BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Marsoner + Partner GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes X betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat am 3. Februar 2005 über die Berufung des Bw., vertreten durch Fa. MGI Steuerberatung GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Mag. Schreiber-Neidic Andrea, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996, 1997, 1999 nach in Graz durchgeführter mündlicher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HW gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2000 sowie Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2000 vom 7. August 2001 entschieden: 1.) Die Berufung betreffend Einkommensteuer für…
…dass im Jahr 2004 Aufwendungen in Höhe von 330.087,94 € (netto), (Vorsteuer: 66.017,59 €) im Zusammenhang mit den Gebäudeabbrucharbeiten auf den gemieteten Liegenschaften als Betriebsausgabe abgezogen, welchen Erlöse in Höhe von 256.858,37 € (Umsatzsteuer: 51.371,67 €) aus…
…eines Gebäudeabbruches in A. und 470 Tonnen Beton und Ziegel eines Gebäudeabbruches in B. auf die gepachteten Liegenschaften angeliefert zu haben. Im Jahre 2006 erfolgten Anlieferungen von 305 Tonnen Beton und Ziegel von Gebäudeabbrüchen in C., von 310 Tonnen Beton und Ziegel von Gebäudeabbrüchen in…
…eines Gebäudeabbruches in A. und 470 Tonnen Beton und Ziegel eines Gebäudeabbruches in B. auf die gepachteten Liegenschaften angeliefert zu haben. Im Jahre 2006 erfolgten Anlieferungen von 305 Tonnen Beton und Ziegel von Gebäudeabbrüchen in C., von 310 Tonnen Beton und Ziegel von Gebäudeabbrüchen in…
…Grundstückskaufpreis der vom Berufungswerber später verkauften Grundstücke habe € 799.401,00 zuzüglich € 36.590,76 für Grunderwerbsteuer, sowie Grundbucheintragung und € 75.037,60 für Gebäudeabbruch und Entsorgungskosten, also insgesamt € 911.029,36 betragen. Die Grundstücksumsätze hätten also folgendes Bild gehabt: |…
…dass es sich um mineralische Hochbaurestmassen handle. Die Zollbehörde führe weiters aus, dass der Baubescheid keine Bewilligung dahingehend enthalte, dass beim Neubau auch Baurestmassen, die vom Gebäudeabbruch stammen, verwendet werden dürften. Dies sei richtig, gleichzeitig sei jedoch anzumerken, dass auch kein Verbot der Verwendung von…
…anzusehen, da - wie oben dargestellt - ein direkter Zusammenhang zwischen den Anschaffung der Fremdenpension und deren Abriss und der Neuerrichtung des Betriebsgebäudes besteht. Das Ziel mit diesem Gebäudeabbruch ein unbebautes Grundstück zu schaffen, kann der UFS bei der verfahrensgegenständlichen Ausgangslage nicht sehen. Für Unternehmungen die gemäß …
…und der neuerlichen Vermietung des Grundstücks für Werbetafeln nach dem Abbruch . 1) Die Abbruchkosten sind nachträgliche Werbungskosten des alten Objektes: Wenn ein bisher vermietetes Gebäude wegen Verbrauches abgerissen wird, können die Gebäudeabbruchkosten nachträgliche Werbungskosten sein (BFH 31.3.1998, IX R26/98 in BB 1998…
…G.H. vom 2. April 2006. Daraus geht hervor, dass das Recyclingmaterial von einem Gebäudeabbruch in Graz stamme und von der Gemeinde S. auf Nachfrage eine Baubewilligung nachträglich erteilt worden sei. Der Schichtaufbau des Reitplatzes erfolgte mit Grobschlag (Kies) von ca. 0,5 m, mit…
…G.H. vom 2. April 2006. Daraus geht hervor, dass das Recyclingmaterial von einem Gebäudeabbruch in Graz stamme und von der Gemeinde S. auf Nachfrage eine Baubewilligung nachträglich erteilt worden sei. Der Schichtaufbau des Reitplatzes erfolgte mit Grobschlag (Kies) von ca. 0,5 m, mit…
…2.546.112,00 bzw. rd. Euro 185.033,00 Der Bestand- und Superädifikatsvertrag vom 22.05.1990 wurde voll berücksichtigt und der Gebäudeabbruch lt. Vertrag zu Grunde gelegt. Was die finanzamtliche Ermittlung des gemeinen Wertes hinsichtlich der Eigentumswohnung inH anlangt, so führte die Bw…
…Januar 1996 vorgenommen. Der Grund dafür war, dass der Gebäudeabbruch bisher nicht berücksichtigt wurde. Eine Aufrollung der Grundsteuervorschreibungen, aufgrund des niedrigeren Einheitswertes wurde ebenfalls vorgenommen. Laut Auskunft des Stadtamtes N vom 17.8.2005 entspricht dies einer Grundsteuergutschrift von S 38.250,00 jährlich von…
…ist. Bei einem Abbruch innerhalb von drei Jahren ab Erwerb wird eine Abbruchabsicht bereits im Zeitpunkt des Gebäudeerwerbs widerlegbar vermutet (Artikel in der ÖStZ vom 15. Februar 2004/Nr.4/Art.-Nr.143, "Opfertheorie trotz Gebäudeabbruch?", S.67 unter Verweis auf BFH 12.6.1978…
…schwer zu ermitteln sei, sei daher nicht bestimmbar bzw. mit Null festzusetzen; zudem sei eine Verwertung des nackten Grund und Bodens wegen des Gebäudeabbruchverbotes nicht bzw. erst in unendlicher Zukunft möglich. Abschließend ersuchte der Bw., dass die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlagen bzw. der Bodenwertanteile der…
…entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität. Der Schlussfolgerung des Bw., dass eine Verwertung des nackten Grund und Bodens wegen des Gebäudeabbruchverbotes erst in unendlicher Zukunft möglich sei, kann sich der UFS nicht anschließen, da eine der Preiskomponenten bei der Verwertung bebauter Liegenschaften die Lage des Grundstückes…
…Die Nutzung des Traktors und Anhängers zum Abtransport von Schuttmaterial, wobei Erlöse von insgesamt ATS 2.368.000,- netto erzielt wurden. 2.) Die Rodung von Bäumen und das Räumen von Grundstücken auf welchen Gebäudeabbrüche stattfanden, wobei als Auftraggeber zumeist Baufirmen aber auch private Personen auftraten…
…Lagerplatz vorgenommenen Niveauänderung auf die Höhe des vorbeiführenden Gemeindeweges von einer - rechtlich gleichwertigen - Geländeanpassung zu sprechen ist. Weiters blieb das HZA dabei, dass es sich bei dem von der Fa. A. recyclierten Material um bei Gebäudeabbrüchen angefallene Baurestmassen handelt, die i.S.v. § 2 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Geschäftsführer, xx, vertreten durch STB,vom 29. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 21. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…