Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 5. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Einkommen 2004: 110.898,35 €…
…jedenfalls begrenzt durch die ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt werden (Rz 2457 EStR, Abschn. 6.9.6). Die ausgewiesenen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden daher, ausgehend vom Kurs der Kreditaufnahme des entsprechenden Darlehens, mit dem jeweils höchsten Teilwert seit der Darlehensaufnahme angesetzt. Berechnung: | DATUMDATE | KURSCHF | KURSJPY |…
…Ausmaß der Tilgung zu berücksichtigen seien. Es wurden im Rahmen der Prüfung auch bei der Abdeckung der Fremdwährungsverbindlichkeiten im Jahr 2001 gegenüber Kreditinstitut1 (JPY) bzw der Kreditinstitut2 (CHF) durch die Kreditinstitut3 (vollerNameKreditinstitut3) Kursänderungen gewinnwirksam (JPY) bzw verlustwirksam (CHF) angesetzt. Die Berechnungen der Kursdifferenzen seitens des…
Da die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Geschäftsfällen kaum an einem Vertragsabschluss anknüpft, sondern vielmehr an der tatsächlichen Durchführung eines Vertrages (hier: einerseits Erbringung der Leistungen durch die Ehegattin, andererseits Bezahlung durch den Bw), muss auch die Erfüllung eines Vertrages den vorgenannten Kriterien entsprechen, damit eine einkommensteuerliche…
…88 EUR) aus. Den Differenzbetrag von 89.158,88 EUR wies er der steuerneutralen Passivposition "Bewertungsreserve Finanzanlagen" zu. Insoweit sich die Fremdwährungsverbindlichkeit durch den Konvertierungsgewinn anteilmäßig um 24,5%, umgerechnet von 363.364,17 EUR auf 274.205,29 EUR verringert hat, hat der Bw…
…endgültige) Tilgung oder teilweise Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit der Fall sein, weil erst zu diesem Zeitpunkt die letztendliche Bezugsgröße der während der Kreditlaufzeit festgestellten Wertveränderung, nämlich die Heimatwährung (im Beschwerdefall: Euro) Relevanz bekommt. Durch die abschließende Gegenüberstellung der noch ausstehenden Fremdwährungsverbindlichkeit zu den seinerzeitigen Anschaffungskosten der…
…sei gewahrt, da die Bw und EhegatteDerBw der steuerlichen Vertretung am 22. Dezember 2011 Fragen zu den Auswirkungen bei Rückzahlung von Fremdwährungsverbindlichkeiten gestellt hätten. Bei der Besprechung der Unterschiede zwischen bei Überschussrechnungen (Bw) und bei E/A-Rechnungen (ehegatteDerBw) habe die steuerliche Vertretung erfahren, dass…
…oder Verlust abgesprochen werden könne unter Bedachtnahme auf das Leistungsfähigkeitsprinzip erst dann, wenn eine Konvertierung in Euro erfolge. Werde eine Fremdwährungsverbindlichkeit ohne Vorliegen einer zivilrechtlichen Novation in eine Euro-instabile Währung gewechselt, bleibe das Währungsrisiko außerhalb eines Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorganges dem Grunde nach unverändert bestehen…
…gewechselt, und das Schicksal der nunmehr bestehenden Verbindlichkeit ist unabhängig von der Entwicklung der früheren Währung vor der Konvertierung. Wird demnach eine Fremdwährungsverbindlichkeit durch eine Verbindlichkeit anderer ausländischer Währung ersetzt, liegt wirtschaftlich keine Identität des neuen Schuldverhältnisses mit dem alten vor. Mit Körperschaftsteuerbescheid vom 25…
…und führte in der Begründung aus, gleichzeitig mit der Einreichung des Jahresabschlusses für das Jahr 2003 sei dem Finanzamt offen gelegt worden, dass sich im Betriebsvermögen eine Fremdwährungsverbindlichkeit befinde, die im Berichtsjahr von JPY in CHF konvertiert worden sei. Es sei somit eine Konvertierung von…
