…Abnutzung unterliege vereinbart werde, dass die Bw. an die Eigentümer der Liegenschaft eine Abgeltung für diese Abnutzung (Substanzabgeltung) in Höhe von jährlich 39.220,00 S entrichte. Die Zahlungsverpflichtung erlösche mit dem Ableben der Fruchtgenussberechtigten. Zahlungsfrist sei jeweils der 31. Oktober des laufenden Jahres. 2…
…13/0074, könne - sofern überhaupt eine Einkunftsquelle vorliegt - die AfA nur vom Fruchtgenussbesteller geltend gemacht werden. Dem Fruchtgenussberechtigten stehe somit keine AfA zu. In der dagegen erhobenen Berufung wies der Bw. darauf hin, dass sich nach der Judikatur des VwGH (25.6.1969, 1430/68…
…15. September 2004: "Tel. Fr. P: Betr. VuV 328/549 d. Haus? (ohne WEG) AfA bei Fruchtgenussberechtigtem steht nicht zu Antwort folgt". Aktenvermerk vom 29. September 2004: "Tel. Fr. P: es sind die Teile des Hauses vermietet, wo Bw Fruchtgenussrecht hat AfA wurde angesetzt, da…
…Abweisung des Vorlageantrages sei unrichtig. Der Bw. habe seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien und beziehe eine Alterspension. Weiters sei der Bw. Eigentümer eines konkret bezeichneten Geschäftsraumes und Fruchtgenussberechtigter eines Hausanteiles. Aus den Einnahmequellen bzw. Vermögenswerten wäre es dem Bw. möglich, wenn auch nicht auf einmal…
…modifiziert: Die Partner dieser Vereinbarung beabsichtigen, durch unabhängige Gutachter die fiktiven Anschaffungskosten und die Restnutzungsdauer der Mietgegenstände ermitteln zu lassen. Die Fruchtgenussberechtigte verpflichtet sich, nach Vorliegen dieser Gutachten dem Eigentümer Ersatz für die Entwertung der Mietobjekte durch Alter und Abnützung dann auf Basis der Ansätze…
…und Verpachtung 1999 bis 2002: Abweichend von den bei der Schlussbesprechung getroffenen Feststellungen ergibt sich noch eine Änderung. Herr Gottfried.S. -Berufungswerber- ist nicht Eigentümer sondern Fruchtgenussberechtigter des Hauses R.. Die AfA betreffend das Haus kann daher nicht berücksichtigt werden. | | 1999 | 2000 …
…Einräumung diese Fruchtgenußrechtes an. " In Vertragspunkt (kurz: VP) "III. Betriebskosten, Instandhaltung" wurde vereinbart, dass der Bw als Fruchtgenussberechtigter sämtliche mit der Liegenschaft zusammenhängende Kosten, Abgaben etc. zu entrichten hat und ihm die Instandhaltung der Liegenschaft obliegt. In VP "IV. Gewährleistung" wird festgehalten, dass sich das…
…erfolgt. Zu den Begründungen, die in der Bescheidbegründung angeführt würden, werde wie folgt Stellung genommen: Transparenz des Fruchtgenussberichtigten nach außen: Das Fruchtgenussrecht der Bw. sei auf den beiden vermieteten Liegenschaften in Wien und Niederösterreich grundbücherlich einverleibt, womit bereits per se eine Öffentlichkeitswirkung gegeben sei. Das…
…höheren Steuer belastet werde als die Schenkung der gesamten Liegenschaft im Eigentum. Dieses Argument gelte aber auch für die vorliegende Berufung. Es könne nicht sein, dass der Kapitalwert des Fruchtgenussrechtes dem dreifachen Einheitswert gleichkomme. Als Fruchtgenussberechtigter sei man gemäß den Bestimmungen des § 512 ABGB verpflichtet…
…möglich gewesen. Nach Lehre und Rechtsprechung sei allerdings auch die Einräumung eines sogenannten obligatorischen Fruchtgenusses möglich, der keiner Schriftform und keiner Eintragung im Grundbuch bedürfe. Sei der Fruchtgenussberechtigte im Grundbuch nicht eingetragen, habe er also nur ein obligatorisches Fruchtgenussrecht, dürfe er Hauptmietverträge abschließen, wenn sich…
