Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 gemäß § 299 BAO vom 1. März 2007 sowie Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
…am Kunden, weshalb umgangssprachlich häufig von "Mandat" oder "Engagement" gesprochen wird und die Kunden als "Klienten" oder "Mandanten" bezeichnet werden." Es sind also keine sog. Fortbildungsaufwendungen zu erkennen, da der Umfang dieses Studiums weit über das im Rahmen der derzeit ausgeübten Tätigkeit der Berufungswerberin hinausgeht;…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 2. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 3. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2007 und 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., geb. XX.XX.19XX, A_whft., vom 10. März 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 des Finanzamtes Waldviertel vom 27. Jänner 2010 entschieden: Spruch Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…die Berufungswerberin diese Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit als Volksschullehrerin absolviert hat; es liegt also allenfalls ein sog. Fortbildungsaufwand vor. Wenn der steuerliche Vertreter in der mündlichen Verhandlung darstellt, dass allenfalls vorweggenommene Betriebsausgaben vorliegen könnten, so ist hierzu zu bemerken…
Bei Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung jedoch nur angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in diesen Fällen das verlässliche Indiz zur Abgrenzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…tätig ist, machte für die Jahre 2005 bis 2007 unter dem Titel "Aus- bzw. Fortbildungsaufwendungen" Werbungskosten in Höhe von € 1.739,90, € 2.790,90 und € 2.992,70 geltend. Diese Aufwendungen wurden vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden vom 28. Februar 2008…
…und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Die Berufungswerberin beabsichtigt nicht, einen anderen Beruf auszuüben. Die streitgegenständliche Bildungsmaßnahme sollte ausschließlich als Fortbildungsaufwand für die derzeit ausgeübte Tätigkeit als Lehrerin verstanden werden. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…Finanzamt die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Als strittig stellt sich im Rechtsmittelverfahren die Frage der Beurteilung der gegenständlichen Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähige Aus- bzw. Fortbildungsaufwendungen. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 5. Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeit gedient hätte, stellten die dabei angefallenen Studiengebühren abzugsfähige Fortbildungsaufwendungen dar. Das Finanzamt ist dieser Rechtsansicht durch Qualifizierung dieser Aufwendungen als Ausbildungskosten nicht gefolgt und hat deshalb mit nunmehr angefochtenem Bescheid einen Werbungskostenabzug für die geltend gemachten Studiengebühren versagt. Im Zuge des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vom 20. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Mag. BT, geb. X, Adresse, vom 29. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und 2004 entschieden: 1) Der Berufung betreffend Einkommensteuer 2003 wird teilweise…
…2 Teilstrich 2 EStG gegeben sind, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein Dienstverhältnis vorliegt. Zum Punkt Fortbildungsaufwand/Reisen wurde zusammenfassend festgehalten, dass für die Anerkennung von Studienreisen als Betriebsausgabe bzw. für Reisen des Arbeitnehmers im betrieblichen Interesse das Reiseprogramm derart einseitig und nahezu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vertreten durch die Gerstgrasser Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 6700 Bludenz, Kirchgasse 1, vom 8. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden…
Im Gegensatz zur Berufungsentscheidung der Berufungskommission, Berufungssenat I, vom 29. Juni 2001, wonach die Wochenendheimfahrten auf Grund des Fehlens eines eigenen Hausstandes der Bw. in Österreich als nicht abzugsfähig erkannt wurden, geht der UFS davon aus, dass im gegenständlichen Fall Heimfahrten aus folgenden Erwägungen grundsätzlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 21. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Lehrerin…