…der Gebäudeinvestitionen hat die Bw. unter anderem Fremdwährungsdarlehen (Yen-Darlehen) aufgenommen. Bei günstiger Kursentwicklung werden diese Verbindlichkeiten in Schillingdarlehen konvertiert. Im Prüfungszeitraum wurden folgende Fremdwährungsverbindlichkeiten innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr in Schillingverbindlichkeiten umgewandelt. | Währung | Höhe | aufgen. am: | konv. am: |…
…eine bestehende Kreditverbindlichkeit statt in der einen Fremdwährung in einer anderen Fremdwährung berechnet wird, ändert nichts am Wirtschaftsgut "Fremdwährungsverbindlichkeit". In der Tat tritt auch bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die Gewinnrealisierung erst (anteilig) mit der (anteiligen) Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit oder, sollte eine solche vereinbart werden…
…von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung bedeute nicht den Erwerb eines "anderen Wirtschaftgutes" und könne daher kein Tausch von Wirtschaftsgütern sein. Eine Gewinnrealisierung trete mit der "Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeiten oder, sollte eine solche vereinbart worden sein…
…dann auszuweisen, wenn sie realisiert sind; künftige Aufwendungen sind sofort zu berücksichtigen. Daraus folgt gleichfalls, daß der von der Betriebsprüfung gewählte Wertansatz für die Fremdwährungsverbindlichkeiten diesem Grundsatz grob widerspricht, denn es ist wohl evident, daß ein Kursgewinn erst dann als verwirklicht angesehen werden kann, wenn…
…der Kursvorteil gelte erst dann als zugeflossen, wenn der Vermögenszugang ein endgültiger ist und der Eintritt eines Kursgewinnes als gesichert festgestellt werden kann (in diesem Fall erst durch die endgültige bzw. teilweise Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit). Nach der Ansicht des VwGH ist angesichts des weiteren Kursrisikos…
…bereits konsumierten Wertänderung der früheren Währung. Der bloße Umstand, dass es sich in beiden Fällen um eine Fremdwährungsverbindlichkeit handelt und jeglicher Fremdwährungsverbindlichkeit ein Kursrisiko anhaftet, vermag die beantragte Saldierung von Wertänderungen verschiedener Wirtschaftsgüter nicht zu rechtfertigen. Abschließend sei erwähnt, dass sich die von der Bw…
…und das Schicksal der nunmehr bestehenden Verbindlichkeit ist unabhängig von der Entwicklung der früheren Währung nach der Konvertierung. Wird demnach eine Fremdwährungsverbindlichkeit durch eine Verbindlichkeit anderer ausländischer Währung ersetzt, liegt wirtschaftlich keine Identität des neuen Schuldverhältnisses mit dem alten vor. Mit einer innerhalb eines Jahres…
…Betrachtungsweise (§ 21 BAO) der Yen-Kredit und das dazugehörende Devisentermingeschäft einheitlich zu betrachten sind. Es stehen den Fremdwährungsverbindlichkeiten Fremdwährungsforderungen in gleicher Höhe und gleicher Fälligkeit gegenüber - es erfolgt insoweit ein Ausgleich des Währungsrisikos - und sind daher einheitlich zu bewerten. Der tatsächliche Umtauschtag (hier der 7…
…§ 5 EStG die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, außer zwingende Vorschriften des EStG würden abweichende Regelungen treffen. Im Rahmen dieser zwingenden handelsrechtlichen Grundsätze seien Verbindlichkeiten (auch Fremdwährungsverbindlichkeiten) gem. § 211 Abs. 1 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen, wobei im Rahmen der Bewertung auf den Grundsatz der…
…BGBl. Nr. 400/1988) die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, außer zwingende Vorschriften des Einkommensteuergesetzes würden abweichende Regelungen treffen. Im Rahmen dieser zwingenden handelsrechtlichen Grundsätze seien Verbindlichkeiten und auch Fremdwährungsverbindlichkeiten gemäß § 211 Abs. 1 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen, wobei im Rahmen der Bewertung auf…