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UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., G.Gasse, vertreten durch Brigitte Spann & Mag. Freund STB OEG, 1180 Wien, Paulinengasse 4, vom 30. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Ingeborg Fröhlich, vom 24…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…Bw. legte folgende Unterlagen vor: Eine Kopie der Meldeauskunft über den GF der Fa. A. Die angegebene Adresse Y habe das ganze Jahr 2002 bestanden und stimme mit der Firmenbuchadresse und mit der Rechnungsanschrift überein. Mit der Fa. N habe schon eine längere Geschäftsbeziehung bestanden…

UFSW RV/1390-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 3/3

…der Fall. Das diesbezügliche Vorbringen - etwa der Hinweis auf eine Gewerbeberechtigung oder auf eine Liste von Dienstnehmern - erweist sich damit als nicht erheblich. Wenn die Bw vorbringt, die Rechnungsadressen stimmten mit den Firmenbuchadressen überein, so ist ihr in Wiederholung des oben Gesagten zu erwidern, dass…

UFSW RV/2382-W/11Liegen formell Vorleistungen von nicht tätig gewordenen Baufirmen vor ist davon auszugehen, dass die Arbeiten von nicht angemeldeten Personen erbracht wurden. Diesfalls ist zu schätzen in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen anfielen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013Teil 1/2

…bzw. aufgrund der divergierenden Unterschriften als Schutzbehauptung der Bw. Für diese Annahme spricht neben den Feststellungen im Zuge der Abgabenprüfung bei der L (Ausfertigung von Rechnungen durch verschiedene Personen) auch, dass der Antrag auf Änderung der Firmenbuchadresse vom 11. August 2008 von einer weiteren, bislang…

UFSW RV/1763-W/07Verdeckte Gewinnausschüttung an Geschäftsführer einer GmbH, Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen mit Rechnungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…bestand im fraglichen Zeitraum (2005) WEDER mit der Fa. KBau GmbH noch mit Herrn HM ein Bestandverhältnis an der in den Rechnungen angegebenen Adresse W. Die Firmenbuchadresse ist kein Argument - hat sie doch keine konstitutive Wirkung, sodass allein die tatsächlichen Verhältnisse beachtlich bleiben. Es kann…

UFSW RV/1688-W/07Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen von Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2010

… Taucher, UID- bzw Unternehmensadresse und Vorsteuerabzug, SWK 3/2007, S 82f). Die Rechnungsadresse stimme mit der Firmenbuchadresse überein. Die Bw. habe den an sie gerichteten Sorgfaltsmaßstab erfüllt. Die Rechnung vom 6.3.2002 sei eine Akontorechnung. Die Vorsteuer in Höhe von € 1.600,00…

UFSW RV/0376-W/05Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…wurde die Bw. unter anderen auch darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Rechnungen der E. GmbH an die Bw. die Firmenbuchadresse der E. GmbH in J. aufweisen, obwohl die E. GmbH laut beigebrachter Korrespondenz ab dem Jahr 2001 an der Anschrift der Bw. etabliert war bzw…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…21. Mai 2001 datierten Rechnungen mit Hinweis auf die Angabe einer unrichtigen Adresse des leistenden Unternehmens. Gemäß der Sachverhaltsdarstellung eines Wiener Finanzamtes vom 5. Juli 2001 sei die ursprüngliche Firmenbuchadresse in 1210 Wien, S.-Gasse "nie aktuell" gewesen und auch an dem ab 30. Jänner…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 1/2

…niemand angetroffen, Vorladung an Tür 3 (13:40 Uhr) genagelt. Mehrere erfolglose Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer im Jänner 2002. Die Firmenbuchadresse war eine heruntergekommene, kleine Erdgeschoßwohnung. Bei der Firmenbegehung bei der Firma St.GmbH am 14. und 21.Jänner 2002 wurde niemand…

UFSG RV/0211-G/03Vorsteuer im Baugewerbe aus Rechnungen eines Subunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2005

