…Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung wandte die Bw. lediglich ein, es handle sich beim Forderungsverzicht um einen Gesellschafterzuschuss, wendete sich aber nicht gegen die Höhe des bei der Vorsteuerberichtigung angewendeten Umsatzsteuersatzes. Zum Vorhalt durch…
…Forderungsverzicht eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung darstellt - zu befassen (so zB: UFS RV/2391-W/10 oder UFS RV/0543-K/07). So hat der unabhängigen Finanzsenat in seiner Entscheidung GZ RV/2391-W/10 nach ausführlichster Darstellung zusammengefasst: "Verzichtet der Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine…
…zu einem objektiv vertretbaren Preis für die Veräußerung des Lokals zu kommen. Der Veräußerungspreis liege mit S 140.000,00 unter den Investitionskosten (vor Abschreibung) und mit S 150.000,00 über dem gegenüber Dritten erzielten Veräußerungserlös. Nutznießer des Forderungsverzichts sei nicht der Gesellschafter Adalbert…
…Dem Gesellschafter Adalbert Ka sei durch den Forderungsverzicht folgender "Vorteil" erwachsen: | Ersaprte Zuschüsse in Adalbert Ka GesmbH | 160.000,00 | Kontoschließung Bw | 166.000,00 | | - 6.000,00 Adalbert Ka sei somit kein Vorteil erwachsen. Dass die BP einen…
…der nicht Gesellschafter der Gesellschaft sei, hätte eine solche Zuwendung - Kapitaleinlage - nicht getätigt (Seite 9 zweiter Absatz). Die Bestimmung des § 8 Abs. 1 letzter Satz KStG sei im gegenständlichen Fall, wie sie von der Betriebsprüfung angewendet worden sei nicht anwendbar. Es habe keinen Forderungsverzicht gegeben…
…es zwar richtig, dass im bedingungslosen Forderungsverzicht eines Gesellschafters, wenn er aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt ist, eine nicht gewinnwirksame verdeckte Einlage gesehen werden kann (vgl. etwa VwGH vom 15.12.1994, 93/15/0008). Dabei ist aber die grundlegende Voraussetzung für eine Einlage, dass der…
…ausgegangen wurde. Auch führte der Forderungsverzicht zu einem positiven Eigenkapital. Weiters ist die Gesellschaft in Ihren Eingaben vom 4. März 2003 und vom 18. Juni 2003 gegenüber dem Finanzamt für den 4. 5. und 10 Bezirk in Wien dezidiert von einem Gesellschafterzuschuss (Forderungsverzicht) bzw. Schuldennachlass…
…Gesetzgeber den Forderungsverzicht des Gesellschafters hinsichtlich des nicht werthaltigen Teils für steuerwirksam erklärt (§ 8 Ab.s 1 KStG). Der Wegfall des nicht mehr werthaltigen Teils der Forderung ist bei der Gesellschaft betrieblich veranlasst und daher steuerwirksam. Dies würde zu einer Doppelbesteuerung des Forderungsverzichtes in Höhe…
…2 KVG in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. b KVG in Höhe von € 330.000,00). 2. Die Gesellschaftsteuer für den im Wege einer Besserungsvereinbarung gewährten Forderungsverzicht der B. C. AG in Höhe von € 400.000,00, im Jahr 2006 wird mit…
…20.03.2012, RV/2051-W/06; UFS 04.10.2010, RV/2391-W/10). Durch den Forderungsverzicht verringern sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sodass objektiv eine Werterhöhung der Gesellschaftsrechte eintritt. Nach § 14 Abs. 2 BewG bleiben aber bei Uneinbringlichkeit nur Forderungen außer Ansatz. Abs…
…Gesellschafterzuschuss vorgelegt wurde. Lt. Bw. handelt es sich somit um eine Vorgangsweise zur Verlustabdeckung bzw. Kapitalstärkung. Verzichtserklärungen der Gläubiger würde es lt. Bw. jedenfalls nicht geben. Zu diesem Berufungspunkt ist zu entgegnen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erst im bedingungslosen Forderungsverzicht eines Gesellschafters eine…
…dem genannten BFH-Urteil auseinandersetzte (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters - Neue Akzente durch den BFH in ÖStZ 1998, 3). Dieser Artikel würde ein von der BP nicht aufgegriffenes Zitat formulieren: "Auch dann, wenn die Gesellschafterforderung seit jeher verdecktes Stammkapital ist, greift die BFH-Judikatur nicht."…
…00, Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben bei Kernkraftwerken). Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsprechung sind somit der Forderungsverzicht eines Gesellschafters gegenüber seiner Gesellschaft bzw. ein freiwillig geleisteter Zustand eines Gesellschafters an die Gesellschaft auch dann geeignet, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…04). Für die gesellschaftsteuerliche Beurteilung eines Forderungsverzichtes ist es unbeachtlich, ob die Leistung aus betrieblichen Gründen erfolgte (vgl. VwGH 24.01.2001, 99/16/0065; UFS vom 2.1.2013, RV/3349-W/09 und BFG 28.04.2015, RV/7100973/2010). Eine „Doppelbesteuerung“ liegt…
…im Vorlageantrag feststellt, ist es belanglos, ob es sich umein Substanzgenussrecht oder ein obligationenähnliches Genussrecht handelt. Es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3)…
…späteren Forderungsverzicht -siehe auch VwGH 2007/16/016 vom 20.11.2007. Die am 4. Juli 2007 geleistete Zahlung in Höhe von € 15.200,00 ist daher auf die nunmehr vorgeschriebene Gesellschaftsteuer anzurechnen." Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das FAG im Wesentlichen damit, dass eine…
…im Vorlageantrag feststellt, ist es belanglos, ob es sich umein Substanzgenussrecht oder ein obligationenähnliches Genussrecht handelt. Es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3)…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…
…eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente durch den BFH. ÖStZ 1998/1/2, 3). Die Gesellschaftsteuer besteuert alles, was der Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft hingibt, um deren Wirtschaftspotential zu stärken (Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer2…