…Entscheidungsgründe Herr Bw. (Berufungswerber, in der Folge Bw.) ist Berufspilot bei Lauda Air und ist nebenbei seit August 1987 als Fluglehrer tätig. Da aus der selbständigen Tätigkeit regelmäßige Verluste erwirtschaftet wurden, erfolgten ab 1995 vorerst vorläufige Veranlagungen. Für 2000 erklärte der Bw. Einnahmen von S…
…4. Reisekosten Frühstücksdiäten laut GZ 070101/15-lV/7/01 5. Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten Wie bereits durch Trainingsflüge 2002 bekannt, absolvierte ich in der Flugschule A in B einen Fluglehrerkurs. Meine dadurch erlangte Lehrberechtigung erstreckt sich auf Grundausbildung zum Privatpiloten, bis hin zur Linienpilotenausbildung…
… 142 Abs. 8 ZLPV 2006). Im konkreten Fall erfolgte die Ausbildung bis zum Berufspilotenschein (PPL) sowie zur Erlangung der Aerobatic- und Fluglehrerlizenz (siehe unten) nach den Regeln der "alten" ZLPV. Die Fortsetzung der Ausbildung zum Verkehrspiloten erfolgte nach den Regeln der "neuen" ZLPV 2006. Durch…
…In einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 machte der Berufungswerber (Bw.) ua. Ausgaben für einen Privatpilotenschein, und zwar laut eigener Aufstellung "Übersicht Steuerausgleich 2007" (AS 6) für theoretische Ausbildung (Kurskosten), praktische Ausbildung (Flugstunden, Aufwandsentschädigung für Fluglehrer, Außenlandegebühren), medizinische Tests, Prüfungen, Strafregisterauszug und Mitgliedschaften) als Werbungskosten geltend…
…auf Hubschrauber beim OÖ. Bundesheer | Zeitraum 2002 (Berufungszeitraum) | Besuch diverser Flugschulen und Flugseminare zwecks Erlangung des Berufspilotenscheines, der Instrumentenflugberechtigung, Fluglehrerausbildung | Seit 1.Oktober 2002 | Beschäftigung als Co-Pilot bei der Fa. xx (kein Dienstverhältnis) - Bestätigung vom Oktober 2003 | Seit 1…
…hochrangigen Politikern. Unter einem angegebenen Internet-Link seien einige potentielle Fluggesellschaften gereiht. Die voraussichtlichen Einkünfte durch die erworbenen Fähigkeiten seien vom Bw. in einer weiteren Tabelle angegeben und könnten aus einer oder mehreren Quellen stammen: Fluglehrer, Ausbilder für Flugberechtigungen, Angestellter bei einem Bedarfsflugunternehmen, freiberuflicher Pilot…
…werde für die Arbeit benötigt. Laut Dienstvertrag dürfe er auch nebenberuflich als Pilot und Fluglehrer tätig sein; dies würde vom Studiengangsleiter sogar unterstützt. Es könne nicht gesetzeskonform sein, die Ausgaben für die Berufspiloten- und Fluglehrertätigkeit steuerlich nicht absetzen zu können, die Einnahmen aus dieser Tätigkeit…
…der fliegerärztliche Sachverständige auch mit noch so ausführlichem theoretischem Wissen bei dieser Fluglinie keine Möglichkeit der Betätigung. Aus dem Flugbuch gehe hervor, dass der Bw nur die für den Erwerb des Pilotenscheines notwendigen Flugstunden, und nur mit Fluglehrer oder Safty Pilot, genommen habe. Dies zeige…
…dass nach den Ergebnissen eines abgabenbehördlichen Betriebsprüfungsverfahrens die Kosten für ein 2001 angeschafftes Ultraleichtflugzeug (Aktivierung, laufende Betriebsausgaben sowie Vorsteuerabzug) zu Unrecht betrieblich geltend gemacht und 2002 bezogene Fluglehrerhonorare iHv. 3.305,99 € nicht erklärt worden seien. Nach den Prüferfeststellungen sei das verfahrensgegenständliche Flugzeug zu…