…vereinbart: "Sämtliche Betriebs-, Erhaltungs- und Instandhaltungskosten einschließlich der Kosten einer angemessenen Versicherungsdeckung in bisherigem Umfang sowie öffentlich-rechtliche Schuldigkeiten und sämtliche das Liegenschaftseigentum betreffende Steuern, Gebühren und Abgaben trägt die Stifterin. Die Stifterin als Fruchtgenussberechtigte verpflichtet sich, die Verbindlichkeiten gemäß § 512 und § 513 des ABGB…
…September 2004. Ab diesem Zeitpunkt waren die Bw. und ihre beiden Geschwister Fruchtgenussberechtigte an der Liegenschaft und bezogen aus der Hausgemeinschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche seither gemäß § 188 BAO vom zuständigen Finanzamt festgestellt und den Beteiligten zugewiesen werden. Für das Jahr 2006 wurde…
…wie folgt: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei denn, dass dem Fruchtnießer die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukommt. Wirtschaftlicher…
…Band I11, S. 381) und daher der Berechtigte aus einem entgeltlichen Wohnungsgebrauchsrecht ebenso wie ein Mieter (siehe § 1096 ABGB) - anders als ein Fruchtgenussberechtigter - nicht für die Erhaltung der Liegenschaft aufzukommen hat, so verbleibt dennoch für die Bw. eine objektive Bereichung. Zumindest die anteiligen Betriebskosten und…
…gegeben, der die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübe. Nach den Einkommensteuerrichtlinien wäre im Fall des Vorbehaltfruchtgenusses auch eine Zahlung für Substanzabgeltung in Höhe der bisher geltend gemachten AfA möglich. Diese Zahlung sei beim Fruchtgenussberechtigten abzugsfähig, während der Fruchtgenussbesteller wiederum eine Einnahme in dieser Höhe erziele…
…gesellschaftsrechtliche Entscheidungen durch familienfremde Dritte), unerheblich war, ob auf Bestandgeberseite Bestandverträge von M (als Fruchtgenussberechtigter) oder von S (als Eigentümerin der Liegenschaften) unterzeichnet wurden; wenn notwendig wurde das Einvernehmen zwischen den einzelnen Vertragsparteien auch nachträglich hergestellt und dokumentiert (siehe die letzte Vereinbarungen zwischen M, S…
…10.11.1999 bewilligte die Baubehörde mehrere Grundteilungen, die baurechtlich einen gesetzwidrigen Zustand schaffen, wodurch ich in meinen subjektiven Rechten als dinglich besicherter Fruchtgenußberechtigter verletzt werde. Da die Verletzung meiner subjektiven Rechte durch das gesetzwidrige Ergebnis des Bauplatzbewilligungsverfahrens erfolgt, ersuche ich die Aufsichtsbehörde, den gesetzmäßigen…
…Wertverzehr an der Sache selbst der Nutzungsberechtigten zugerechnet werden kann, steht der Bw. eine Absetzung für Abnutzung nicht zu (......). Als nur Fruchtgenussberechtigte fehlen der Bw. elementare Möglichkeiten, wie eine Eigentümerin über das Gebäude zu verfügen. Sie kann es ohne Einwilligung des grundbücherlichen Eigentümers nicht belasten…
…aus der Sicht der Beteiligten auf Grund der familiären Beziehungen zueinander für Vertragsabschlüsse weitgehend irrelevant war, ob WM als Fruchtgenussberechtigter oder SM als Eigentümerin der Liegenschaften Verträge unterzeichnet; wenn notwendig wurde das Einvernehmen zwischen den einzelnen Vertragsparteien auch nachträglich hergestellt und dokumentiert (siehe die Vereinbarungen…
…In der ImmZ 1982, 375, führt Schimetschek aus, das das Vorliegen eines wirtschaftlichen Eigentums bei einem Fruchtgenussberechtigten dann zu bejahen ist, wenn zu dem Bestehen eines Fruchtgenussrechtes noch andere Faktoren (wie z.B. ein den Eigentümer beschränkendes Veräußerungs- und Belastungsverbot,..) treten, welche die Stellung des…