…sondern im Vermögen des Erwerbers auswirken, keine Gegenleistungen. Es sei üblich, dass der Käufer über den Vertragserrichter entscheiden könne und somit als Auftraggeber des Vertragserrichters fungiere. Keineswegs sei der Veräußerer durch die Übernahme der Vertragserrichtungskosten durch den Erwerber bereichert worden. Über die Berufung wurde…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vertragserrichtungskosten einen Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung bilden, liegt eine langjährige und umfangreiche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, weshalb eine…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage, wann Vertragserrichtungskosten einen Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung bilden, sowie welche Kosten erfasst sind, liegt eine langjährige und einheitliche…
…2008, StrNr, ausgehend von der Gegenleistung € 1,012.462, di. der Bruttokaufpreis zuzüglich Vertragserrichtungskosten € 17.902 (= 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt), die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 35.436,17 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet…
…2008, StrNr, ausgehend von der Gegenleistung € 926.217, di. der Bruttokaufpreis zuzüglich Vertragserrichtungskosten € 16.377 (= 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt), die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 32.417,60 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, die…
…im Vermögen des Erwerbers auswirken, keine Gegenleistungen. Es sei üblich, dass der Käufer über den Vertragserrichter entscheiden könne und somit als Auftraggeber des Vertragserrichters fungiere. Keineswegs sei der Veräußerer durch die Übernahme der Vertragserrichtungskosten durch den Erwerber bereichert. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
… der Verkäufer trage allfällige persönliche Steuern und Kosten seiner Rechtsberatung selbst, weshalb bei der Ermittlung der Gegenleistung keine Vertragserrichtungskosten anzusetzen seien. Die Grunderwerbsteuer sei daher lediglich vom hälftigen Kaufpreis von € 125.500 zu bemessen. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer im Betrag von…
… der Verkäufer trage allfällige persönliche Steuern und Kosten seiner Rechtsberatung selbst, weshalb bei der Ermittlung der Gegenleistung keine Vertragserrichtungskosten anzusetzen seien. Die Grunderwerbsteuer sei daher lediglich vom hälftigen Kaufpreis von € 125.500 zu bemessen. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer im Betrag von…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 6.2.2023 hat das Finanzamt betreffend den gegenständlichen Liegenschafts-Kaufvertrag vom 29.12.2022 die Grunderwerbsteuer (GrESt) von der Gegenleistung samt Vertragserrichtungskosten festgesetzt. Dagegen hat ***BF***, nunmehriger Beschwerdeführer, =Bf…
…Rechtsgeschäft mittels Abgabenerklärung beim Finanzamt angezeigt und die Vertragserrichtungskosten in Höhe von 2.496 € bekanntgegeben. Das Finanzamt hat der Bf. für den Kauf ihres Hälfteanteiles an der Liegenschaft gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG von der Gegenleistung 3,5 % GrESt in Höhe von…
…05 Euro festgesetzt. 3. In der Beschwerde vom 2.8.2019 wurde geltend gemacht, dass eine Einbeziehung der Vertragserrichtungskosten nur dann Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung wäre, wenn der Vertragsverfasser von der Verkäuferin mit der Errichtung der Urkunde beauftragt worden wäre, sich die Beschwerdeführerin aber im…
…hätten allein die Käufer vorgenommen. Die Vertragserrichtungskosten hätten demzufolge nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf …
…hätten allein die Käufer vorgenommen. Die Vertragserrichtungskosten hätten demzufolge nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf …
…worden. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung seien diese Kosten daher nicht Teil der Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG. Die in Vertragspunkt 8.1 von beiden Parteien erteilte Vollmacht lasse keinen Rückschluss darauf zu, dass die Tragung der Vertragserrichtungskosten eine Gegenleistung iSd GrEStG sei…
…der Bw. die reduziert festgesetzte Pauschalentlohnung von 1.900,00 € direkt an den Vertragserrichter zu leisten habe. Es handle sich bei den halben Vertragserrichtungskosten damit keinesfalls um eine Gegenleistung, sondern um die vom Berufungswerber selbst zu entrichtenden (verminderten) Honorarzahlungen an den Vertragserrichter. Am 29…
…von der Gegenleistung in der Höhe von EUR 411.056,00 mit EUR 14.386.96 fest. Wie dem angefochtenen Bescheid entnommen werden kann, ermittelte das Finanzamt Österreich die Bemessungsgrundlage anhand des Kaufpreises in der Höhe von EUR 405.000,00 sowie der Vertragserrichtungskosten in…
…den gleichen Rechtsanwalt abgewickelt wurden. Die Abgabenbehörde wies daraufhin die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 18.3.2019 mit der Begründung ab, dass Vertragserrichtungskosten eine Gegenleistung darstellen, sofern diese vom Käufer übernommen werden und der Verkäufer den Rechtsanwalt mit der Errichtung des Kaufvertrages beauftragt hat…
…mit 829,90 € fest. Unter Übernahme des Ergebnisses einer Außenprüfung wurden neben dem (halben) Kaufpreis von 23.500 € und den Vertragserrichtungskosten von 211,50 € bestimmte mit dem Hausbau zusammenhängende Kosten von 45.422,61 € in die Gegenleistung miteinbezogen und mit gemäß …
…Gegenleistung in Höhe von 14,654.650,50 S in Höhe von 512.913,00 S festgesetzt wurde. Die Gegenleistung sei wie folgt ermittelt worden: | Kaufpreis (bar oder Ratenzahlung) | 14.589.000,00 S | Vertragserrichtungskosten | 65.650,50 S | Gegenleistung…
…mit 829,90 € fest. Unter Übernahme des Ergebnisses einer Außenprüfung wurden neben dem (halben) Kaufpreis von 23.500 € und den Vertragserrichtungskosten von 211,50 € bestimmte mit dem Hausbau zusammenhängende Kosten von 45.422,61 € in die Gegenleistung miteinbezogen und mit gemäß …