…Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung wandte die Bw. lediglich ein, es handle sich beim Forderungsverzicht um einen Gesellschafterzuschuss, wendete sich aber nicht gegen die Höhe des bei der Vorsteuerberichtigung angewendeten Umsatzsteuersatzes. Zum Vorhalt durch…
…Forderungsverzicht eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung darstellt - zu befassen (so zB: UFS RV/2391-W/10 oder UFS RV/0543-K/07). So hat der unabhängigen Finanzsenat in seiner Entscheidung GZ RV/2391-W/10 nach ausführlichster Darstellung zusammengefasst: "Verzichtet der Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine…
…zu einem objektiv vertretbaren Preis für die Veräußerung des Lokals zu kommen. Der Veräußerungspreis liege mit S 140.000,00 unter den Investitionskosten (vor Abschreibung) und mit S 150.000,00 über dem gegenüber Dritten erzielten Veräußerungserlös. Nutznießer des Forderungsverzichts sei nicht der Gesellschafter Adalbert…
…Dem Gesellschafter Adalbert Ka sei durch den Forderungsverzicht folgender "Vorteil" erwachsen: | Ersaprte Zuschüsse in Adalbert Ka GesmbH | 160.000,00 | Kontoschließung Bw | 166.000,00 | | - 6.000,00 Adalbert Ka sei somit kein Vorteil erwachsen. Dass die BP einen…
…es zwar richtig, dass im bedingungslosen Forderungsverzicht eines Gesellschafters, wenn er aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt ist, eine nicht gewinnwirksame verdeckte Einlage gesehen werden kann (vgl. etwa VwGH vom 15.12.1994, 93/15/0008). Dabei ist aber die grundlegende Voraussetzung für eine Einlage, dass der…
…ausgegangen wurde. Auch führte der Forderungsverzicht zu einem positiven Eigenkapital. Weiters ist die Gesellschaft in Ihren Eingaben vom 4. März 2003 und vom 18. Juni 2003 gegenüber dem Finanzamt für den 4. 5. und 10 Bezirk in Wien dezidiert von einem Gesellschafterzuschuss (Forderungsverzicht) bzw. Schuldennachlass…
…Gesetzgeber den Forderungsverzicht des Gesellschafters hinsichtlich des nicht werthaltigen Teils für steuerwirksam erklärt (§ 8 Ab.s 1 KStG). Der Wegfall des nicht mehr werthaltigen Teils der Forderung ist bei der Gesellschaft betrieblich veranlasst und daher steuerwirksam. Dies würde zu einer Doppelbesteuerung des Forderungsverzichtes in Höhe…
…Gesellschafterzuschuss vorgelegt wurde. Lt. Bw. handelt es sich somit um eine Vorgangsweise zur Verlustabdeckung bzw. Kapitalstärkung. Verzichtserklärungen der Gläubiger würde es lt. Bw. jedenfalls nicht geben. Zu diesem Berufungspunkt ist zu entgegnen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erst im bedingungslosen Forderungsverzicht eines Gesellschafters eine…
…dem genannten BFH-Urteil auseinandersetzte (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters - Neue Akzente durch den BFH in ÖStZ 1998, 3). Dieser Artikel würde ein von der BP nicht aufgegriffenes Zitat formulieren: "Auch dann, wenn die Gesellschafterforderung seit jeher verdecktes Stammkapital ist, greift die BFH-Judikatur nicht."…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…im Vorlageantrag feststellt, ist es belanglos, ob es sich umein Substanzgenussrecht oder ein obligationenähnliches Genussrecht handelt. Es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3)…
…im Vorlageantrag feststellt, ist es belanglos, ob es sich umein Substanzgenussrecht oder ein obligationenähnliches Genussrecht handelt. Es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3)…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz zu würdigen (Fraberger, Besteuerung der Hingabe von Besserungskapital beim Schuldner, ÖStZ 2004, 257f), es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3).
…in Körperschaften nach dem BBG 2007, taxlex 2007, 366). Bei einer - wie hier nach der Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats - im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung ist der Wertverlust grundsätzlich steuerlich unbeachtlich (vgl. Kirchmayr, Forderungsverzicht eines Gesellschafters; Neue Akzente durch den BFH, ÖStZ 1-2/1998, 3). Eigentlicher…
…die nicht darauf abzielen, den Berechtigten eine gesellschaftsrechtliche Position zu verschaffen. Genussrechtsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse und können durch extrem lange Vertragsdauer mit dem Schicksal des Unternehmens verbunden sein. Eben diese Kriterien liegen im Berufungsfall vor. Es liegt im Wesentlichen ein Dauerschuldverhältnis mit Gewinnbeteiligung ohne Beteiligung an…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…die Bw. aus, dass es sich bei einer derart ausgestalteten Besserungsverpflichtung um einen auflösend bedingten Forderungsverzicht handle (so auch VwGH 22.12.2000, 2000/16/0553). Da das KVG im Anwendungsbereich der Gesellschaftssteuer keine speziellen Regelungen betreffend das Rechtsinstitut der Bedingung enthalte, müssten, wie der…