…den praktischen Ausbildungen; Skripten, Lehrbücher, Lehrmaterialien, Karten und Navigationshilfen; Computer Based Training sowie Videotraining; diverse Flugstunden mit verschiedenen Flugzeugen inklusive Fluglehrer; Prüfungsflüge im Umfang von 10 Stunden; Prüfungsvorbereitungen, Progress Checks und Vorprüfungen, Ausbildungsnebenkosten für Verwaltung und Administration (Verwaltungsgebühren): Führen der Lebenslaufakte, EBE, Sicherheitsausweis am Flughafen…
…dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Wir verweisen auf folgende Rz der Lohnsteuerrichtlinien und UFS-Berufungsentscheidungen RV/0028-S/08-RS1 Die Kunstflugausbildung und die Ausbildung zum Fluglehrer stellen - anders als die Linienpilotenausbildung - Ausbildungen für Tätigkeiten dar…
…zu erlangen seien laut Aussagen von Insidern im Normalfall mindestens 1000 Stunden als verantwortlicher Pilot erforderlich. Diese Stunden zu sammeln bedeute einen großen zeitlichen und, wenn man nicht gerade als Fluglehrer tätig sei, auch finanziellen Aufwand. Zum Zeitpunkt seiner Ausbildung sei noch im Raum gestanden…
…BGBl. Nr. 219/1958. Diese Berechtigung ist eingeschränkt auf die Führung gewisser Flugzeugtypen nach Gewichtsklassen, sowie hinsichtlich Wetterbedingungen und Flugerfahrung (vgl. www.fluglehrer.at ). Die Lizenz CPL ist zu unterscheiden von der Verkehrspiloten- bzw. Linienpilotenlizenz ATPL (Airline Transport Pilot Licence), die in den §§ 49 ff…
…innerhalb des letzten Monats vor der Antragstellung ein Instrumentenflug ohne Sicht von mindestens dreißig Minuten Dauer unter der Aufsicht eines Motorfluglehrers mit der Instrumentenfluglehrberechtigung einwandfrei auszuführen. Die berechtigten Fluglehrer haben darüber ein Protokoll auszustellen; dieses ist vom Bewerber der für die Verlängerung zuständigen Behörde vorzulegen…
…Bw) keinerlei Tätigkeit aus. Auch früher war dies nicht der Fall. Für den Verein O.fungiere ich als Kassier und ehrenamtlicher Mitarbeiter als Fluglehrer und Pilot. Die Niederschrift wurde vorgelesen. Eine Zweitschrift der Niederschrift wurde ausgehändigt." In dem am 26. August 2005 durchgeführten Erörterungsgespräch wurde…
…wird ausgeschrieben, die Besetzung erfolgt nach einem Assessement-Verfahren und ist höher dotiert als die derzeitige Tätigkeit des Berufungswerbers. Für den Posten eines Fluglehrers im Rahmen des Betriebes war die Ausbildung früher Voraussetzung, nunmehr genügen hiefür aufgrund einer behördlichen Änderung zwei Einheiten "Gefahreneinweisung". Für die…
…mit der Ausbildung zum Berufspilotenschein (CPL, IFR, ME) begonnen und will nach Beendigung die des Fluglehrers (Flight Instuctor FI) anschließen und die ersten Einnahmen daraus sowie aus der Tätigkeit als Freelancer erzielen." "Fest steht, dass ich alles unternehmen werde, um als Pilot eine Anstellung zu…
…Nach Erwerb des Linienpilotenscheines habe der Bw. zur Verbesserung seiner beruflichen Chancen und Möglichkeiten ab November 2002 einen Privatpiloten-Fluglehrerkurs bei der in H stationierten L belegt. Im März 2004 habe er die Fluglehrerausbildung abgeschlossen. Zur bisherigen Berufslaufbahn des Bw. sind nachstehende Fakten aktenkundig: In…