Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., G.Gasse, vertreten durch Brigitte Spann & Mag. Freund STB OEG, 1180 Wien, Paulinengasse 4, vom 30. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Ingeborg Fröhlich, vom 24…
…Bw. legte folgende Unterlagen vor: Eine Kopie der Meldeauskunft über den GF der Fa. A. Die angegebene Adresse Y habe das ganze Jahr 2002 bestanden und stimme mit der Firmenbuchadresse und mit der Rechnungsanschrift überein. Mit der Fa. N habe schon eine längere Geschäftsbeziehung bestanden…
…der Fall. Das diesbezügliche Vorbringen - etwa der Hinweis auf eine Gewerbeberechtigung oder auf eine Liste von Dienstnehmern - erweist sich damit als nicht erheblich. Wenn die Bw vorbringt, die Rechnungsadressen stimmten mit den Firmenbuchadressen überein, so ist ihr in Wiederholung des oben Gesagten zu erwidern, dass…
…bzw. aufgrund der divergierenden Unterschriften als Schutzbehauptung der Bw. Für diese Annahme spricht neben den Feststellungen im Zuge der Abgabenprüfung bei der L (Ausfertigung von Rechnungen durch verschiedene Personen) auch, dass der Antrag auf Änderung der Firmenbuchadresse vom 11. August 2008 von einer weiteren, bislang…
…bestand im fraglichen Zeitraum (2005) WEDER mit der Fa. KBau GmbH noch mit Herrn HM ein Bestandverhältnis an der in den Rechnungen angegebenen Adresse W. Die Firmenbuchadresse ist kein Argument - hat sie doch keine konstitutive Wirkung, sodass allein die tatsächlichen Verhältnisse beachtlich bleiben. Es kann…
… Taucher, UID- bzw Unternehmensadresse und Vorsteuerabzug, SWK 3/2007, S 82f). Die Rechnungsadresse stimme mit der Firmenbuchadresse überein. Die Bw. habe den an sie gerichteten Sorgfaltsmaßstab erfüllt. Die Rechnung vom 6.3.2002 sei eine Akontorechnung. Die Vorsteuer in Höhe von € 1.600,00…
…wurde die Bw. unter anderen auch darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Rechnungen der E. GmbH an die Bw. die Firmenbuchadresse der E. GmbH in J. aufweisen, obwohl die E. GmbH laut beigebrachter Korrespondenz ab dem Jahr 2001 an der Anschrift der Bw. etabliert war bzw…
…21. Mai 2001 datierten Rechnungen mit Hinweis auf die Angabe einer unrichtigen Adresse des leistenden Unternehmens. Gemäß der Sachverhaltsdarstellung eines Wiener Finanzamtes vom 5. Juli 2001 sei die ursprüngliche Firmenbuchadresse in 1210 Wien, S.-Gasse "nie aktuell" gewesen und auch an dem ab 30. Jänner…
…niemand angetroffen, Vorladung an Tür 3 (13:40 Uhr) genagelt. Mehrere erfolglose Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer im Jänner 2002. Die Firmenbuchadresse war eine heruntergekommene, kleine Erdgeschoßwohnung. Bei der Firmenbegehung bei der Firma St.GmbH am 14. und 21.Jänner 2002 wurde niemand…
…der Rechnungslegung vor, da die Verwechslung einer Top-Nummer unbeachtlich sei, die Rechnung stimme mit der Firmenbuchadresse überein und offenbar habe auch durch die Finanzverwaltung Korrespondenz mit der Firma unter der oben angegebenen Adresse stattgefunden. Auf den Rechnungen sei keine Top-Nummer angegeben gewesen. Aus…
…festgestellt wurde, dass bereits Anfang August 2001 an der Firmenbuchadresse keine unternehmerische Tätigkeit der M-Trans Transport und Handels GmbH mehr feststellbar war und die Ausgangsrechnungen der M-Trans Transport und Handels GmbH bereits im März 2001 eine Büroadresse in 2512 Oeyenhausen aufwiesen, wobei die…
…vertrat die Ansicht, dass es ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden könnte, dass er beachtet hätte, dass auf den ihm übersandten Rechnungen als Ausstellungsadresse die Firmenbuchadresse des Unternehmens angeführt gewesen wäre. Für den Fall, dass ein Unternehmen an mehreren Adressen tätig sei, wäre stets für…
…Einmal würden Vorsteuern mit dem Argument, dass die Rechnungsanschrift nicht mit der Firmenbuchadresse übereinstimme aberkannt, ein anderes Mal würde auf die unterschiedliche Geschäftsführungsadresse Bezug genommen. Da im Baugewerbe die überwiegende Geschäftstätigkeit wie auch Verwaltungsaufgaben an jedem beliebigen Ort mittels technischer Hilfsmittel ausgeübt werden könne sei…
…der Fall. Das diesbezügliche Vorbringen - etwa der Hinweis auf eine Gewerbeberechtigung oder auf eine Liste von Dienstnehmern - erweist sich damit als nicht erheblich. Wenn der Bw vorbringt, die Rechnungsadressen stimmten mit den Firmenbuchadressen überein, so ist ihm in Wiederholung des oben Gesagten zu erwidern, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X, vom 6. November 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes M vom 9. Oktober 2001 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 2-12/2000 und 1-6/2001 entschieden: Die Berufung betreffend den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Alois Pichler, Mag. Petra Kühberger und Mag. Karl Snieder über die Berufung der Bw., vertreten durch TPG Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH & Co KG, Steuerberatungskanzlei, 8041 Graz, Am Stadionplatz 2…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. XY Adresse1 als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der AgesmbH, Adresse2, vom 26. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 25. August 2005 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2003 entschieden: Die…
Bezüglich seiner diesbezüglichen Berufungsausführungen, dass die "Überprüfung der Firmenanschrift mittels Internet über die WKO-Seite und einer UID-Nummernabfrage (Abfrage der Stufe 1) von ihm erfolgt und für in Ordnung befunden wurde" wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die obigen Ausführungen unter Punkt 1) verwiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Novacount Wirtschaftstreuhandges.m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 bis 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
Abtretung mündlich die sofortige Änderung der Firmenadresse vereinbart hätte zeigt, dass sich die Zeugin ab diesem Zeitpunkt von der Fa. B getrennt hatte und keine Verbindung von ihr zur Fa. B bestehen bleiben sollte. In diesem Lichte ist auch ihre weitere Aussage durchaus glaubwürdig, dass…