFS hat die Bw am 20. August 2010 bekannt gegeben: Mit dem Betrag von 665,00 € sei nur das Wohnrecht bewertet worden, jedenfalls seien darin keine Pflegeleistungen enthalten. Nach Abschluss des Übergabsvertrages habe sich der Pflegeaufwand beträchtlich erhöht…
…Pflegerinnen die Empfänger der als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Pflegekosten waren. Auf die Vorlage von Rechnungen, die die im § 11 Abs.1 UStG 1994 vorgesehenen Merkmale aufweisen, kam es im vorliegenden Fall, in dem ein (jedenfalls nicht zustehender) Vorsteuerabzug aus den Pflegeleistungen nicht strittig war…