…der Rechnungslegung vor, da die Verwechslung einer Top-Nummer unbeachtlich sei, die Rechnung stimme mit der Firmenbuchadresse überein und offenbar habe auch durch die Finanzverwaltung Korrespondenz mit der Firma unter der oben angegebenen Adresse stattgefunden. Auf den Rechnungen sei keine Top-Nummer angegeben gewesen. Aus…

UFSW FSRV/0050-W/03Beschwerde gegen Einleitungsbescheid bei Bestreitung der tatsächlichen Wahrnehmung der geschäftlichen Agenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.09.2005

…festgestellt wurde, dass bereits Anfang August 2001 an der Firmenbuchadresse keine unternehmerische Tätigkeit der M-Trans Transport und Handels GmbH mehr feststellbar war und die Ausgangsrechnungen der M-Trans Transport und Handels GmbH bereits im März 2001 eine Büroadresse in 2512 Oeyenhausen aufwiesen, wobei die…

UFSW RV/1152-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…vertrat die Ansicht, dass es ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden könnte, dass er beachtet hätte, dass auf den ihm übersandten Rechnungen als Ausstellungsadresse die Firmenbuchadresse des Unternehmens angeführt gewesen wäre. Für den Fall, dass ein Unternehmen an mehreren Adressen tätig sei, wäre stets für…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

…Einmal würden Vorsteuern mit dem Argument, dass die Rechnungsanschrift nicht mit der Firmenbuchadresse übereinstimme aberkannt, ein anderes Mal würde auf die unterschiedliche Geschäftsführungsadresse Bezug genommen. Da im Baugewerbe die überwiegende Geschäftstätigkeit wie auch Verwaltungsaufgaben an jedem beliebigen Ort mittels technischer Hilfsmittel ausgeübt werden könne sei…

UFSW RV/1392-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 2/2

…der Fall. Das diesbezügliche Vorbringen - etwa der Hinweis auf eine Gewerbeberechtigung oder auf eine Liste von Dienstnehmern - erweist sich damit als nicht erheblich. Wenn der Bw vorbringt, die Rechnungsadressen stimmten mit den Firmenbuchadressen überein, so ist ihm in Wiederholung des oben Gesagten zu erwidern, dass…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X, vom 6. November 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes M vom 9. Oktober 2001 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 2-12/2000 und 1-6/2001 entschieden:   Die Berufung betreffend den Bescheid…

UFSG RV/0792-G/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Alois Pichler, Mag. Petra Kühberger und Mag. Karl Snieder über die Berufung der Bw., vertreten durch TPG Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH & Co KG, Steuerberatungskanzlei, 8041 Graz, Am Stadionplatz 2…

UFSW RV/2008-W/05Bescheidadressierung im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.05.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. XY Adresse1 als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der AgesmbH, Adresse2, vom 26. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 25. August 2005 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2003 entschieden: Die…

UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 2/2

Bezüglich seiner diesbezüglichen Berufungsausführungen, dass die "Überprüfung der Firmenanschrift mittels Internet über die WKO-Seite und einer UID-Nummernabfrage (Abfrage der Stufe 1) von ihm erfolgt und für in Ordnung befunden wurde" wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die obigen Ausführungen unter Punkt 1) verwiesen…

UFSW RV/2019-W/02Firmenwertabschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Novacount Wirtschaftstreuhandges.m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 bis 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…

UFSW RV/0815-W/07Tatsächliche Geschäftsausübung an Rechnungsadressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007Teil 2/2

Abtretung mündlich die sofortige Änderung der Firmenadresse vereinbart hätte zeigt, dass sich die Zeugin ab diesem Zeitpunkt von der Fa. B getrennt hatte und keine Verbindung von ihr zur Fa. B bestehen bleiben sollte. In diesem Lichte ist auch ihre weitere Aussage durchaus glaubwürdig, dass…