…der Endbesteuerung aus der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer auszuscheiden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 29. September 2003 stellte sich das Finanzamt auf den Standpunkt, dass die gesetzliche Gleichstellung von Genussscheinen mit Forderungswertpapieren im § 97 EStG erst im Jahre 1996 mit BGBl 797/1996 erfolgt sei…
…auszuscheiden. Der Bw. verweist diesbezüglich auf die vom BMF am 14. Juni 1997 vertretene Rechtsansicht, dass obligationenähnliche Genussrechte als Forderungswertpapiere iSd § 93 Abs. 3 EStG 1988 zu qualifizieren seien. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 27. November 1997 stellt sich das Finanzamt auf den Standpunkt, gemäß …
…etwa bei einem Sparbuch, auch ein gestohlenes Sparbuch könne eingelöst werden, wenn das Losungswort bekannt sei bzw. es kein Losungswort gebe. Ein Papier werde nicht deshalb zu einem Forderungswertpapier, weil es bestätige, dass eine Person Anteile gezeichnet habe. Der Senat entschied, die beantragten Beweismittel zu…
…nach dem 31. März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Geldeinlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie Forderungswertpapieren, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im Inland befindet, mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst. Für ausländische Kapitalerträge war weder eine Tarifbegünstigung nach § 37…
…Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der Kassenobligation nicht um eine "Geldeinlage", sondern vielmehr um ein nicht von der Schenkungssteuer befreites "Forderungswertpapier" handle. Im Vorlageantrag vom 6. Juni 2006 wurde unter Verweis auf das bisherige Vorbringen ergänzt, es sei sachlich nicht gerechtfertigt…
…2005): Pkt 11 Kapitalertragsteuer: a. Das geprüfte Unternehmen gebe Schuldscheine an seine aktiven oder ehemaligen Mitarbeiter aus. Diese Schuldscheine beinhalteten auch einen sogenannten Zinsschein (= Kupon). Diese Forderungswertpapiere hätten eine Verzinsung des Nennwertes von 4% p.a. aufzuweisen und zusätzlich eine Wertsicherung iHv. 4,5%…
…Beteiligungsformen sind Aktien, Partizipationsscheine, Substanzgenussrechte, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an einer GmbH und echte stille Beteiligungen. Nicht begünstigt sind hingegen Forderungswertpapiere wie zB Schuldverschreibungen (Jakom/Laudacher EStG § 3 Rz 68). Nur der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung ist begünstigt (Doralt, EStG 11. Auflage § 3…
…363 HGB, die Forderungsrechte auf Verzinsung bzw Gewinnbeteiligung und Rückzahlung im Falle der Kündigung verbrieften. Dies entspreche der Qualifikation als Forderungswertpapier im Sinne der einkommensteuerlichen Regelungen. Ein weiteres Ergänzungsschreiben (E 4) langte im Juni 2007 ein. Darin gab der Berufungswerber seiner Rechtsmeinung Ausdruck, wonach die…
…weshalb letztlich lediglich § 93 Abs. 3 Z 1 und 2 EStG zu analysieren bliebe. Dieser normiert, dass Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren Kapitalerträge aus Wertpapieren sind, die ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1983 in Schilling oder Euro bzw. nach dem 31. Dezember 1988 in…
…weshalb letztlich lediglich § 93 Abs. 3 Z 1 und 2 EStG zu analysieren bliebe. Dieser normiert, dass Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren Kapitalerträge aus Wertpapieren sind, die ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1983 in Schilling oder Euro bzw. nach dem 31. Dezember 1988 in…
…weshalb letztlich lediglich § 93 Abs. 3 Z 1 und 2 EStG zu analysieren bliebe. Dieser normiert, dass Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren Kapitalerträge aus Wertpapieren sind, die ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1983 in Schilling oder Euro bzw. nach dem 31. Dezember 1988 in…
…weshalb letztlich lediglich § 93 Abs. 3 Z 1 und 2 EStG zu analysieren bliebe. Dieser normiert, dass Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren Kapitalerträge aus Wertpapieren sind, die ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1983 in Schilling oder Euro bzw. nach dem 31. Dezember 1988 in…
…eine Diskriminierung darstellten. Der Finanzanwalt erinnerte an den Charakter als darlehensähnliches Geschäft in der Art eines Privatdarlehens. Da käme es nicht automatisch zu einer Endbesteuerung. Der Zeichnungsschein allein stelle noch kein Forderungswertpapier dar. Er sei ein Beleg, eine Urkunde über das Darlehen. Ein solches sei…
Untersucht man näher, was überhaupt unter einem "Forderungwertpapier" zu verstehen ist, findet man - den Hinweisen in Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, zu § 93 folgend - die Definition: "...Umgekehrt bedeutet die Einstufung eines Wertpapiers als Forderungspapier nicht, dass damit eine "Anleihe" im Sinn von Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt. Der…
…Erträge aus Substanzgewinnen bleiben nur insoweit außer Ansatz, als sie im Wege des inländischen Vertreters nachgewiesen werden. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Die Kapitaleinkünfte aus den amerikanischen Investmentfondsanteilen stellen als Einkünfte aus Forderungswertpapieren Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Mangels einer kuponauszahlenden Stelle im Inland ist…
…auf Einkünfte, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird. Dies gilt gemäß Z 3 nicht für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie aus Forderungswertpapieren, die einer Versorgung- und Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts nachweislich zuzurechnen sind. Die nachweisliche Zurechnung von Kapitalerträgen…
Die Argumentation Schönsteins (SWK 2001 S 403) in diesem Zusammenhang, dass in den Gesetzesmaterialien bei der Einführung der Kapitalertragsteuer hinsichtlich der Abgrenzung zeitlicher Natur bei Forderungswertpapieren auf die Grundsätze der Zinsertragsteuerrichtlinien verwiesen werde, (diese enthalten dieselbe Formel wie nun die KESt-Richtlinien - nämlich eine lineare…
…der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons.. Gemäß § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren der zum Abzug Verpflichtete, die in einem Kalendermonat einbehaltenen Steuerbeträge abzüglich gutgeschriebener Beträge spätestens am 15. Tag nach Ablauf des folgenden Kalendermonats abzuführen. Der zum…
…wurde erwogen: Nach § 93 Abs. 1 EStG wird bei inländischen Kapitalerträgen (Abs. 2) sowie bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren (Abs. 3) die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs. 2 EStG zählen auch verdeckte…
…1988 eingeordnet werden könnten. Auch ist es nicht erforderlich festzustellen, ob die zu den "ausländischen Vermögenswerten" gehörigen Forderungswertpapiere bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten worden waren. Jedenfalls kommt auf Grund des statischen Verweises des § 15 Abs…