Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GK, vertreten durch Meindl & Partner Wirtschafts- & Steuerberatung, 5580 Tamsweg, Kuenburgstraße 322, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 8. März 2006 betreffend Gegenstandsloserklärung einer Berufung gem. § 256 Abs. 3 BAO…
…entschieden: Die Berufung wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an…
…nächsten Tagen vorgelegt. Ich stelle den Antrag auf Aufhebung der oben angeführten Bescheide und um Ausstellung neuer Bescheide für 2005." Das Finanzamt erließ einen mit 29. Mai 2007 datierten Bescheid (FA-Akt Bl 9f/2005) an den Bw, wonach die Berufung des Bw vom 26…
…die Gegenstandsloserklärung mit Eingabe vom 5. August 2010 im Berufungswege. Diese Berufung wurde nunmehr dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Beurteilung der vorliegenden Rechtsfrage maßgebende § 274 BAO lautet: Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen…
…Eisenstadt Oberwart vom 15. Februar 2012 betreffend Gegenstandsloserklärung einer Berufung vom 27. April 2011 gegen die Bescheide über die Festsetzung von Säumniszuschlägen für Kapitalertragsteuer 2006 und 2007 vom 31. März 2011 entschieden: Der angefochtene Bescheid betreffend Gegenstandsloserklärung betreffend Berufung vom 27. April 2011 gegen die…
…vertreten durch FA, vom 5. März 2012 betreffend Gegenstandsloserklärung einer Berufung (§ 256 Abs. 3, § 274 BAO) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Dem zuständigen Finanzamt wurden das berufungsgegenständliche Jahr betreffend folgende Daten übermittelt: < Mitteilung gem. § 109a…
…hat über die Berufung der T. AG, inW., vertreten durch Hübner & Leisch Steuerberatung GmbH, 4600 Wels, Carl-Blum-Straße 16, vom 4. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 11. Mai 2007 betreffend Gegenstandsloserklärung einer Berufung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…gerichteten Berufungsbegehren aus den geschilderten Gründen keine Berechtigung zukommt, ist die Besonderheit des Berufungsfalles doch darin gelegen, dass das Finanzamt der gesetzlichen Anordnung, anlässlich der Erlassung einer das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung den Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen, erst einige Jahre nach der Gegenstandsloserklärung…
…dass mit den beiden, von unterschiedlichen Vertretern eingebrachten Eingaben (betreffend Festsetzung der Investitionszuwachsprämie 2004) zwei voneinander unabhängige Berufungsverfahren in Gang gesetzt worden seien, von denen das eine mit der hier strittigen Gegenstandsloserklärung beendet, das andere hingegen nach Vorlage an den UFS inhaltlich nunmehr von diesem…
…außer in den Fällen des Abs. 1 (Anm. der Berufungsbehörde: Zurückweisung, Zurücknahme oder Gegenstandsloserklärung einer Berufung oder Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch…
…durch einen Mitarbeiters des Finanzamtes kann keine Einschüchterung gesehen werden. Auch wäre es am Berufungswerber gelegen, sich Bedenkzeit zu erbeten. Aus diesen Überlegungen heraus und der Tatsache, dass die übermittelte Stellungnahme unwidersprochen geblieben ist, wird aber von der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts auszugehen sein. Die Gegenstandsloserklärung…
…November 2006 betreffend die Gegenstandsloserklärung einer Berufung (§§ 256 Abs. 3 und 274 BAO) für das Jahr 2004 entschieden: Der Gegenstandsloserklärungsbescheid war aufzuheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war im Jahr 2004 im Bereich Import und Export tätig. Das Finanzamt hat nach einem Betriebsprüfungsverfahren den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid…
…Niederösterreich und Burgenland (FLD) die Berufung gegen die Gegenstandsloserklärung der Berufung vom 26. Februar 1999 gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 vom 22. Jänner 1999 abgewiesen. Die Berichtigungsbescheide vom 15. Mai 2000 sind mit der Berufung (16. Juni 2000) angefochten worden. Nach den Berufungsausführungen könne eine nachträgliche…
…außer in den Fällen des Abs. 1 (Anm. der Berufungsbehörde: Zurückweisung, Zurücknahme oder Gegenstandsloserklärung einer Berufung oder Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch…
…außer in den Fällen des Abs. 1 (Anm. der Berufungsbehörde: Zurückweisung, Zurücknahme oder Gegenstandsloserklärung einer Berufung oder Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch…
…außer in Fällen des § 289 Abs 1 (der Zurückweisung, Zurücknahme oder Gegenstandsloserklärung einer Berufung bzw im Fall der Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als…
…ersuchen wir um Aussetzung der Berufungsfrist bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtsmitttel iZm. der GPLA-Prüfung in eventu um rechtliche Würdigung der bisher eingebrachten Rechtsmittel"). Neben den ausführlichen Ergänzungen sei ein Eventualantrag auf Entscheidung gestellt worden. Die Gründe einer Gegenstandsloserklärung lägen daher nicht vor…
…verfehlt. Soweit damit das Nichtvorliegen einer mittelbaren Abhängigkeit iSd. § 209a Abs. 2 BAO darauf gestützt worden sei, dass es sich beim Feststellungsbescheid 1987 vom 12. August 2005 infolge Gegenstandsloserklärung der gegen den vorangegangenen Feststellungsbescheid 1987 vom 15. November 2002 erhobenen Berufungen um keine "Berufungserledigung" handle…
…formelle Erledigung einer Berufung (zB Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder Gegenstandsloserklärung) eine Erledigung einer Berufung iSd § 209a Abs. 2 BAO sein; eine solche führe aber naturgemäß zu keiner neuen (mittelbaren) Abgabenfestsetzung. Im Verfahrensrecht werde aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ein strengerer Formalismus, also eine strengere…
…ersuchen wir um Aussetzung der Berufungsfrist bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtsmittel iZm der GPLA-Prüfung in eventu um rechtliche Würdigung der bisher eingebrachten Rechtsmittel'). Neben den ausführlichen Ergänzungen sei ein Eventualantrag auf Entscheidung gestellt worden. Die Gründe einer Gegenstandsloserklärung lägen daher nicht vor…