…Kurs - Wohnung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Mai 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte seien in tatsächlich angefallenem Umfang absetzbar, sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten seien. Absetzbar seien daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken…
…jedoch die Fahrtkosten zu den in Privathaushalten abgehaltenen Lerngruppen, weil das Zusammentreffen in einem Privathaushalt nach Ansicht des Finanzamtes nicht den Besuch einer Fortbildungsstätte darstelle. Dieser Ansicht kann sich der Unabhängige Finanzsenat nicht anschließen. Aus einem Aktenvermerk des Finanzamtes vom 15. April 2009 geht hervor…
…ergangenes Höchstgerichtsurteil in Zusammenhang von Fortbildungskosten bezieht. Am 19. Juni 2000 ersuchte das Finanzamt den Bw zu folgenden Sachverhalt Stellung zu nehmen: " Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte: Laut Aktenlage haben Sie in der Zeit vom 22.1.1998 - 25.1.1998, 21.2.1998 - 24.2.1998…
…In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 machte er ua. im Zusammenhang mit dem Besuch des Lehrganges "Technischer Kaufmann" in B Kilometergelder in Höhe von 1.011,75 € (für die Strecke "Wohnung - Fortbildungsstätte - Wohnung"; 58 km x 0,356 € x 49 Tage) als…
…zur Fortbildungsstätte im tatsächlich angefallenen Umfang Werbungskosten, sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind. Abzugsfähig sind daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken (Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 365). In der gegenständlichen Berufungssache ist zu klären, ob die Fahrten zur Fortbildungsstätte…
…wie Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, auch die Fahrtkosten zur Ausbildungs-bzw. Fortbildungsstätte (und zwar in tatsächlich angefallenem Umfang; zB Kilometergelder) sowie Tages- und Nächtigungsgelder (sofern eine Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 vorliegt) in Betracht, wobei die…
…privat und beruflich) möglich ist. Hinsichtlich der begehrten Kilometergelder für Fahrten C - Graz wurde die Berufung abgewiesen, da es sich dabei eindeutig um Fahrten Wohnung Arbeitsstätte (Fortbildungsstätte) handelt. Dafür wurde das entsprechende Pendlerpauschale in Höhe von € 445,50 gewährt. Von den Werbungskosten waren Ersätze…
…Eine offensichtliche Unrichtigkeit liege insbesondere bei der Übernahme unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor. Im gegenständlichen Fall wurden vom Bw im Rahmen der Werbungskosten Kilometergelder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Fortbildungsstätte) beantragt und im Erstbescheid auch gewährt, obwohl dafür - bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen - nur das Pendlerpauschale…
…b EStG 1988 berücksichtigt (2003: 288 € und 2004: 450 €). Dies mit der Begründung, dass die Fortbildungsstätte die Arbeitsstätte des Bw. darstelle und für Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung die Berücksichtigung von Kilometergeldern nicht in Betracht komme. Seine dagegen gerichtete Berufung begründet der Bw…
…für Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur, Fahrten zur Fortbildungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang. Die Kosten für die Exkursionen stellen daher keine Werbungskosten dar." In ihrer dagegen gerichteten Berufung wandte sich die Bw. gegen die Nichtanerkennung der Kosten für die Fachliteratur (19,90 Euro) und die Exkursionen. Begründend…
…habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.5.2006 gab das Finanzamt dem Begehren der Bw. teilweise statt und gewährte den Abzug von Kilometergeld für den mit dem Kursbesuch verbundenen Umweg zwischen Arbeitsstätte und Fortbildungsstätte. Diese "Mehrkilometer" wurden mittels Routenplaner mit 5,2 km pro Kurstag und…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Erfolgt die Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme an der Arbeitstätte des Arbeitnehmers, stellen Fahrtaufwendungen zum Besuch der Fortbildungsstätte Aufwendungen dar, die vom Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z 6…
…seiner Miliztätigkeit unter dem Titel "Fahrtkosten" jedenfalls nicht gesondert oder zusätzlich erwachsen sind, zumal die jeweiligen Arbeitsstätten (Kasernen bzw. Orte der Präsenzdienstleistung) mit dem jeweiligen Ort der Fortbildung (Fortbildungsstätte) ident waren. Aber auch die umfangreichen Einwendungen des Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Februar 2003…
…der Fortbildungsaufwand steuerlich absetzbar sei. Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte seien im tatsächlich angefallenem Umfang, gegebenenfalls in Form von Kilometergeldern sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind (abzugsfähig sind daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken) absetzbar. Das beantragte Kilometergeld sei…
…wurde eine detaillierte Aufstellung der Fahrtkosten für die jeweiligen Kalenderjahre sowie Belege der Fortbildung nachgereicht. Als Fahrtkosten wurde das amtliche Kilometergeld für Fahrten zu den Fortbildungsstätten sowie die Kosten von Bahnfahrkarten beantragt. Außerdem wurden für das Kalenderjahr 1998 ein Beleg für VMMT Trainertreffen am 30…
…werden. Strittig seien letztlich auch noch die vom Bw geltend gemachten Tagesgelder für 5 Tage in Höhe von € 66,--. Dazu sei auszuführen: Die Fortbildungsstätte befinde sich in ABC. Die Entfernung zwischen dem Fortbildungsort und seiner Arbeitsstätte betrage laut Routenplaner www.viamichelin.at 4 km…
…würden sich dadurch ergeben. Als Werbungskosten bei Aus- und Fortbildung seien abzugsfähig: - die unmittelbaren Kosten der Bildungsmaßnahme (Kurs, Skript, ...) - die Fahrtkosten zur Aus- und Fortbildungsstätte - Taggelder, sofern ein Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG vorliege - Kosten auswärtiger Nächtigung in tatsächlicher Höhe bis zur…
…d. h. unter Berücksichtigung einer etwa jeweils ¾ Stunde Autofahrt zu der über 40 km entfernten Fortbildungsstätte hin und zurück eine Reisezeit am Freitag von 5 Stunden und am Samstag von 9 ½ Stunden. Für die Kurstermine an Montagen und Mittwochen wird wahrscheinlich - die Bw…
…Werbungskosten berücksichtigungswürdigen Kosten zählen in einem solchen Fall etwa Kursgebühren, Aufwendungen für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur und Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang (zB Kilometergelder). Der Höhe nach war streitgegenständlich insofern eine Kürzung vorzunehmen, als 4 Fahrten vom Wohnort Fr an den Arbeitsort F…
…laut Aktenlage kein Grund zur Annahme besteht, dass die Bw. auf den Fahrten von Wien nach Graz ihre Wohnung bei Y-Stadt aufgesucht hat. Auch wenn die Wohnung in der Nähe der Strecke zwischen Arbeitsstätte und Fortbildungsstätte gelegen ist, ist der Tatbestand des § 16 Abs…