…sondern im Vermögen des Erwerbers auswirken, keine Gegenleistungen. Es sei üblich, dass der Käufer über den Vertragserrichter entscheiden könne und somit als Auftraggeber des Vertragserrichters fungiere. Keineswegs sei der Veräußerer durch die Übernahme der Vertragserrichtungskosten durch den Erwerber bereichert worden. Über die Berufung wurde…
…2008, StrNr, ausgehend von der Gegenleistung € 1,012.462, di. der Bruttokaufpreis zuzüglich Vertragserrichtungskosten € 17.902 (= 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt), die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 35.436,17 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet…
…2008, StrNr, ausgehend von der Gegenleistung € 926.217, di. der Bruttokaufpreis zuzüglich Vertragserrichtungskosten € 16.377 (= 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt), die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 32.417,60 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, die…
…im Vermögen des Erwerbers auswirken, keine Gegenleistungen. Es sei üblich, dass der Käufer über den Vertragserrichter entscheiden könne und somit als Auftraggeber des Vertragserrichters fungiere. Keineswegs sei der Veräußerer durch die Übernahme der Vertragserrichtungskosten durch den Erwerber bereichert. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
… der Verkäufer trage allfällige persönliche Steuern und Kosten seiner Rechtsberatung selbst, weshalb bei der Ermittlung der Gegenleistung keine Vertragserrichtungskosten anzusetzen seien. Die Grunderwerbsteuer sei daher lediglich vom hälftigen Kaufpreis von € 125.500 zu bemessen. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer im Betrag von…
… der Verkäufer trage allfällige persönliche Steuern und Kosten seiner Rechtsberatung selbst, weshalb bei der Ermittlung der Gegenleistung keine Vertragserrichtungskosten anzusetzen seien. Die Grunderwerbsteuer sei daher lediglich vom hälftigen Kaufpreis von € 125.500 zu bemessen. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer im Betrag von…
…hätten allein die Käufer vorgenommen. Die Vertragserrichtungskosten hätten demzufolge nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf …
…hätten allein die Käufer vorgenommen. Die Vertragserrichtungskosten hätten demzufolge nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf …
…der Bw. die reduziert festgesetzte Pauschalentlohnung von 1.900,00 € direkt an den Vertragserrichter zu leisten habe. Es handle sich bei den halben Vertragserrichtungskosten damit keinesfalls um eine Gegenleistung, sondern um die vom Berufungswerber selbst zu entrichtenden (verminderten) Honorarzahlungen an den Vertragserrichter. Am 29…
…mit 829,90 € fest. Unter Übernahme des Ergebnisses einer Außenprüfung wurden neben dem (halben) Kaufpreis von 23.500 € und den Vertragserrichtungskosten von 211,50 € bestimmte mit dem Hausbau zusammenhängende Kosten von 45.422,61 € in die Gegenleistung miteinbezogen und mit gemäß …
…Gegenleistung in Höhe von 14,654.650,50 S in Höhe von 512.913,00 S festgesetzt wurde. Die Gegenleistung sei wie folgt ermittelt worden: | Kaufpreis (bar oder Ratenzahlung) | 14.589.000,00 S | Vertragserrichtungskosten | 65.650,50 S | Gegenleistung…
…mit 829,90 € fest. Unter Übernahme des Ergebnisses einer Außenprüfung wurden neben dem (halben) Kaufpreis von 23.500 € und den Vertragserrichtungskosten von 211,50 € bestimmte mit dem Hausbau zusammenhängende Kosten von 45.422,61 € in die Gegenleistung miteinbezogen und mit gemäß …
…00 S festgesetzt. Begründung: Die Bemessungsgrundlage sei wie folgt ermittelt worden: | Kaufpreis (bar oder Ratenzahlung) | 171.073,00 S | Vermessungskosten | 500,00 S | Vertragserrichtungskosten | 2.825,00 S | Sonstige Leistungen | 540.000,00 S | Gegenleistung gem…
…00 S festgesetzt. Begründung: Die Bemessungsgrundlage sei wie folgt ermittelt worden: | Kaufpreis (bar oder Ratenzahlung) | 171.073,00 S | Vermessungskosten | 500,00 S | Vertragserrichtungskosten | 2.825,00 S | Sonstige Leistungen | 540.000,00 S | Gegenleistung gemäß …
…Nichtabzug der 48.000 € belastet den Grunderwerbsteuerbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Gegen die Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten im Ausmaß von 3.600 € in die Gegenleistung richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, laut Punkt IX und Punkt X habe der Käufer den Auftrag…
…Es bestehe keine Verpflichtung. Die anteiligen Vertragserrichtungskosten würden daher nicht zur Gegenleistung zählen. Außerdem sei die Umsatzsteuer nur einmal der Summe aus 1,5 % des Kaufpreises zuzurechnen. Handle es sich aber beim den unter Punkt IV des Kaufvertrages ausgewiesenen Durchführungskosten von 4.789,80 €…
…Es bestehe keine Verpflichtung. Die anteiligen Vertragserrichtungskosten würden daher nicht zur Gegenleistung zählen. Außerdem sei die Umsatzsteuer nur einmal der Summe aus 1,5 % des Kaufpreises zuzurechnen. Handle es sich aber beim den unter Punkt IV des Kaufvertrages ausgewiesenen Durchführungskosten von 4.789,80 €…
…Eine Übernahme der Vertragserrichtungskosten - auch der der Verkäuferin- durch die Käufer und damit auch durch die Berufungswerberin sei nach dem Inhalt des vorliegenden Bauträger-, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages nicht vereinbart. Folglich erbringe die Berufungswerberin mit der Bezahlung der Vertragserrichtungskosten keine " sonstige Leistung" im Sinne einer Gegenleistung…
…diesen Vertragserrichtungskosten um solche Kosten handelt, zu deren Tragung aufgrund der Auftragserteilung die Verkäuferin zivilrechtlich verpflichtet gewesen war, die aber dann auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung von der Käuferin zur Entrichtung übernommen wurden. Die Berufungswerberin vertritt die Rechtsansicht, die Vertragserrichtungskosten würden deshalb nicht zur Gegenleistung…
…Berufung wurde eingewendet, nach den gesetzlichen Bestimmungen seien die Vertragserrichtungskosten, die die Bw zur alleinigen Bezahlung an den Vertragserrichter übernommen habe, nicht als Gegenleistung anzusehen. Dennoch habe das Finanzamt diese in Höhe von geschätzt € 3.456 aus unerklärlichen Gründen als Gegenleistung betrachtet. Die Grunderwerbsteuer…