…500/2004/00057-001, Zl.500/90260/06/2004, hat das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (im folgenden kurz: Bw) nach § 136 FinStrG für schuldig erkannt, am 30.3.2004 im gemeinsamen Zusammenwirken mit DV auf einer Autobahnraststätte bei Linz vorsätzlich Filterzigaretten…
…bereits enthalten sind. Auf dem Strafkonto haftet aktuell (Stand: 6. Mai 2010) ein fälliger Rückstand von 3.913,00 € (3.550,00 € Geldstrafe und 363,00 € Kosten des Finanzstrafverfahrens) aus, wogegen der erste Säumniszuschlag in Höhe von 74,00 € am 17…
…die weiteren Raten sind jeweils zum 10.der Folgemonate zu entrichten. Nach Bezahlung der letzten Monatsrate ist als Abschlusszahlung der obgenannte Betrag zu entrichten. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16.Februar 2004 wurde M.A. der Finanzvergehen nach …
…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch, dass er im steuerlichen Rechenwerk der GmbH eine Finanzstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von S 65.000,-- als Betriebsausgabe geltend gemacht habe (Tz 25 eines BP-Berichtes vom 24. November 2004) und eine über die gesetzliche und…
…nicht gelungen. Zudem sei die Sozialversicherungsanstalt mit einer Gehaltsexekution an seine Firma (gemeint wohl den Arbeitgeber) herangetreten. Mit Bescheid vom 27.Februar 2008 hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz dieses Ansuchen unter Hinweis auf die vorliegende Gefährdung der Einbringlichkeit abgewiesen. Mit den…
Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
…c, 136 FinStrG eingestellt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 5. November 2002, Str.L.Nr. 2002/00115-001, hat das Finanzamt X als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Bw. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt…
…Strafverfahrens bzw. in eventu die Herabsetzung der ausgesprochenen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe auf ein schuldadäquates Ausmaß beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach Aktenlage zur StNr. 243/6262 des Finanzamtes Linz und den Ergebnissen des finanzstrafrechtlichen Untersuchungsverfahrens betrieb der Bw. von Juli 1985 bis zum 31. Dezember…
…neu festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2006, SN X, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des…
…€ 10.000,00 bis € 12.000,00, lebt von seiner Ehegattin getrennt und hat keine Sorgepflichten. Bei der Strafbemessung stehen dem erschwerenden Umstand eines deliktischen Handelns über mehrere Jahre hinweg als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die (in ihrer Gesamtheit geringfügige) Mitwirkung des…
…Hegelgasse 8, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § § 48b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 9. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. Mai 2010, Zl. 90.262…
…Wortlaut: "Im Namen und im Auftrag der Firma L AG übersende ich Ihnen in der Anlage die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1999 und 2000 und erstatte gleichzeitig Selbstanzeige nach § 29 Finanzstrafgesetz. ... Im Jahr 2000 kommt es zu einer Nachzahlung von ATS 2,340.992,80…
…Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 30 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. ca. € 30.000,00 brutto jährlich an Einkommen habe…
…Abs. 1 lit. a FinStrG auf € 300,-- (in Worten: Euro dreihundert) angehoben werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 07. Mai 2003, SNr 2002/00203-001, hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Besch. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt…
…Euro dreihundertfünfzig) erhöht werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I. beim Finanzamt Klagenfurt als Organ des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. Februar 2003, SNr 2002/00221-001, hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz B.C. der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
…mildernd sind zu berücksichtigen die offensichtlich schwierige finanzielle Lage des Beschuldigten im Begehungszeitraum, welche mit eine Ursache für sein Fehlverhalten sein kann, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, weiters seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes in Form der nachträglich eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie sein abgelegtes Geständnis…
…00 und eines allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Zur Begründung wurde seitens des Spruchsenates ausgeführt, über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls bestehende Sorgepflichten des finanzstrafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getretenen Bw. würden dem Spruchsenat keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat…
…2 lit. a FinStrG am 24. März 2009 eingeleitetes Finanzstrafverfahren wurde durch den Spruchsenat nicht abgeschlossen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Jänner 2009 zu entrichten gehabt; ebenso hätte…
…GmbH im Sinne des § 28 Abs. 1 FinStrG für die verhängte Geldstrafe. Die Kostenentscheidung wird aus dem angefochtenen Erkenntnis übernommen Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 28. Februar 2003 wurde die Bw…
…Kostenausspruch gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG des angefochtenen Erkenntnisses dahingehend abgeändert, dass die Kosten des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens mit € 320,00 zu bestimmen sind. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 7. Mai 2003, SpS., wurde der Berufungswerber (Bw.) der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…